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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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Nehemia - Kapitel 10

1 "Und wegen all dem verpflichten wir uns nun schriftlich. Auf der gesiegelten Schrift sollen die Namen unserer Vorsteher, unserer Leviten und Priester stehen." 2 Als erster unterzeichnete der Statthalter Nehemia Ben-Hachalja, dann die Priester Zidkija, 3 Seraja, Asarja, Jirmeja, 4 Paschhur, Amarja, Malkija, 5 Hattusch, Schebanja, Malluch, 6 Harim, Meremot, Obadja, 7 Daniel, Ginneton, Baruch, 8 Meschullam, Abija, Mijamin, 9 Maasja, Bilga und Schemaja. 10 Dann unterschrieben die Leviten Jeschua Ben-Asanja, Binnui aus der Sippe Henadad sowie Kadmiël, 11 ferner ihre Brüder Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan, 12 Micha, Rehob, Haschabja, 13 Sakkur, Scherebja, Schebanja, 14 Hodija, Bani und Beninu. 15 Schließlich unterzeichneten die Vorsteher Parosch, Pahat-Moab, Elam, Sattu, Bani, (Esra 2.3) (Esra 2.6) 16 Bunni, Asgad, Bebai, 17 Adonija, Bigwai, Adin, 18 Ater, Hiskija, Asur, 19 Hodija, Haschum, Bezai, 20 Harif, Anatot, Nebai, 21 Magpiasch, Meschullam, Hesir, 22 Meschesabel, Zadok, Jaddua, 23 Pelatja, Hanan, Anaja, 24 Hoschea, Hananja, Haschub, 25 Lohesch, Pilha, Schobek, 26 Rehum, Haschabna, Maaseja, 27 Ahija, Hanan, Anan, 28 Malluch, Harim und Baana. 29 Auch das übrige Volk schloss sich der Verpflichtung an: die restlichen Priester und Leviten, die Torwächter, Sänger und Tempelsklaven, und alle, die sich von den nichtisraelitischen Völkern im Land getrennt hatten, um das Gesetz Gottes zu befolgen, dazu ihre Frauen und alle von ihren Söhnen und Töchtern, die alt genug waren, die Vereinbarung zu verstehen. (Esra 2.70) 30 Zusammen mit ihren Vorstehern legten sie einen Eid ab, das Gesetz, das Gott uns durch Mose, seinen Diener, gegeben hat, und alle Gebote, Vorschriften und Anweisungen Jahwes, unseres Herrn, zu befolgen. 31 "Wir verpflichten uns, unsere Töchter nicht in fremde Volksgruppen im Land zu verheiraten und von ihnen keine Frauen für unsere Söhne zu nehmen. 32 Und wenn diese Fremden ihr Getreide oder andere Waren am Sabbat oder einem anderen heiligen Tag zum Verkauf bringen, wollen wir ihnen nichts abkaufen. Jedes siebte Jahr lassen wir das Land brach liegen und erlassen alle Schulden. (Nehemia 13.15-16) (Amos 8.5) 33 Wir verpflichten uns, jährlich einen Drittelschekel für den Dienst im Tempel unseres Gottes zu geben, 34 für die geweihten Brote, für die täglichen Speis- und Brandopfer, für die Opfer am Sabbat, am Neumondsfest und an den übrigen Festtagen, für die geweihten Gaben und die Sündopfer, die Israels Schuld tilgen, sowie für alle Arbeiten am Haus unseres Gottes. 35 Die Lieferung des Brennholzes für die im Gesetz vorgeschriebenen Opfer auf dem Altar Jahwes, unseres Gottes, losen wir zusammen mit den Priestern und Leviten jährlich aus und bestimmen so, welche Sippen es zu den festgesetzten Zeiten liefern müssen. (3. Mose 6.5) 36 Jedes Jahr werden wir die ersten Früchte von unseren Feldern und Fruchtbäumen zum Haus Jahwes bringen. (2. Mose 23.19) 37 Wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, werden wir auch unsere erstgeborenen Söhne sowie die Erstgeburten von unseren Rindern und Schafen zu den diensttuenden Priestern im Haus unseres Gottes bringen. (2. Mose 13.2) 38 In den Vorratsräumen des Tempels werden wir ihnen auch den Brotteig aus dem ersten Getreide des Jahres abliefern sowie die besten Früchte unserer Bäume, den ersten Wein und das erste Olivenöl. Den Leviten geben wir den Zehnten vom Ertrag unserer Felder, denn sie erheben den Zehnten an allen Orten, wo wir Ackerbau betreiben. (4. Mose 18.21) 39 Wenn die Leviten den Zehnten in Empfang nehmen, soll ein Priester, ein Nachkomme Aarons, in ihrer Begleitung sein. Den Zehnten vom Zehnten sollen die Leviten nämlich an den Tempel abliefern und in die Vorratskammern dort bringen. (4. Mose 18.26) (4. Mose 18.28) 40 In diese Räume sollen die Israeliten und die Leviten das Getreide, den Wein und das Olivenöl abliefern. Dort werden die Gegenstände für den Tempeldienst aufbewahrt, und dort halten sich auch die diensttuenden Priester, die Torwächter und Sänger auf. Wir wollen das Haus unseres Gottes nicht vernachlässigen."