zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 52

1 Als Zidkija die Herrschaft antrat, war er 21 Jahre alt. Er regierte elf Jahre in Jerusalem. Seine Mutter hieß Hamutal; sie war eine Tochter von Jirmeja und stammte aus Libna. (2. Könige 24.18) (2. Chronik 36.11) (Jeremia 39.1) 2 Und so wie König Jojakim tat Zidkija, was Jahwe verabscheute. 3 Doch jetzt war das Maß voll. Jahwe war so zornig über die Leute von Juda und Jerusalem, dass er sie aus seinen Augen wegschaffen ließ. - Dann lehnte sich Zidkija gegen den König von Babylon auf. 4 Es geschah am 10. Januar im neunten Regierungsjahr des Königs Zidkija von Juda, dass König Nebukadnezzar von Babylon mit seinem ganzen Heer begann, Jerusalem zu belagern. Er ließ einen Belagerungswall rings um die Stadt aufschütten. 5 Die Belagerung dauerte bis ins elfte Regierungsjahr Zidkijas. 6 Zuletzt hatte der Hunger in der Stadt überhand genommen. Am 9. Juli war für das einfache Volk nichts mehr zu essen da. 7 Da wurde eine Bresche in die Stadtmauer geschlagen. In der Nacht darauf flohen die Soldaten durch den Torweg zwischen den beiden Mauern am Königsgarten und durchbrachen den Belagerungsring. Sie versuchten, in Richtung der Araba zu entkommen. 8 Doch die chaldäischen Truppen nahmen die Verfolgung auf und holten Zidkija in der Araba bei Jericho ein. Sein Heer ließ ihn im Stich und zerstreute sich. 9 So nahmen sie den König gefangen und brachten ihn nach Ribla vor den König von Babylon, wo das Urteil über ihn gesprochen wurde. 10 Der König ließ Zidkija zusehen, wie seine Söhne abgeschlachtet wurden. Auch die Oberen von Juda wurden in Ribla hingerichtet. 11 Danach wurden Zidkija die Augen ausgestochen, und der König ließ ihn in Ketten nach Babylon bringen, wo er bis zu seinem Tod in Gefangenschaft blieb. (Jeremia 32.5) 12 Am 10. August im 19. Regierungsjahr des Königs Nebukadnezzar von Babylon, traf Nebusaradan, der Befehlshaber der königlichen Leibwache, einer der engsten Vertrauten des Königs, in Jerusalem ein. 13 Er ließ den Tempel Jahwes, den Königspalast und alle großen Häuser niederbrennen. 14 Seine Truppen zerstörten auch die ganze Stadtmauer. 15 Dann ließ Nebusaradan den Rest der Einwohner, die einfachen Leute und alle, die zum König von Babylon übergelaufen waren, und den Rest der Handwerker gefangen nehmen und in die Verbannung führen. 16 Nur einige Leute vom einfachen Volk ließ der Befehlshaber der Leibwache zurück, um die Äcker und Weinberge zu bestellen. 17 Die Chaldäer zertrümmerten die beiden Bronzesäulen, die vor dem Haus Jahwes standen, ebenso die Kesselwagen und das bronzene "Meer" und schafften das Metall nach Babylon. (Jeremia 27.19-22) 18 Sie nahmen auch die Töpfe und Schaufeln, die Messer, die Schalen zum Auffangen des Blutes und alle anderen Schalen und Bronzegegenstände mit, die für den Tempeldienst gebraucht worden waren. 19 Auch die Becken, die Feuerpfannen und Sprengschalen, die Töpfe, die Leuchter, die Schalen und die Opferschalen und überhaupt alles, was aus reinem Gold und Silber war, nahm der Befehlshaber der Leibwache mit. 20 Für die beiden Säulen, das "Meer", die zwölf Bronzerinder darunter und die Kesselwagen im Haus Jahwes hatte König Salomo eine ungeheure Menge Bronze verarbeitet. (1. Könige 7.15) 21 Jede der Säulen war neun Meter hoch. Ihr Umfang betrug sechs Meter. Sie waren innen hohl und hatten eine Wanddicke von acht Zentimetern. 22 Auf jeder ruhte ein Kapitell aus Bronze von zweieinhalb Meter Höhe, das ringsum mit einem Gitterwerk und mit Granatäpfeln verziert war, alles aus Bronze. 23 Es waren 96 frei hängende Granatäpfel an dem Gitterwerk befestigt, insgesamt 100. 24 Der Befehlshaber der Leibwache ließ den obersten Priester Seraja festnehmen, dazu seinen Stellvertreter Zefanja und die drei für die Torwache verantwortlichen Priester. (1. Chronik 5.40) 25 In der Stadt fanden sich noch der Hofbeamte, der für die Soldaten zuständig gewesen war, sieben Männer, die zu den Vertrauten des Königs gehört hatten, der Beamte, der für die Musterung des Heeres verantwortlich war und 60 seiner Männer. 26 Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, brachte sie nach Ribla zum König von Babel. 27 Dieser ließ sie dort, in der Provinz Hamat, hinrichten. - So wurde das Volk von Juda in die Verbannung geführt. 28 Hier ist die Zahl der von Nebukadnezzar Weggeführten: In seinem 7. Regierungsjahr 3023 Judäer, (2. Könige 24.11) 29 in seinem 18. Regierungsjahr 832 Einwohner von Jerusalem. 30 Im 23. Regierungsjahr Nebukadnezzars führte Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, 745 Judäer fort. Insgesamt waren es 4600 Männer, die in die Gefangenschaft geführt wurden. 31 In dem Jahr, als Ewil-Merodach König von Babylonien wurde, begnadigte er König Jojachin von Juda und holte ihn aus dem Gefängnis. Das geschah im 37. Jahr seiner Gefangenschaft, am 25. März. 32 Er behandelte ihn freundlich und gab ihm eine Ehrenstellung unter den Königen, die nach Babylon gebracht worden waren. 33 Jojachin durfte seine Gefängniskleidung ablegen und zeitlebens an der Tafel des Königs speisen. 34 Der König sorgte auch sonst für seinen Unterhalt. Bis zu seinem Lebensende bekam er täglich, was er brauchte.