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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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Jeremia - Kapitel 37

1 König Nebukadnezzar von Babylon hatte Zidkija Ben-Joschija anstelle von Konja Ben-Jojakim zum König über Juda eingesetzt. (2. Könige 24.17) 2 Aber weder Zidkija noch seine Hofleute oder das Volk des Landes hörten auf das, was Jahwe ihnen durch den Propheten Jeremia sagen ließ. 3 Einmal schickte König Zidkija Juchal Ben-Schelemja und den Priester Zefanja Ben-Maaseja zum Propheten Jeremia und ließ ihm sagen: "Bete doch für uns zu Jahwe, unserem Gott!" (Jesaja 37.4) (Jeremia 42.2) 4 Damals konnte Jeremia sich noch frei bewegen. Man hatte ihn noch nicht ins Gefängnis geworfen. 5 Das Heer des Pharao war gerade aus Ägypten aufgebrochen, und die Chaldäer, die Jerusalem belagerten, hatten die Nachricht davon bekommen und waren von Jerusalem abgezogen. 6 Da kam das Wort Jahwes zu dem Propheten Jeremia: 7 "So spricht Jahwe, der Gott Israels: 'Richtet dem König von Juda aus, der euch zu mir geschickt hat, um mich zu befragen: Passt auf! Das Heer des Pharao, das zu eurer Hilfe ausgezogen ist, wird wieder nach Ägypten umkehren. 8 Und die Chaldäer werden zurückkommen und diese Stadt angreifen. Sie werden sie erobern und niederbrennen.'" 9 So spricht Jahwe: "Redet euch nicht ein, dass die Chaldäer endgültig von euch abgezogen sind. Nein, sie werden nicht abziehen. 10 Selbst wenn ihr das ganze Heer der Chaldäer schlagen könntet und nur ein paar Verwundete von ihnen in den Zelten übrig blieben, dann würden diese noch aufstehen und die Stadt niederbrennen." 11 Als das Heer der Chaldäer wegen dem anrückenden ägyptischen Heer von Jerusalem abgezogen war, 12 wollte Jeremia die Stadt verlassen, um im Stammesgebiet von Benjamin an einer Erbteilung in seiner Verwandtschaft teilzunehmen. (Jeremia 32.9) 13 Im Benjamintor hielt ihn der wachhabende Offizier fest. Es war Jirija Ben-Schelemja, der Enkel Hananjas. "Halt!", rief er. "Du willst zu den Chaldäern überlaufen." 14 "Das ist nicht wahr!", sagte Jeremia. "Ich bin kein Überläufer!" Doch Jirija glaubte ihm nicht, sondern nahm ihn fest und brachte ihn zu den Oberen. 15 Diese wurden wütend auf Jeremia; sie schlugen ihn und ließen ihn in das Haus des Staatsschreibers Jonatan bringen, das man zum Gefängnis gemacht hatte. (Jeremia 20.2) 16 So kam Jeremia in einen gewölbten Keller, der vorher als Zisterne gedient hatte. Dort musste er viele Tage bleiben. 17 Eines Tages ließ König Zidkija ihn heimlich in seinen Palast holen und fragte ihn: "Hast du ein Wort Jahwes für mich?" - "Ja", erwiderte Jeremia, "es lautet: Du wirst dem König von Babylon in die Hände fallen." (Jeremia 34.21) 18 Dann fragte Jeremia den König: "Welches Verbrechen habe ich gegen dich, deine Hofleute oder das Volk begangen, dass ihr mich ins Gefängnis geworfen habt? 19 Wo sind denn jetzt die Propheten, die euch geweissagt haben, dass der König von Babylon euch und euer Land nicht angreifen wird? 20 Doch hör mich an, mein Herr und König! Ich flehe dich an! Schick mich bitte nicht ins Haus Jonatans zurück! Das wäre mein Tod." 21 Da ordnete König Zidkija an, Jeremia in den Wachthof zu verlegen. Dort bekam er täglich ein Rundbrot aus der Bäckergasse, bis es in der Stadt kein Brot mehr gab. So blieb Jeremia im Wachthof. (Jeremia 32.2)