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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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Hesekiel - Kapitel 44

1 Dann führte er mich zum äußeren Osttor des Heiligtums zurück. Es war verschlossen. 2 Jahwe sagte zu mir: "Dieses Tor soll verschlossen bleiben. Es darf nie geöffnet werden. Niemand darf hindurchgehen, nachdem Jahwe, der Gott Israels, auf diesem Weg in den Tempel eingezogen ist. Es muss geschlossen bleiben! 3 Der regierende Fürst allerdings darf darin sitzen, wenn er seine Opfermahlzeit vor Jahwe verzehrt. Er betritt es allerdings von der inneren Vorhalle aus und verlässt es wieder auf dem gleichen Weg." (Hesekiel 45.7) 4 Dann führte er mich durch das Nordtor an die Vorderseite des Tempelhauses. Da sah ich, wie die Herrlichkeit Jahwes das Haus erfüllte und fiel nieder auf mein Gesicht. (Hesekiel 43.5) 5 Jahwe sagte zu mir: "Du Mensch, sei mit ganzem Herzen dabei! Sieh genau hin und hör mir gut zu! Ich sage dir jetzt, was im Haus Jahwes zu beachten ist. Merk dir genau, wer dort hineingehen darf und wer nicht! 6 Sag zu diesen Rebellen, den Leuten von Israel: 'So spricht Jahwe, der Herr: Lasst es nun endlich genug sein mit all euren Gräueln, ihr Israeliten! 7 Ihr habt Fremde in mein Heiligtum kommen lassen, die nicht nur am Körper, sondern auch am Herzen unbeschnitten waren. Sie standen dabei, wenn ihr mir meine Speise - Fett und Blut - dargebracht habt und schändeten dadurch mein Haus. So habt ihr zusätzlich zu all euren Gräueln auch noch meinen Bund gebrochen. 8 Dann habt ihr sie sogar den Dienst in meinem Heiligtum verrichten lassen, anstatt ihn selber zu tun! 9 Darum spricht Jahwe, der Herr: Kein Fremder darf je in mein Heiligtum kommen, der am Körper und am Herzen unbeschnitten ist, keiner von den Fremden, die unter euch sind! 10 Sondern die Leviten, die sich von mir entfernt haben, als Israel in die Irre ging, die ihren Götzen nachliefen, die sollen ihre Schuld auf sich nehmen. 11 Sie dürfen nur noch Torwächter an den Tempeltoren und Tempeldiener sein; sie sollen die Tiere für das Brand- und Freudenopfer schlachten und vor den Leuten bereitstehen, um sie zu bedienen. 12 Weil sie für das Volk Götzenopfer dargebracht haben und so dem Haus Israel eine Schuldfalle geworden sind, habe ich meine Hand gegen sie erhoben, spricht Jahwe, der Herr, und lasse sie ihre Schuld büßen. 13 Sie dürfen nicht mehr als Priester vor mich treten und in die Nähe der heiligen und höchst heiligen Dinge kommen, sondern müssen die Folgen ihrer abscheulichen Gräueltaten tragen. 14 Ich mache sie zu Tempeldienern, damit sie alles erledigen, was im Tempel getan werden muss.' 15 'Aber die Priester, Leviten aus der Nachkommenschaft Zadoks, die mir in meinem Heiligtum treu gedient haben, als die Israeliten mich verließen und in die Irre gingen, sie sollen in meine Nähe kommen. Sie sollen vor mich hintreten, um mir das Fett und das Blut darzubringen, spricht Jahwe, der Herr. (Hesekiel 40.46) (Hesekiel 48.11) 16 Sie dürfen in mein Heiligtum kommen und an meinen Tisch treten, um mir zu dienen. 17 Und wenn sie durch die Tore des inneren Vorhofs gehen, sollen sie leinene Kleider tragen. Sie dürfen keine Kleidung aus Wolle auf dem Körper haben, wenn sie ihren Dienst im inneren Vorhof verrichten. (3. Mose 16.4) 18 Sie sollen einen Kopfbund aus Leinen tragen und leinene Hosen anziehen. Sie dürfen keine Kleidung tragen, in der man schwitzt. 19 Wenn sie dann in den äußeren Vorhof zum Volk hinausgehen wollen, müssen sie vorher ihre Kleider, in denen sie den Dienst verrichtet haben, ausziehen und in ihren heiligen Räumen ablegen. Sie müssen andere Gewänder anziehen, damit sie das Volk durch diese Kleider nicht mit dem Heiligen in Berührung bringen. (Hesekiel 42.14) 20 Auch dürfen sie sich weder den Kopf kahl scheren noch die Haare frei wachsen lassen, sondern sollen ihr Haar kurz halten. (3. Mose 19.27) (3. Mose 21.5) 21 Wenn die Priester zum Dienst in den inneren Vorhof hineingehen, dürfen sie vorher keinen Wein trinken. (3. Mose 10.9) 22 Sie dürfen keine Witwe und keine verstoßene Frau heiraten, sondern nur unberührte Mädchen aus dem Haus Israel. Die Witwe eines anderen Priesters allerdings dürfen sie heiraten. (3. Mose 21.7) (3. Mose 21.13-14) 23 Sie sollen mein Volk unterweisen, damit es zwischen heilig und unheilig, rein und unrein unterscheiden lernt. (3. Mose 10.10) 24 Wenn es einen Rechtsstreit gibt, sollen sie nach meinen Bestimmungen Gericht halten. Sie müssen dafür sorgen, dass meine Gesetze und Ordnungen für die Festzeiten beachtet und meine Sabbate heilig gehalten werden. 25 Sie dürfen nicht mit einem Toten in Berührung kommen und sich dadurch verunreinigen. Nur bei Vater oder Mutter, Sohn oder Tochter, Bruder oder unverheirateter Schwester dürfen sie unrein werden. (3. Mose 21.1-4) 26 Wenn der Priester sich dann aber wieder gereinigt hat, soll er noch sieben Tage zusätzlich warten, 27 bevor er wieder den inneren Vorhof betritt. Und dann soll er zuerst ein Sündopfer für sich bringen, damit er wieder Dienst tun kann, spricht Jahwe, der Herr. 28 Und was den Erbbesitz der Priester betrifft: Ich selbst bin ihr Besitz. Ihr sollt ihnen keinen Grundbesitz in Israel geben, denn ich bin ihr Eigentum. (4. Mose 18.20) 29 Sie bekommen ihren Teil vom Speis- und Schuldopfer. Und alles, was in Israel dem Bann verfallen ist, soll ihnen gehören. 30 Das Beste von allen Erstlingsopfern und alle eure besonderen Gaben sollen den Priestern gehören. Auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf deinem Haus ruht. 31 Priester dürfen kein Fleisch essen, das von einem verendeten oder gerissenen Tier stammt, egal, ob Vogel, Wild oder Vieh.'" (3. Mose 22.8)