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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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Hesekiel - Kapitel 41

1 Dann führte er mich in den Tempelraum hinein und maß die Mauerstücke rechts und links. Sie waren drei Meter dick. 2 Der Eingang selbst war fünf Meter breit. Die Mauerstücke auf beiden Seiten sprangen je zweieinhalb Meter vor. Er maß die Länge des Tempelraums. Es waren 20 Meter, seine Breite betrug 10 Meter. 3 Dann ging er in den innersten Raum und maß das Mauerwerk am Eingang. Es war auf beiden Seiten einen Meter dick. Der Eingang selbst war drei Meter breit. Die Mauern auf beiden Seiten des Eingangs sprangen dreieinhalb Meter vor. 4 Der Raum selbst war zehn Meter tief und zehn Meter breit. Als er ihn gemessen hatte, sagte er zu mir: "Das ist das Höchstheilige." (Hesekiel 43.12) 5 Dann maß er die Seitenwände des Tempelhauses. Sie waren drei Meter dick. Um das Tempelhaus herum gab es einen Anbau von zwei Metern Breite. 6 Er bestand aus drei Stockwerken mit je dreißig Kammern. Die Stockwerke waren auf der Innenseite nicht in der Mauer des Tempelhauses verankert, sondern ruhten auf den Mauerabsätzen an der Außenseite der Tempelwand. 7 Weil die Tempelmauer nach oben hin zurücktrat, verbreiterte sich der Innenraum des Anbaus von Stockwerk zu Stockwerk. Im unteren war er am schmalsten, im oberen am breitesten. 8 Ich sah eine Terrasse um das Haus herum laufen, die von den Unterbauten der Seitenkammern gebildet wurde und drei Meter hoch war. 9 Die Außenwand des Anbaus selbst war nur zweieinhalb Meter dick. Zwischen den Seitenkammern des Tempelhauses 10 und den Räume um das Tempelhaus herum war ein freigelassener Platz von zehn Metern Breite. (Hesekiel 42.1-3) 11 Die Eingänge des Anbaus öffneten sich zur Terrasse hin, die ringsherum zweieinhalb Meter breit war. 12 Hinter dem Tempelhaus, also in westlicher Richtung, stand in einem abgesonderten Bereich ein weiteres Gebäude. Es war 35 Meter tief und 45 Meter breit. Seine Außenmauer war zweieinhalb Meter dick. 13 Nun maß er die ganze Tempelanlage aus. Das Tempelhaus war 50 Meter lang. Von seiner Rückseite über den unbebauten Streifen bis zur Rückseite des anderen Gebäudes waren es ebenfalls 50 Meter. 14 Die Breite des Tempelhauses auf der Ostseite einschließlich des unbebauten Streifens betrug ebenfalls 50 Meter. 15 Weiter maß er die Breite des Hintergebäudes. Es war einschließlich der Terrassenbauten auf beiden Seiten 50 Meter breit. 16 Das Innere des Tempelhauses und seine Vorhalle waren getäfelt, vom Boden bis hinauf zu den Fenstern. Diese hatten einen dreifach abgestuften Rahmen und konnten verschlossen werden. 17 Oberhalb des Eingangs innen und außen und auf allen Wänden rings herum war die Täfelung in Felder eingeteilt, 18 in die abwechselnd Cherubim und Palmen eingeschnitzt waren. Jeder Cherub hatte zwei Gesichter. 19 Ihr Menschengesicht war der einen Palme zugewandt und ihr Löwengesicht der anderen. 20 Vom Fußboden bis über die Tür hinauf waren die Cherubim und Palmen an allen Wänden zu sehen. 21 Die Eingangstür zum Tempelraum hatte einen vierfach gestaffelten Rahmen. Vor dem Höchstheiligen aber stand etwas, das aussah wie 22 ein Altar aus Holz, anderthalb Meter hoch, einen Meter lang und ebenso breit. Seine Ecken, seine Wände und sein Sockel waren aus Holz. Der Mann sagte zu mir: "Das ist der Tisch, der vor Jahwe steht." (2. Mose 30.1) 23 Der Tempelraum und das Höchstheilige hatten je eine Doppeltür. 24 Rechts und links waren hintereinander je zwei drehbare Türflügel angebracht. 25 Wie die Wände waren auch die Türflügel mit Cherubim und Palmen verziert.Die Vorhalle hatte über ihrem Eingang ein Vordach aus Holz. 26 Auch ihre Wände waren von gerahmten Fenstern durchbrochen und bis zum hölzernen Vordach mit Palmen verziert. Ebenso war es mit den Seitenkammern und ihren Dachbalken.