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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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2. Könige - Kapitel 24

1 Während seiner Regierungszeit zog König Nebukadnezzar von Babylon mit einem Heer heran. Jojakim unterwarf sich ihm. Drei Jahre später jedoch lehnte er sich gegen ihn auf. 2 Da ließ Jahwe Räuberbanden der Chaldäer und solche aus Syrien, Moab und Ammon in Juda einfallen, um es zu Grunde zu richten. So hatte es Jahwe durch seine Propheten, die ihm dienten, angekündigt. 3 Ja, das alles geschah ausdrücklich auf den Befehl Jahwes hin, denn er wollte sich die Judäer aus den Augen schaffen. Manasses Sünden und sein ganzes Tun, (2. Könige 21.10) (2. Könige 23.26-27) 4 die vielen unschuldig umgebrachten Menschen, die Ströme von Blut, die in Jerusalem geflossen waren, wollte Jahwe nicht mehr vergeben. 5 Was sonst noch über Jojakims Herrschaft zu sagen ist, findet man in der Chronik der Könige von Juda. 6 Als er starb, wurde sein Sohn Jojachin König. 7 Zu dieser Zeit wagte es der König von Ägypten nicht mehr, die Grenzen seines Landes zu überschreiten, denn der König von Babylon hatte ihm alle Gebiete vom Bach Ägyptens bis an den Euphrat abgenommen. 8 Jojachin war bei Herrschaftsantritt 18 Jahre alt, und regierte drei Monate in Jerusalem. Seine Mutter hieß Nehuschta und war die Tochter Elnatans aus Jerusalem. 9 Er tat, was Jahwe verabscheute, genau wie seine Vorgänger. (2. Könige 23.37) 10 Damals war das Heer des Königs Nebukadnezzar von Babylon erneut gegen Jerusalem gezogen und hatte die Stadt belagert. 11 Während der Belagerung erschien Nebukadnezzar selbst vor der Stadt. 12 Da ergab sich Jojachin. Zusammen mit seiner Mutter, seinen Beamten, seinen Offizieren und Hofleuten ging er zum König von Babylon hinaus, der ihn sogleich gefangen nahm. Das geschah im 8. Regierungsjahr Nebukadnezzars. 13 Und wie Jahwe es angedroht hatte, ließ Nebukadnezzar alle Schätze, die sich im Tempel Jahwes und im Königspalast befanden, wegschaffen und alle goldenen Gegenstände zerschlagen, die König Salomo von Israel für den Tempel hatte anfertigen lassen. (2. Könige 20.17) 14 Aus Jerusalem führte er alle Offiziere und erfahrenen Soldaten in die Verbannung, alle Bau- und Metallhandwerker, insgesamt zehntausend Mann. Zurück blieb nur das einfache Volk. 15 Auch Jojachin ließ er nach Babylon schaffen, ebenso seine Mutter, seine Frauen, seine Hofleute und die wohlhabenden Bürger des Landes. Sie alle schickte er von Jerusalem in die Verbannung nach Babylonien, (2. Könige 25.27) (Jeremia 22.26) (Jeremia 24.1) 16 dazu siebentausend Soldaten und tausend Bauhandwerker und Schmiede, alle, die mit Waffen umgehen konnten. 17 In Jerusalem setzte er an Jojachins Stelle dessen Onkel Mattanja als König ein und änderte seinen Namen in Zidkija. 18 Als Zidkija die Herrschaft antrat, war er 21 Jahre alt. Er regierte elf Jahre in Jerusalem. Seine Mutter hieß Hamutal; sie war eine Tochter von Jirmeja und stammte aus Libna. (Jeremia 52.1-3) 19 Zidkija tat wie Jojakim, was Jahwe verabscheute. 20 Doch jetzt war das Maß voll. Jahwe war so zornig über die Leute von Juda und Jerusalem, dass er sie aus seinen Augen wegschaffen ließ. Dann lehnte sich Zidkija gegen den König von Babylon auf. (2. Könige 23.27)