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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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1. Chronik - Kapitel 27

1 Es folgt ein Verzeichnis der Sippenoberhäupter Israels, der Anführer der Tausend- und Hundertschaften und ihrer Schriftführer, die dem König in allen Angelegenheiten der Abteilungen dienten, die jeden Monat im Jahr antraten und abtraten. Jede Abteilung war 24.000 Mann stark. 2 Der ersten Abteilung für den ersten Monat stand Jaschobam Ben-Sabdiël vor, 3 ein Nachkomme von Perez. Er war der Befehlshaber über alle Offiziere seiner Abteilung. 4 Der Abteilung des zweiten Monats stand Dodai aus Ahoach vor. Der höchste Offizier seiner Abteilung war Miklot. 5 Der Heerführer für den dritten Monat war Benaja, der Sohn des Priesters Jojada. 6 Er war einer der "Dreißig Helden". Als er ihr Anführer wurde, übernahm sein Sohn Ammisabad den Befehl über seine Abteilung. 7 Der vierte für den vierten Monat war Asaël, der Bruder Joabs, später sein Sohn Sebadja. 8 Der fünfte für den fünften Monat war Schamhut, ein Nachkomme Serachs, 9 der sechste für den sechsten Monat war Ira Ben-Ikkesch aus Tekoa, 10 der siebte für den siebten Monat war Helez aus Pelon vom Stamm Efraïm, 11 der achte für den achten Monat war Sibbechai, ein Nachkomme Serachs, aus Huscha, (1. Chronik 20.4) 12 der neunte für den neunten Monat war Abiëser aus Anatot, vom Stamm Benjamin, 13 der zehnte für den zehnten Monat war Mahrai, ein Nachkomme Serachs, aus Netofa, 14 der elfte für den elften Monat war Benaja aus Piraton vom Stamm Efraïm 15 und der zwölfte für den zwölften Monat war Heldai, ein Nachkomme Otniëls, aus Netofa. 16 Die Stämme Israels wurden von folgenden Männern geführt. Ruben: Eliëser Ben-Sichri; Simeon: Schefatja Ben-Maacha; 17 Levi: Haschabja Ben-Kemuël; Aaron: Zadok; 18 Juda: Elihu, ein Bruder Davids; Issachar: Omri Ben-Michael; 19 Sebulon: Jischmaja Ben-Obadja; Naftali: Jerimot Ben-Asriël; 20 Efraïm: Hoschea Ben-Asasja; West-Manasse: Joël Ben-Pedaja; 21 Ost-Manasse in Gilead: Jiddo Ben-Secharja; Benjamin: Jaasiël Ben-Abner; 22 Dan: Asarel Ben-Jeroham. Dies waren die Anführer der Stämme Israels. 23 Die Zahl derer, die 20 Jahre alt und jünger waren, nahm David nicht mit auf, denn Jahwe hatte gesagt, dass er Israel zahlreich machen werde wie die Sterne am Himmel. (1. Mose 22.17) 24 Joab Ben-Zeruja hatte die Zählung begonnen, sie aber nicht vollendet, weil wegen dieser Sache ein Zorn über Israel kam. Deshalb stehen diese Zahlen nicht in der Chronik des Königs David. (1. Chronik 21.14) 25 Über die Vorräte des Königs in Jerusalem hatte Asmawet Ben-Adiël die Aufsicht und über die Vorräte auf dem Land, in den Städten, Dörfern und Schutztürmen war Jonatan Ben-Usija eingesetzt. 26 Über die Landarbeiter hatte Esri Ben-Kelub die Aufsicht, 27 über die Weinberge Schimi aus Rama und über die Weinvorräte in den Weinbergen Sabdi aus Schefam. 28 Über die Oliven- und Maulbeerfeigenbäume, die in der Schefela wuchsen, hatte Baal-Hanan aus Bet-Gader die Aufsicht und über die Ölvorräte Joasch. 29 Über die Rinder, die in der Scharon-Ebene weideten, hatte Schitrai die Aufsicht, der auch von dort stammte, und über die Rinder in den Tälern Schafat Ben-Adlai. 30 Über die Kamele hatte der Ismaëlit Obil die Aufsicht, über die Eselinnen Jechdeja aus Meronot 31 und über die Schafherden der Hagariter Jasis. Das waren die Verwalter des königlichen Besitzes zur Zeit Davids. 32 Davids Onkel Jonatan, ein verständiger und schriftkundiger Mann, war Ratgeber. Jehiël Ben-Hachmoni war der Erzieher der Königssöhne. 33 Ahitofel war ebenfalls königlicher Berater und der Arkiter Huschai war Freund des Königs. (2. Samuel 15.12) (2. Samuel 15.37) 34 Nachfolger Ahitofels waren Jojada Ben-Benaja und Abjatar. Joab war Heerführer des Königs. (2. Samuel 8.16)