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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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Nehemia - Kapitel 11

Verzeichnis der Bewohner Jerusalems und Judas

1 Und die Obersten des Volkes wohnten in Jerusalem. Und das übrige Volk warf Lose, um je einen von zehn kommen zu lassen, damit er in Jerusalem, der heiligen Stadt, wohne, die neun anderen Teile aber in den Städten blieben. (Nehemia 7.5) 2 Und das Volk segnete alle Männer, die sich freiwillig erboten, in Jerusalem zu wohnen. 3 Und dies sind die Häupter der Landschaft, welche in Jerusalem wohnten; in den Städten Judas aber wohnten, ein jeder in seinem Besitztum, in ihren Städten: Israel, die Priester und die Leviten und die Nethinim und die Söhne der Knechte Salomos. (1. Chronik 9.2) (Nehemia 7.57) 4 Und zwar wohnten in Jerusalem von den Söhnen Judas und von den Söhnen Benjamins; von den Söhnen Judas: Athaja, der Sohn Ussijas, des Sohnes Sekarjas, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Schephatjas, des Sohnes Mahalalels, von den Söhnen Perez'; 5 und Maaseja, der Sohn Baruks, des Sohnes Kol-Hoses, des Sohnes Hasajas, des Sohnes Adajas, des Sohnes Jojaribs, des Sohnes Sekarjas, von den Schilonitern. 6 Aller Söhne des Perez, die in Jerusalem wohnten, waren 468 tapfere Männer. 7 Und dies sind die Söhne Benjamins: Sallu, der Sohn Meschullams, des Sohnes Joeds, des Sohnes Pedajas, des Sohnes Kolajas, des Sohnes Maasejas, des Sohnes Ithiels, des Sohnes Jesajas; 8 und nach ihm Gabbai-Sallai, 928. 9 Und Joel, der Sohn Sikris, war Aufseher über sie; und Juda, der Sohn Hassenuas, war über die Stadt als Zweiter. - 10 Von den Priestern: Jedaja, [der Sohn des] Jojarib, Jakin, 11 Seraja, der Sohn Hilkijas, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajoths, des Sohnes Ahitubs, Oberaufseher des Hauses Gottes, 12 und ihre Brüder, welche die Geschäfte im Hause verrichteten: 822; und Adaja, der Sohn Jerochams, des Sohnes Pelaljas, des Sohnes Amzis, des Sohnes Sekarjas, des Sohnes Paschchurs, des Sohnes Malkijas, 13 und seine Brüder, Häupter von Vaterhäusern: 242; und Amaschsai, der Sohn Asarels, des Sohnes Achsais, des Sohnes Meschillemoths, des Sohnes Immers, 14 und ihre Brüder, tüchtige Männer: 128. Und Aufseher über sie war Sabdiel, der Sohn Haggedolims. - 15 Und von den Leviten: Schemaja, der Sohn Haschubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Haschabjas, des Sohnes Bunnis; 16 und Schabbethai und Josabad, von den Häuptern der Leviten, welche über die äußeren Geschäfte des Hauses Gottes gesetzt waren; 17 und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Asaphs, das Haupt; er stimmte den Lobgesang an beim Gebet; und Bakbukja, der Zweite, von seinen Brüdern; und Abda, der Sohn Schammuas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jeduthuns. 18 Aller Leviten in der heiligen Stadt waren 284. - 19 Und die Torhüter: Akkub, Talmon und ihre Brüder, die in den Toren Wache hielten, 172. - 20 (Und das übrige Israel, die Priester, die Leviten, waren in allen Städten Judas, ein jeder in seinem Erbteil. - 21 Und die Nethinim wohnten auf dem Ophel; und Zicha und Gischpa waren über die Nethinim. -) 22 Und Aufseher der Leviten in Jerusalem war Ussi, der Sohn Banis, des Sohnes Haschabjas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Michas, von den Söhnen Asaphs, den Sängern, für das Geschäft im Hause Gottes. 23 Denn ein Gebot des Königs war über sie ergangen, und eine Verpflichtung über die Sänger betreffs der täglichen Gebühr. 24 Und Pethachja, der Sohn Meschesabeels, von den Söhnen Serachs, des Sohnes Judas, war zur Hand des Königs für alle Angelegenheiten des Volkes. 25 Und was die Dörfer auf ihren Feldern betrifft, so wohnten von den Kindern Juda in Kirjath-Arba und seinen Tochterstädten und in Dibon und seinen Tochterstädten und in Jekabzeel und seinen Dörfern; (Josua 20.7) (Josua 21.11) 26 und in Jeschua und in Molada und in Beth-Pelet, 27 und in Hazar-Schual und in Beerseba und seinen Tochterstädten, 28 und in Ziklag und in Mekona und in seinen Tochterstädten, (Josua 15.31) 29 und in En-Rimmon und in Zora und in Jarmuth, 30 Sanoach, Adullam und seinen Dörfern, Lachis und seinen Feldern, Aseka und seinen Tochterstädten. Und sie ließen sich nieder von Beerseba bis zum Tale Hinnom. 31 Und die Kinder Benjamin wohnten von Geba an in Mikmas und Aija und Bethel und seinen Tochterstädten, (Josua 18.22) 32 in Anathoth, Nob, Ananja, 33 Hazor, Rama, Gittaim, 34 Hadid, Zeboim, Neballat, 35 Lod und Ono, dem Tale der Werkleute. 36 Und von den Leviten gehörten Abteilungen von Juda zu Benjamin.