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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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Jeremia - Kapitel 34

Ankündigung des Schicksals des Königs Zedekia

1 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, als Nebukadnezar, der König von Babel, und sein ganzes Heer und alle Königreiche der Erde, die unter der Herrschaft seiner Hand waren, und alle Völker wider Jerusalem und wider alle seine Städte stritten: 2 So spricht Jehova, der Gott Israels: Geh und sprich zu Zedekia, dem König von Juda, und sage ihm: So spricht Jehova: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hand des Königs von Babel, daß er sie mit Feuer verbrenne. 3 Und du, du wirst seiner Hand nicht entrinnen, sondern gewißlich ergriffen und in seine Hand gegeben werden; und deine Augen werden die Augen des Königs von Babel sehen, und sein Mund wird mit deinem Munde reden, und du wirst nach Babel kommen. (Jeremia 32.4) 4 Doch höre das Wort Jehovas, Zedekia, König von Juda! So spricht Jehova über dich: Du wirst nicht durch das Schwert sterben; (Jeremia 52.11) 5 in Frieden wirst du sterben, und gleich den Bränden deiner Väter, der früheren Könige, die vor dir gewesen sind, also wird man dir einen Brand machen, und man wird über dich klagen: "Wehe, Herr!" denn ich habe das Wort geredet, spricht Jehova. - (2. Chronik 16.14) (Jeremia 22.18) 6 Und Jeremia, der Prophet, redete zu Zedekia, dem König von Juda, alle diese Worte in Jerusalem, 7 während das Heer des Königs von Babel wider Jerusalem und wider alle übriggebliebenen Städte Judas stritt, wider Lachis und wider Aseka; denn diese waren als feste Städte unter den Städten Judas übriggeblieben. (2. Könige 25.1)

Treubruch an freigelassenen Sklaven in Jerusalem und Gerichtsankündigung

8 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, nachdem der König Zedekia einen Bund mit dem ganzen Volke, das zu Jerusalem war, gemacht hatte, um ihnen Freiheit auszurufen, (Jeremia 34.14) 9 damit ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd, den Hebräer und die Hebräerin, frei entließe, so daß niemand mehr einen Juden, seinen Bruder, zum Dienst anhielte. 10 Und es gehorchten alle Fürsten und das ganze Volk, welches den Bund eingegangen war, daß ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd frei entließe, ohne sie ferner zum Dienst anzuhalten; sie gehorchten und entließen sie. 11 Aber nachher wandten sie sich um und ließen die Knechte und Mägde wiederkommen, welche sie frei entlassen hatten, und unterjochten sie zu Knechten und zu Mägden. - 12 Und das Wort Jehovas geschah von seiten Jehovas zu Jeremia also: 13 So spricht Jehova, der Gott Israels: Ich habe einen Bund mit euren Vätern gemacht an dem Tage, da ich sie aus dem Lande Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft, herausführte, und habe gesprochen: 14 Am Ende von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht. (2. Mose 21.2) (5. Mose 15.12) 15 Und ihr seid heute zwar umgekehrt und habt getan, was recht ist in meinen Augen, daß ein jeder seinem Nächsten Freiheit ausrief; und ihr habt einen Bund vor mir gemacht in dem Hause, welches nach meinem Namen genannt ist; 16 aber ihr habt euch wieder umgewandt und meinen Namen entweiht, und habt ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd wiederkommen lassen, die ihr nach ihrem Belieben frei entlassen hattet; und ihr habt sie unterjocht, daß sie euch zu Knechten und zu Mägden seien. 17 Darum spricht Jehova also: Ihr habt nicht auf mich gehört, Freiheit auszurufen, ein jeder seinem Bruder und ein jeder seinem Nächsten; siehe, so rufe ich euch Freiheit aus, spricht Jehova, für das Schwert, für die Pest und für den Hunger, und gebe euch zur Mißhandlung hin allen Königreichen der Erde. 18 Und ich will die Männer, welche meinen Bund übertreten haben, welche die Worte des Bundes nicht gehalten, den sie vor mir gemacht haben, wie das Kalb machen, das sie entzweigeschnitten und zwischen dessen Stücken sie hindurchgegangen sind: (1. Mose 15.10) (1. Mose 15.17) 19 Die Fürsten von Juda und die Fürsten von Jerusalem, die Kämmerer und die Priester und alles Volk des Landes, welche zwischen den Stücken des Kalbes hindurchgegangen sind, 20 die will ich in die Hand ihrer Feinde geben und in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten; und ihre Leichname sollen dem Gevögel des Himmels und den Tieren der Erde zur Speise dienen. (Jeremia 7.33) 21 Und Zedekia, den König von Juda, und seine Fürsten werde ich in die Hand ihrer Feinde geben und in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten, und in die Hand des Heeres des Königs von Babel, das von euch abgezogen ist. 22 Siehe, ich gebiete, spricht Jehova, und bringe sie zu dieser Stadt zurück, damit sie wider dieselbe streiten und sie einnehmen und sie mit Feuer verbrennen; und ich werde die Städte Judas zur Wüste machen, ohne Bewohner. (Jeremia 37.8)