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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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Hesekiel - Kapitel 18

Gottes Vergeltung und persönliche Verantwortung - Möglichkeit der Umkehr

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Was habt ihr, daß ihr diesen Spruch im Lande Israel gebrauchet und sprechet: Die Väter essen Herlinge, und die Zähne der Söhne werden stumpf? (Jeremia 31.29) 3 So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, wenn ihr ferner diesen Spruch in Israel gebrauchen sollt! 4 Siehe, alle Seelen sind mein; wie die Seele des Vaters, so auch die Seele des Sohnes: Sie sind mein; die Seele, welche sündigt, die soll sterben. 5 Und wenn jemand gerecht ist und Recht und Gerechtigkeit übt, 6 auf den Bergen nicht isset und seine Augen nicht erhebt zu den Götzen des Hauses Israel, und das Weib seines Nächsten nicht verunreinigt und dem Weibe in ihrer Unreinigkeit nicht naht, (3. Mose 18.19-20) 7 und niemand bedrückt, sein Schuldpfand zurückgibt, keinen Raub begeht, sein Brot dem Hungrigen gibt und den Nackten mit Kleidung bedeckt, (5. Mose 24.10-13) (Psalm 15.3) 8 auf Zins nicht gibt und Wucher nicht nimmt, seine Hand vom Unrecht zurückhält, der Wahrheit gemäß zwischen Mann und Mann richtet, (2. Mose 22.24) 9 in meinen Satzungen wandelt und meine Rechte hält, um nach Wahrheit zu handeln: der ist gerecht; er soll gewißlich leben, spricht der Herr, Jehova. - 10 Zeugt er aber einen gewalttätigen Sohn, der Blut vergießt und irgend eines von diesen tut - 11 er selbst aber hat alles dieses nicht getan - wenn er sogar auf den Bergen isset, und das Weib seines Nächsten verunreinigt, 12 den Elenden und den Armen bedrückt, Raub begeht, das Pfand nicht zurückgibt, und seine Augen zu den Götzen erhebt, Greuel verübt, 13 auf Zins gibt und Wucher nimmt: sollte er leben? Er soll nicht leben! Alle diese Greuel hat er verübt: er soll gewißlich getötet werden, sein Blut soll auf ihm sein. - 14 Und siehe, es zeugt einer einen Sohn, und dieser sieht alle Sünden seines Vater, die er tut; er sieht sie und tut nicht dergleichen: 15 er isset nicht auf den Bergen und erhebt nicht seine Augen zu den Götzen des Hauses Israel, er verunreinigt nicht das Weib seines Nächsten, 16 und er bedrückt niemand, nimmt kein Pfand und begeht keinen Raub, er gibt dem Hungrigen sein Brot und bedeckt den Nackten mit Kleidung, 17 er hält seine Hand von dem Elenden zurück, nimmt weder Zins noch Wucher, er tut meine Rechte, wandelt in meinen Satzungen: der wird nicht wegen der Ungerechtigkeit seines Vaters sterben; er soll gewißlich leben. 18 Sein Vater, weil er Erpressung verübt, Raub am Bruder begangen, und was nicht gut war inmitten seines Volkes getan hat: siehe, der soll wegen seiner Ungerechtigkeit sterben. 19 Und sprechet ihr: Warum trägt der Sohn die Ungerechtigkeit des Vaters nicht mit? Der Sohn hat ja Recht und Gerechtigkeit geübt, hat alle meine Satzungen gehalten und sie getan: er soll gewißlich leben. 20 Die Seele, welche sündigt, die soll sterben. Ein Sohn soll nicht die Ungerechtigkeit des Vaters mittragen, und ein Vater nicht die Ungerechtigkeit des Sohnes mittragen; die Gerechtigkeit des Gerechten soll auf ihm sein, und die Gesetzlosigkeit des Gesetzlosen soll auf ihm sein. (2. Mose 20.5) (4. Mose 26.11) 21 Wenn aber der Gesetzlose umkehrt von allen seinen Sünden, die er getan hat, und alle meine Satzungen hält und Recht und Gerechtigkeit übt, so soll er gewißlich leben, er soll nicht sterben. 22 Aller seiner Übertretungen, die er begangen hat, soll ihm nicht gedacht werden; wegen seiner Gerechtigkeit, die er geübt hat, soll er leben. (Jesaja 43.25) (Jesaja 44.22) 23 Habe ich irgendwie Gefallen an dem Tode des Gesetzlosen, spricht der Herr, Jehova? nicht vielmehr daran, daß er von seinen Wegen umkehre und lebe? (Hesekiel 18.32) (Hesekiel 33.11) 24 Wenn aber ein Gerechter von seiner Gerechtigkeit umkehrt und unrecht tut, nach all den Greueln tut, die der Gesetzlose verübt hat, sollte er leben? aller seiner gerechten Taten, die er getan hat, soll nicht gedacht werden; wegen seiner Treulosigkeit, die er begangen, und wegen seiner Sünde, die er getan hat, wegen dieser soll er sterben. - (Hesekiel 3.20) 25 Und ihr sprechet: Der Weg des Herrn ist nicht recht. Höret doch, Haus Israel: Ist mein Weg nicht recht? Sind nicht vielmehr eure Wege nicht recht? (Hesekiel 33.17-20) 26 Wenn ein Gerechter von seiner Gerechtigkeit umkehrt und unrecht tut, und um deswillen stirbt, so stirbt er wegen seines Unrechts, das er getan hat. 27 Wenn aber ein Gesetzloser umkehrt von seiner Gesetzlosigkeit, die er begangen hat, und Recht und Gerechtigkeit übt: er wird seine Seele am Leben erhalten. 28 Sieht er es ein und kehrt er um von allen seinen Übertretungen, die er begangen hat, so soll er gewißlich leben, er soll nicht sterben. - 29 Aber das Haus Israel spricht: Der Weg des Herrn ist nicht recht. Sind meine Wege nicht recht, Haus Israel? Sind nicht vielmehr eure Wege nicht recht? 30 Darum werde ich euch richten, Haus Israel, einen jeden nach seinen Wegen, spricht der Herr, Jehova. Kehret um, und wendet euch ab von allen euren Übertretungen, daß es euch nicht ein Anstoß zur Missetat werde; (Jesaja 55.7) (Hesekiel 33.11) 31 werfet von euch alle eure Übertretungen, womit ihr übertreten habt, und schaffet euch ein neues Herz und einen neuen Geist! denn warum wollt ihr sterben, Haus Israel? (Hesekiel 36.26) 32 Denn ich habe kein Gefallen am Tode des Sterbenden, spricht der Herr, Jehova. So kehret um und lebet! (Hesekiel 18.23)