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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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5. Mose - Kapitel 27

Gedenkaltar in Kanaan - Flüche vom Berg Ebal

1 Und Mose und die Ältesten von Israel geboten dem Volke und sprachen: Beobachtet das ganze Gebot, das ich euch heute gebiete! 2 Und es soll geschehen, an dem Tage, da ihr über den Jordan in das Land hinüberziehet, das Jehova, dein Gott, dir gibt, sollst du dir große Steine aufrichten und sie mit Kalk bestreichen; 3 und wenn du hinübergezogen bist, sollst du alle Worte dieses Gesetzes auf dieselben schreiben, damit du in das Land kommest, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, ein Land, das von Milch und Honig fließt, so wie Jehova, der Gott deiner Väter, zu dir geredet hat. 4 Und es soll geschehen, wenn ihr über den Jordan gezogen seid, so sollt ihr diese Steine, betreffs welcher ich euch heute gebiete, auf dem Berge Ebal aufrichten; und du sollst sie mit Kalk bestreichen. 5 Und du sollst daselbst Jehova, deinem Gott, einen Altar bauen, einen Altar von Steinen; du sollst kein Eisen über dieselben schwingen: (2. Mose 20.25) 6 von ganzen Steinen sollst du den Altar Jehovas, deines Gottes, bauen. Und du sollst Jehova, deinem Gott, Brandopfer darauf opfern, 7 und du sollst Friedensopfer opfern, und daselbst essen und dich freuen vor Jehova, deinem Gott. - (5. Mose 12.7) 8 Und auf die Steine sollst du alle Worte dieses Gesetzes schreiben, indem du sie deutlich eingräbst. 9 Und Mose und die Priester, die Leviten, redeten zu dem ganzen Israel und sprachen: Schweige und höre, Israel! an diesem Tage bist du Jehova, deinem Gott, zum Volke geworden. (5. Mose 26.18-19) 10 So gehorche der Stimme Jehovas, deines Gottes, und tue seine Gebote und seine Satzungen, die ich dir heute gebiete. 11 Und Mose gebot dem Volke an selbigem Tage und sprach: 12 Wenn ihr über den Jordan gezogen seid, sollen diese auf dem Berge Gerisim stehen, um das Volk zu segnen: Simeon und Levi und Juda und Issaschar und Joseph und Benjamin; (5. Mose 11.29) 13 und diese sollen auf dem Berge Ebal stehen zum Fluchen: Ruben, Gad und Aser und Sebulon, Dan und Naphtali. 14 Und die Leviten sollen anheben und zu allen Männern von Israel mit lauter Stimme sprechen: 15 Verflucht sei der Mann, der ein geschnitztes oder gegossenes Bild macht, einen Greuel vor Jehova, ein Machwerk von Künstlerhand und es im Geheimen aufstellt! und das ganze Volk antworte und sage: Amen! (2. Mose 20.23) (2. Mose 34.17) 16 Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter verachtet! und das ganze Volk sage: Amen! (2. Mose 21.17) 17 Verflucht sei, wer die Grenze seines Nächsten verrückt! und das ganze Volk sage: Amen! (5. Mose 19.14) 18 Verflucht sei, wer einen Blinden auf dem Wege irreführt! und das ganze Volk sage: Amen! (3. Mose 19.14) 19 Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, der Waise und der Witwe beugt! und das ganze Volk sage: Amen! (2. Mose 22.20-21) 20 Verflucht sei, wer bei dem Weibe seines Vaters liegt, denn er hat die Decke seines Vaters aufgedeckt! und das ganze Volk sage: Amen! (3. Mose 18.8) 21 Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! und das ganze Volk sage: Amen! (2. Mose 22.18) 22 Verflucht sei, wer bei seiner Schwester liegt, der Tochter seines Vaters oder der Tochter seiner Mutter! und das ganze Volk sage: Amen! (3. Mose 18.9) (3. Mose 18.11) 23 Verflucht sei, wer bei seiner Schwiegermutter liegt! und das ganze Volk sage: Amen! (3. Mose 18.17) 24 Verflucht sei, wer seinen Nächsten im Geheimen erschlägt! und das ganze Volk sage: Amen! (4. Mose 35.20) 25 Verflucht sei, wer ein Geschenk nimmt, um jemand zu erschlagen, unschuldiges Blut zu vergießen! und das ganze Volk sage: Amen! (2. Mose 23.8) (5. Mose 16.19) 26 Verflucht sei, wer nicht aufrecht hält die Worte dieses Gesetzes, sie zu tun! und das ganze Volk sage: Amen! (Galater 3.10)