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4. Mose - Kapitel 4

Der Dienst der Leviten beim Aufbruch des Lagers

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Nimm die Summe der Kinder Kahath aus den Kindern Levi nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, 3 von dreißig Jahren an bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie tun die Werke in der Hütte des Stifts. (4. Mose 8.24) 4 Das soll aber das Amt der Kinder Kahath in der Hütte des Stifts sein; was das Hochheilige ist. 5 Wenn das Heer aufbricht, so sollen Aaron und seine Söhne hineingehen und den Vorhang abnehmen und die Lade des Zeugnisses darein winden 6 und darauf tun die Decke von Dachsfellen und obendrauf eine ganz blaue Decke breiten und ihre Stangen daran legen 7 und über den Schaubrottisch auch eine blaue Decke breiten und darauf legen die Schüsseln, Löffel, die Schalen und Kannen zum Trankopfer, und das beständige Brot soll darauf liegen. 8 Und sollen darüber breiten eine scharlachrote Decke und dieselbe bedecken mit einer Decke von Dachsfellen und seine Stangen daran legen. 9 Und sollen eine blaue Decke nehmen und darein winden den Leuchter des Lichts und seine Lampen mit seinen Schneuzen und Näpfen und alle Ölgefäße, die zum Amt gehören. (2. Mose 25.31) 10 Und sollen um das alles tun eine Decke von Dachsfellen und sollen es auf die Stangen legen. 11 Also sollen sie auch über den goldenen Altar eine blaue Decke breiten und sie bedecken mit der Decke von Dachsfellen und seine Stangen daran tun. 12 Alle Gerät, womit sie schaffen im Heiligtum, sollen sie nehmen und blaue Decken darüber tun und mit einer Decke von Dachsfellen bedecken und auf Stangen legen. 13 Sie sollen auch die Asche vom Altar fegen und eine Decke von rotem Purpur über ihn breiten 14 und alle seine Geräte darauf schaffen, Kohlenpfannen, Gabeln, Schaufeln, Becken mit allem Gerät des Altars; und sollen darüber breiten eine Decke von Dachsfellen und seine Stangen daran tun. 15 Wenn nun Aaron und seine Söhne solches ausgerichtet und das Heiligtum und all sein Gerät bedeckt haben, wenn das Heer aufbricht, darnach sollen die Kinder Kahath hineingehen, daß sie es tragen; und sollen das Heiligtum nicht anrühren, daß sie nicht sterben. Dies sind die Lasten der Kinder Kahath an der Hütte des Stifts. (4. Mose 7.9) (2. Samuel 6.6-7)
16 Und Eleasar, Aarons, des Priesters, Sohn, soll das Amt haben, daß er ordne das Öl zum Licht und die Spezerei zum Räuchwerk und das tägliche Speisopfer und das Salböl, daß er beschicke die ganze Wohnung und alles, was darin ist, im Heiligtum und seinem Geräte. 17 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 18 Ihr sollt den Stamm der Geschlechter der Kahathiter nicht lassen sich verderben unter den Leviten; 19 sondern das sollt ihr mit ihnen tun, daß sie leben und nicht sterben, wo sie werden anrühren das Hochheilige: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und einen jeglichen stellen zu seinem Amt und seiner Last. 20 Sie sollen aber nicht hineingehen, zu schauen das Heiligtum auch nur einen Augenblick, daß sie nicht sterben. (1. Samuel 6.19) 21 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
22 Nimm die Summe der Kinder Gerson auch nach ihren Vaterhäusern und Geschlechtern, 23 von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, und ordne sie alle, die da zum Dienst tüchtig sind, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts. 24 Das soll aber der Geschlechter der Gersoniter Amt sein, das sie schaffen und tragen: 25 sie sollen die Teppiche der Wohnung und der Hütte des Stifts tragen und ihre Decke und die Decke von Dachsfellen, die obendrüber ist, und das Tuch in der Hütte des Stifts 26 und die Umhänge des Vorhofs und das Tuch in der Tür des Tores am Vorhof, welcher um die Wohnung und den Altar her geht, und ihre Seile und alle Geräte ihres Amtes und alles, was zu ihrem Amt gehört. 27 Nach dem Wort Aarons und seiner Söhne soll alles Amt der Kinder Gerson geschehen, alles, was sie tragen und schaffen sollen, und ihr sollt zusehen, daß sie aller ihrer Last warten. 28 Das soll das Amt der Geschlechter der Kinder der Gersoniter sein in der Hütte des Stifts; und ihr Dienst soll unter der Hand Ithamars sein, des Sohnes Aarons, des Priesters. 29 Die Kinder Merari nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern sollst du auch ordnen,
30 von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts. 31 Dieser Last aber sollen sie warten nach allem ihrem Amt in der Hütte des Stifts, das sie tragen die Bretter der Wohnung und Riegel und Säulen und Füße, 32 dazu die Säulen des Vorhofs umher und Füße und Nägel und Seile mit allem ihrem Geräte, nach allem ihrem Amt; einem jeglichen sollt ihr seinen Teil der Last am Geräte zu warten verordnen. 33 Das sei das Amt der Geschlechter der Kinder Merari, alles, was sie schaffen sollen in der Hütte des Stifts unter der Hand Ithamars, des Priesters, des Sohnes Aarons. 34 Und Mose und Aaron samt den Hauptleuten der Gemeinde zählten die Kinder der Kahathiter nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern,
35 von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugten, daß sie Amt in der Hütte des Stifts hätten. 36 Und die Summe war zweitausend siebenhundertfünfzig. 37 Das ist die Summe der Geschlechter der Kahathiter, die alle zu schaffen hatten in der Hütte des Stifts, die Mose und Aaron zählten nach dem Wort des HERRN durch Mose. 38 Die Kinder Gerson wurden auch gezählt in ihren Geschlechtern und Vaterhäusern,
39 von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste, alle, die zum Dienst taugten, daß sie Amt in der Hütte des Stifts hätten. 40 Und die Summe war zweitausend sechshundertdreißig. 41 Das ist die Summe der Geschlechter der Kinder Gerson, die alle zu schaffen hatten in der Hütte des Stifts, welche Mose und Aaron zählten nach dem Wort des HERRN. 42 Die Kinder Merari wurden auch gezählt nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern,
43 von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste, alle, die zum Dienst taugten, daß sie Amt in der Hütte des Stifts hätten. 44 Und die Summe war dreitausendzweihundert. 45 Das ist die Summe der Geschlechter der Kinder Merari, die Mose und Aaron zählten nach dem Wort des HERRN durch Mose. 46 Die Summe aller Leviten, die Mose und Aaron samt den Hauptleuten Israels zählten nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern,
47 von dreißig Jahren und darüber bis ins fünfzigste, aller, die eingingen, zu schaffen ein jeglicher sein Amt und zu tragen die Last der Hütte des Stifts, 48 war achttausend fünfhundertachtzig, 49 die gezählt wurden nach dem Wort des HERRN durch Mose, ein jeglicher zu seinem Amt und seiner Last, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 14

Reinigungsopfer und Gebräuche für Aussätzige

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden; (Matthäus 8.4) 3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, 4 so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop. 5 Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser. 6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; 7 und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. (3. Mose 16.22) 8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl. 11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova; 13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand; 16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. 18 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova. 19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten. 20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein. 21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl; 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein. (3. Mose 5.7) 23 Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova. 24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova. 25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand; 27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova. 28 Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 29 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, - 31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist. 32 Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

Reinigung vom Aussatz an Häusern

33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause. (3. Mose 13.2) 36 Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses, 40 so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen, 44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein. 45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend; (3. Mose 11.24) 47 und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden. 49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop; 50 und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser; (3. Mose 14.5-6) 51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal; 52 und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin; 53 und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf, 55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken; 57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.