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4. Mose - Kapitel 36

Erbtöchter sollen nicht außerhalb des väterlichen Stammes heiraten

1 Und die obersten Väter des Geschlechts der Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, der Manasses Sohn war, von den Geschlechtern der Kinder Joseph, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den obersten Vätern der Kinder Israel, 2 und sprachen: Meinem Herrn hat der HERR geboten, daß man das Land zum Erbteil geben sollte durchs Los den Kindern Israel; auch ward meinem Herrn geboten von dem HERRN, daß man das Erbteil Zelophehads, unsers Bruders, seinen Töchtern geben soll. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Wenn sie jemand aus den Stämmen der Kinder Israel zu Weibern nimmt, so wird unserer Väter Erbteil weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil kommen des Stammes, dahin sie kommen; also wird das Los unseres Erbteils verringert. 4 Wenn nun das Halljahr der Kinder Israel kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes kommen, da sie sind; also wird das Erbteil des Stammes unserer Väter verringert, so viel sie haben. (3. Mose 25.10-13) 5 Mose gebot den Kindern Israel nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph hat recht geredet.
6 Das ist's, was der HERR gebietet den Töchtern Zelophehads und spricht: Laß sie freien, wie es ihnen gefällt; allein daß sie freien unter dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, 7 auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einen Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stammes seiner Väter. 8 Und alle Töchter, die Erbteil besitzen unter den Stämmen der Kinder Israel, sollen freien einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, auf daß ein jeglicher unter den Kindern Israel seiner Väter Erbe behalte 9 und nicht ein Erbteil von einem Stamm falle auf den andern, sondern ein jeglicher hange an seinem Erbe unter den Stämmen der Kinder Israel. 10 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophehads,
11 Mahela, Thirza, Hogla, Milka und Noa, und freiten die Kinder ihrer Vettern, (4. Mose 26.33) 12 des Geschlechts der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs. Also blieb ihr Erbteil an dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR gebot durch Mose den Kindern Israel auf dem Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho.

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5. Mose - Kapitel 20

Kriegsgesetze

1 Wenn du in einen Krieg ziehst wider deine Feinde und siehst Rosse und Wagen eines Volks, das größer ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägyptenland geführt hat, ist mit dir. 2 Wenn ihr nun hinzukommt zum Streit, so soll der Priester herzutreten und mit dem Volk reden 3 und zu ihnen sprechen: Israel, höre zu! Ihr geht heute in den Streit wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht, fürchtet euch nicht und erschreckt nicht und laßt euch nicht grauen vor ihnen; 4 denn der HERR, euer Gott, geht mit euch, daß er für euch streite mit euren Feinden, euch zu helfen. 5 Aber die Amtleute sollen mit dem Volk reden und sagen: Welcher ein neues Haus gebaut hat und hat's noch nicht eingeweiht, der gehe hin und bleibe in seinem Hause, auf daß er nicht sterbe im Krieg und ein anderer weihe es ein. (5. Mose 16.18)
6 Welcher einen Weinberg gepflanzt hat und hat seine Früchte noch nicht genossen, der gehe hin und bleibe daheim, daß er nicht im Kriege sterbe und ein anderer genieße seine Früchte. (3. Mose 19.24-25) (5. Mose 28.30) 7 Welcher ein Weib sich verlobt hat und hat sie noch nicht heimgeholt, der gehe hin und bleibe daheim, daß er nicht im Kriege sterbe und ein anderer hole sie heim. (5. Mose 24.5) 8 Und die Amtleute sollen weiter mit dem Volk reden und sprechen: Welcher sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat, der gehe hin und bleibe daheim, auf daß er nicht auch seiner Brüder Herz feige mache, wie sein Herz ist. (Richter 7.3) 9 Und wenn die Amtleute ausgeredet haben mit dem Volk, so sollen sie die Hauptleute vor das Volk an die Spitze stellen.

Das Gesetz über das Verhalten gegen feindliche Städte

10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, sie zu bestreiten, so sollst du ihr den Frieden anbieten. (4. Mose 21.21-22)
11 Antwortet sie dir friedlich und tut dir auf, so soll das Volk, das darin gefunden wird dir zinsbar und untertan sein. 12 Will sie aber nicht friedlich mit dir handeln und will mit dir kriegen, so belagere sie. 13 Und wenn sie der HERR, dein Gott, dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was männlich darin ist, mit des Schwertes Schärfe schlagen. (4. Mose 31.7) (4. Mose 31.17) 14 Allein die Weiber, die Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und allen Raub sollst du unter dich austeilen und sollst essen von der Ausbeute deiner Feinde, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat. 15 Also sollst du allen Städten tun, die sehr ferne von dir liegen und nicht von den Städten dieser Völker hier sind. 16 Aber in den Städten dieser Völker, die dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat, (Josua 10.40)
17 sondern sollst sie verbannen, nämlich die Hethiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter, wie dir der HERR, dein Gott, geboten hat, (5. Mose 7.1-2) 18 auf daß sie euch nicht lehren tun alle die Greuel, die sie ihren Göttern tun, und ihr euch versündigt an dem HERR, eurem Gott. 19 Wenn du vor einer Stadt lange Zeit liegen mußt, wider die du streitest, sie zu erobern, so sollst die Bäume nicht verderben, daß du mit Äxten dran fährst; denn du kannst davon essen, darum sollst du sie nicht ausrotten. Ist's doch Holz auf dem Felde und nicht ein Mensch, daß es vor dir ein Bollwerk sein könnte.
20 Welches aber Bäume sind, von denen du weißt, daß man nicht davon ißt, die sollst du verderben und ausrotten und Bollwerk daraus bauen wider die Stadt, die mit dir kriegt, bis du ihrer mächtig werdest.