zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

Zephanja - Kapitel 1

1 In der Regierungszeit von Joschija Ben-Amon kam das Wort Jahwes zu Zefanja Ben-Kuschi, einem Enkel von Gedalja, dessen Vorfahren Amarja und Hiskija waren. (Jeremia 1.2) 2 "Ich raffe, raffe alles weg, / was auf der Erde lebt", / spricht Jahwe. 3 "Menschen und Vieh raffe ich weg, / die Vögel und die Fische, / Strauchelnde und Frevler. / Ich rotte die Menschen auf der Erde aus", / spricht Jahwe. (Matthäus 13.41) 4 "Gegen Juda strecke ich meine Hand aus / und gegen die Bewohner von Jerusalem. / Den Rest des Baalskultes dort rotte ich aus, / die Namen der Götzen- und aller anderen Priester, (2. Könige 23.5) (Hosea 10.5) 5 alle, die sich auf den Dachterrassen / niederwerfen vor dem Sternenheer, / auch alle, die bei Jahwe schwören / und bei ihrem König zugleich, (Jeremia 19.13) (Jeremia 49.1) 6 und alle, die Jahwe den Rücken kehren, / die nicht nach ihm suchen und fragen." 7 Seid still vor dem Herrn, vor Jahwe! / Denn sein Gerichtstag ist nah. / Jahwe hat ein Schlachtmahl vorbereitet, / hat die Eingeladenen geweiht. (Habakuk 2.20) 8 "An diesem Schlachtopfertag werde ich die Oberen und die Königssöhne und alle, die ausländische Kleidung tragen, zur Rechenschaft ziehen. 9 An dem Tag werde ich mit jedem abrechnen, der über die Schwelle springt und das Haus seines Herrn mit dem anfüllt, was er durch Gewalt und Betrug an sich gebracht hat. 10 An dem Tag wird Folgendes geschehen", spricht Jahwe: Wehgeschrei vom Fischtor her, / aus der Neustadt lautes Jammern, / von den Hügeln großes Getöse. 11 Jammert, ihr Bewohner des Mörsers, / denn das ganze Händlervolk ist vernichtet, / alle, die Silber abwiegen, beseitigt. 12 Dann werde ich Jerusalem durchsuchen, / ich leuchte mit Lampen hinein / und rechne mit den Männern ab, / die sorglos ihren Wohlstand genießen / und denken: 'Jahwe tut doch nichts, / nichts Gutes und nichts Böses.' 13 Dann werden ihre Reichtümer geplündert / und ihre Häuser verwüstet. / Sie bauen neue Häuser, / wohnen aber nicht darin; / sie legen neue Weinberge an, / trinken aber keinen Tropfen davon." (5. Mose 28.39) (Amos 5.11) 14 Nah ist der große Tag Jahwes, sehr nah. / Schnell kommt er heran. / Der Tag Jahwes ist bitter, / da schreit selbst der Held. (Joel 1.15) 15 Ein Tag des Zorns ist dieser Tag, / ein Tag der Angst und der Bedrängnis, / ein Tag des Sturms und der Verwüstung, / ein Tag des Dunkels und der Finsternis, / ein Tag der Wolken und der schwarzen Nacht, (Jeremia 30.7) 16 ein Tag des Signalhorns und des Kampfgeschreis / gegen hohe Zinnen und befestigte Städte. 17 "Ich werde den Menschen Angst einjagen, / dass sie umhertappen wie Blinde, / denn sie haben gegen Jahwe gesündigt. / Ihr Blut wird wie Staub hingeschüttet, / ihre Eingeweide wie Kot." 18 Auch ihr Silber und Gold wird sie nicht retten, / wenn sich Jahwes Zorn entlädt. / Das Feuer seiner Eifersucht / verzehrt das ganze Land. / Denn ein entsetzliches Ende / macht er den Bewohnern des Landes. (Hesekiel 7.19)