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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Sprüche - Kapitel 18

1 Wer sich absondert, geht nur seinen Gelüsten nach, / gegen jede Einsicht wehrt er sich. 2 Ein Narr will eine Sache nicht verstehen, / er will nur zeigen, was er meint. 3 Mit dem Frevler kommt die Verachtung / und mit der Schande die Schmach. 4 Die Worte eines Menschen können tiefe Wasser sein, / ein sprudelnder Bach, eine Quelle der Weisheit. 5 Es ist nicht gut, Partei für den Schuldigen zu nehmen / und dem Gerechten sein Recht zu verweigern. (5. Mose 1.17) 6 Die Reden eines Narren stiften Streit, / und sein Mund schreit, bis er Prügel bekommt. 7 Die Worte eines Narren sind sein Untergang, / seine Lippen bringen ihn zu Fall. (Sprüche 13.3) (Sprüche 16.26) 8 Die Worte des Verleumders sind wie Leckerbissen; / man verschlingt sie mit großem Appetit. (Sprüche 26.22) 9 Wer seine Arbeit nachlässig tut, / ist wie einer, der alles zerstört. (Sprüche 10.4) 10 Wie ein fester Turm ist der Name Jahwes, / der Gerechte läuft zu ihm und ist in Sicherheit. (Psalm 20.2) (Sprüche 14.26) 11 Sein Vermögen hält der Reiche für eine sichere Stadt, / in seiner Einbildung ist es ein verlässlicher Schutz. (Sprüche 10.15) 12 Vor dem Sturz will mancher hoch hinaus, / doch der Ehre geht Demut voraus. (Sprüche 15.33) (Sprüche 16.18) 13 Wer Antwort gibt, bevor er zuhört, / ist dumm und macht sich lächerlich. 14 Der Mut eines Menschen überwindet die Krankheit, / doch wer hilft einem lebensmüden Geist? (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 15 Ein verständiger Mensch erweitert sein Wissen, / spitzt die Ohren und lernt stets dazu. 16 Geschenke öffnen viele Türen, / selbst zu den Großen geleiten sie dich. (1. Mose 43.11) 17 Wer als Erster aussagt, hat scheinbar Recht, / doch dann kommt sein Gegner und stellt es in Frage. 18 Das Los beendet den Streit / und bringt die Mächtigen auseinander. (Sprüche 16.33) 19 Ein getäuschter Bruder ist wie eine verschlossene Burg, / wie ein Festungsriegel der Streit mit ihm. 20 Von der Frucht des Mundes wird der Körper satt, / vom Erfolg der Lippen kann man leben. (Sprüche 12.14) (Sprüche 13.2) 21 Die Zunge hat Macht über Leben und Tod; / wer sie gut nutzt, genießt ihre Frucht. (Sprüche 13.3) 22 Wer seine Frau gefunden hat, hat Gutes gefunden / und dazu das Gefallen Jahwes. (Sprüche 19.14) (Sprüche 31.10) 23 Der Arme muss bescheiden fragen, / der Reiche antwortet hart. 24 Viele Gefährten gefährden dich, / ein echter Freund ist treuer als ein Bruder.