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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Sprüche - Kapitel 16

1 Der Mensch stellt seine Überlegungen an, / doch was er sagt, kommt von Jahwe. 2 Der Mensch hält alles, was er tut, für recht, / doch Jahwe prüft die Motive. (Sprüche 21.2) 3 Wälze dein Tun auf Jahwe, / dann gelingen deine Pläne. (Psalm 37.5) 4 Alles schuf Jahwe zu seinem Zweck, / auch den Gottlosen - für den Unheilstag. 5 Jeder Hochmütige ist für Jahwe ein Gräuel. / Die Hand darauf! Er bleibt nicht ungestraft. (Sprüche 11.21) 6 Durch Liebe und Treue wird Schuld gesühnt, / durch Ehrfurcht vor Jahwe bleibt man dem Bösen fern. 7 Wenn das Tun eines Menschen Jahwe gefällt, / macht er auch dessen Feinde zum Frieden bereit. (1. Mose 31.24) (1. Mose 33.4) 8 Besser wenig mit Gerechtigkeit, / als großen, aber unrechten Gewinn. (Sprüche 15.16) 9 Das Herz des Menschen plant seinen Weg, / aber Jahwe lenkt seinen Schritt. (Sprüche 19.21) 10 Ein Gottesurteil ist auf den Lippen des Königs, / beim Rechtsspruch irrt er sich nicht. 11 Es ist Jahwes Wille, dass die Waage einwandfrei ist / und die Gewichte im Beutel stimmen. (Sprüche 11.1) 12 Gottloses Tun ist für Könige ein Gräuel, / denn ihr Thron steht nur durch Gerechtigkeit fest. (Sprüche 20.28) (Sprüche 25.5) (Sprüche 29.14) 13 Wahrhaftige Worte gefallen dem König; / er liebt es, wenn jemand aufrichtig spricht. 14 Der Zorn des Königs ist ein Bote des Todes, / doch ein weiser Mann wendet ihn ab. (Sprüche 20.2) 15 Das freundliche Gesicht eines Königs ist Leben; / seine Gunst ist wie eine Wolke, die im Frühjahr Regen bringt. (Sprüche 19.12) 16 Weisheit zu erwerben ist viel besser als Gold, / Verstand zu bekommen ist mehr als alles Silber wert. (Sprüche 3.14) (Sprüche 8.10-11) (Sprüche 8.19) 17 Die Straße der Aufrichtigen heißt: Meide das Böse! / Wer auf seinen Weg achtet, bewahrt sein Leben. 18 Hochmut kommt vor dem Fall / und Stolz vor dem Sturz. (Sprüche 18.12) 19 Besser bescheiden bei Gebeugten zu sein, / als mit Hochmütigen Beute zu teilen. 20 Wer auf das Wort achtet, findet das Gute. / Glücklich der Mensch, der Jahwe vertraut! 21 Ein weiser Mensch ist angesehen, / und Anmut in der Sprache fördert Überzeugungskraft. 22 Der Verstand ist ein Lebensquell für den, der ihn hat; / Narren werden durch ihre Dummheit bestraft. (Sprüche 13.14) (Sprüche 14.27) 23 Ein Weiser redet mit Verstand, / das ist seinem Lehren förderlich. 24 Freundliche Worte sind wie Honig, / süß für die Seele und für den Körper gesund. (Sprüche 12.25) 25 Mancher Weg erscheint dem Menschen recht, / doch am Ende führt er in den Tod. (Sprüche 14.12) 26 Der Hunger treibt den Menschen an, / er arbeitet, um essen zu können. (Sprüche 18.7) 27 Ein böser Mensch gräbt Unheil aus, / und auf seinen Lippen brennt es wie Feuer. 28 Ein falscher Mensch sät überall Streit, / ein Verleumder verfeindet Freunde. (Sprüche 6.14) (Sprüche 6.19) 29 Der Verbrecher verführt seinen Freund / und bringt ihn auf unguten Weg. (Sprüche 1.10-14) 30 Wer mit den Augen zwinkert, führt Böses im Schild; / wer die Lippen verzieht, hat es schon getan. (Sprüche 6.13) 31 Graues Haar ist ein prächtiger Schmuck, / gefunden auf dem Weg der Gerechtigkeit. (Sprüche 20.29) 32 Geduld bringt weiter als Heldentum; / es ist besser, sich zu beherrschen, als Städte zu erobern. (Sprüche 14.29) 33 Im Gewandbausch wirft man das Los, / doch die Entscheidung kommt von Jahwe.