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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Sprüche - Kapitel 13

1 Ein verständiger Sohn hört, wenn er zurechtgewiesen wird, / doch der Zuchtlose hört die Schelte nicht. (Sprüche 1.8) (Sprüche 12.1) 2 Von der Frucht seiner Worte kann ein Mann gut leben, / doch ein Treuloser lebt von Gewalt. (Sprüche 12.14) 3 Wer den Mund hält, bewahrt sein Leben, / wer ihn aufreißt, dem droht Verderben. (Sprüche 12.18) (Sprüche 21.23) 4 Ein fauler Mensch hat viele Wünsche, erreicht aber nichts, / doch der Fleißige erfüllt sie sich. (Sprüche 10.4) 5 Wer gottrecht lebt, hasst Lug und Trug, / der Gottesverächter bringt Schande und Spott. 6 Ein gottrechtes Leben bewahrt die Aufrichtigen, / doch Gottlosigkeit bringt die Sünder zu Fall. 7 Mancher stellt sich reich und hat doch nichts; / mancher stellt sich arm und ist steinreich. (Matthäus 5.3) (Offenbarung 2.9) (Offenbarung 3.17) 8 Ein Reicher kann Lösegeld für sein Leben zahlen, / doch ein Armer wird gar nicht erst erpresst. 9 Das Licht der Gerechten strahlt hell, / doch die Leuchte der Gottlosen erlischt. (Hiob 5.14) (Hiob 18.5-6) (Hiob 18.18) (Sprüche 24.20) 10 Übermut bringt nichts als Zank, / doch wer sich beraten lässt, ist klug. (Sprüche 1.5) (Sprüche 28.25) 11 Vermögen aus dem Nichts verliert sich bald, / doch wer allmählich sammelt, gewinnt immer mehr. 12 Endloses Hoffen macht das Herz krank, / doch ein erfüllter Wunsch ist wie ein Lebensbaum. 13 Wer das Wort verachtet, muss dafür bezahlen, / doch wer Ehrfurcht hat vor dem Gebot, der wird belohnt. 14 Die Lehre des Weisen ist eine Quelle des Lebens, / die vor den Fallen des Todes bewahrt. (Sprüche 10.11) (Sprüche 14.27) 15 Wer gute Einsicht hat, verschafft sich Gunst, / doch der Weg der Verräter ist steinhart. 16 Jeder Kluge handelt mit Bedacht, / ein Narr kramt seine Dummheit aus. (Sprüche 12.23) (Sprüche 15.2) 17 Ein gottloser Bote richtet Unheil an, / doch ein treuer Gesandter macht es wieder gut. 18 Armut und Schande trifft den, der sich nichts sagen lässt, / doch wer den Tadel annimmt, wird geehrt. (Sprüche 12.1) 19 Es tut wohl, wenn kommt, was man begehrt, / doch vom Bösen zu lassen ist dem Narren ein Gräuel. 20 Wer mit Weisen umgeht, wird weise, / doch wer sich mit Narren einlässt, schadet sich. 21 Die Sünder werden von Unheil verfolgt; / wer gottgefällig lebt, wird mit Glück belohnt. 22 Das Erbe des Guten ist noch für die Enkel, / doch das Vermögen des Sünders ist für Gerechte bestimmt. (Prediger 2.26) (Sprüche 14.14) (Sprüche 19.1) (Sprüche 28.8) 23 Viel Nahrung trägt der Acker der Armen, / doch manches wird durch Unrecht weggerafft. 24 Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn, / doch wer ihn liebt, erzieht ihn beizeiten. (Sprüche 22.15) 25 Wer gottrecht lebt, hat satt zu essen, / doch der Magen der Gottlosen bleibt leer. (Psalm 34.11)