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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Sprüche - Kapitel 12

1 Wer Zurechtweisung liebt, der liebt es zu lernen, / wer keinen Tadel erträgt, ist dumm wie das Vieh. (Sprüche 13.1) (Sprüche 13.18) 2 Der Gute beschert sich Gefallen bei Gott, / doch den Ränkeschmied verurteilt Jahwe. 3 Wer Unrecht tut, hat keinen Bestand, / doch der Gerechte steht wie ein tief verwurzelter Baum. (Sprüche 12.12) 4 Eine tüchtige Frau ist eine Krone für ihren Mann, / doch eine Schlampe ist wie Fäulnis im Skelett. (Sprüche 31.10) 5 Ein Gerechter denkt an das Recht, / ein Gottesverächter plant Betrug. (1. Könige 12.6) 6 Das Reden von Gottesverächtern ist ein Lauern auf Blut, / doch die Worte von Aufrichtigen retten davor. 7 Gottlose stürzen und sind nicht mehr, / doch das Haus der Gerechten besteht. (Hiob 8.13) (Sprüche 10.25) 8 Jeder wird nach dem Maß seiner Klugheit gelobt, / doch einen Wirrkopf verachtet man. 9 Besser unbeachtet bleiben und einen Sklaven besitzen, / als ein Wichtigtuer sein, der nichts zu essen hat. 10 Den Gerechten kümmert das Wohl seines Viehs, / wer Gott verachtet, hat ein grausames Herz. (2. Mose 23.5) 11 Wer seine Felder bestellt, hat auch genügend Brot, / doch wer Nichtigkeiten nachjagt, ist ohne Verstand. (Sprüche 28.19) 12 Der Frevler beneidet Böse um ihren Gewinn, / doch die Wurzel der Gerechten gibt Halt. (Sprüche 12.3) 13 Der Böse verfängt sich im Lügengespinst, / der Gerechte entgeht der Gefahr. 14 Wer Gutes sagt, lebt auch gut davon, / und was seine Hände reifen lassen, das kehrt zu ihm zurück. (Römer 2.6) 15 Ein Narr hält alles, was er tut, für recht, / doch ein Weiser hört auf Rat. 16 Ein Dummkopf zeigt seinen Ärger sofort, / doch wer die Beleidigung einsteckt, ist klug. 17 Ein wahrhaftiger Zeuge fördert das Recht, / ein falscher unterstützt den Betrug. 18 Wer unbedacht schwätzt, verletzt mit dem Schwert, / doch die Worte von Weisen sind heilendes Kraut. (Sprüche 13.3) 19 Wahrheit besteht in Ewigkeit, / Lüge vergeht in kürzester Zeit! 20 Wer Böses plant, schadet sich selbst, / wer zum Frieden rät, der kann sich freuen. 21 Kein Unheil stößt dem Gerechten zu, / doch die Gottlosen werden vom Unglück erdrückt. 22 Ein Mensch, der lügt, ist Jahwe ein Gräuel, / nur wer wahrhaftig ist, gefällt ihm wohl. (Sprüche 6.17) 23 Ein kluger Mensch verbirgt sein Wissen, / doch ein Narr schreit seine Dummheit heraus. (Sprüche 29.11) 24 Fleißige werden die Herrschaft erringen, / Faule müssen Zwangsarbeit tun. (Sprüche 10.4) 25 Sorgen drücken einen Menschen nieder, / doch ein gutes Wort richtet ihn auf. (Sprüche 16.24) 26 Der Gerechte zeigt seinem Freund den Weg, / der Gottesverächter wird in die Irre geführt. 27 Wer lässig ist, fängt nie ein Wild, / doch der Fleißige erlangt kostbares Gut. (Sprüche 12.24) 28 Wer gottrecht lebt, findet das Leben. / Auf diesem Weg gibt es keinen Tod.