zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

Sacharja - Kapitel 9

1 Das Wort Jahwes wird lasten auf dem Land Hadrach und ruhen auf Damaskus, denn die Blicke aller Menschen sind auf Jahwe gerichtet, nicht nur die der Stämme Israels. (Jesaja 17.1) 2 Sein Wort erreicht auch Hamat, das an Hadrach grenzt, und kommt ebenso nach Tyrus und Sidon, wo die Leute so weise sind. (Jesaja 23.1) (Jeremia 47.4) (Hesekiel 26.1) 3 Tyrus hat sich zwar eine Festung gebaut und Berge von Silber und Gold aufgehäuft. 4 Doch der Herr wird es erobern, seine Mauer ins Meer stürzen und die ganze Stadt einäschern. 5 Wenn die Philister aus Aschkelon, Gaza und Ekron das erfahren, werden sie vor Angst zittern, denn das, worauf sie ihre Hoffnung setzten, ist jetzt dahin. Aus Gaza wird der König verschwinden, Aschkelon wird unbewohnt sein (Jeremia 47.1) 6 und in Aschdod wird nur noch Gesindel hausen. "So werde ich den Hochmut der Philister brechen!", sagt Jahwe. 7 "Ich werde ihnen das blutige Opferfleisch aus dem Mund reißen, das abscheuliche Mahl aus den Zähnen zerren." Ein Rest der Philister wird dann zu unserem Gott gehören. Diese Philister werden wie eine Sippe in Juda sein, und die Leute von Ekron wie die Jebusiter unter uns. 8 "Und ich selbst", sagt Jahwe, "stelle mich als Wache vor mein Haus Israel, zum Schutz vor den Truppen, die hin und herziehen. Kein fremder Herrscher soll mehr hindurchziehen, denn ich achte jetzt auf mein Volk!" (Sacharja 2.9) 9 Freue dich, du Zionsstadt! Jubelt laut, ihr Leute von Jerusalem! Seht, euer König kommt zu euch! Er ist gerecht vor Gott, und er bringt die Rettung. Er ist demütig und reitet auf einem Fohlen, dem männlichen Jungtier einer Eselin. (Zephanja 3.14) (Matthäus 21.5) 10 "Ich vernichte die Streitwagen aus Efraïm und die Pferde aus Jerusalem!", sagt er. Die Waffen werden zerstört. Er wird den Völkern Frieden gebieten! Von Meer zu Meer reicht seine Herrschaft, vom Strom des Euphrat bis zu den Enden der Erde. (Micha 5.9) 11 "Und was dich betrifft, Israel, so lasse ich deine Gefangenen frei aus der Grube, die kein Wasser hat - und zwar wegen meines Bundes mit dir, der mit Blut besiegelt ist. (2. Mose 24.8) 12 Kehrt heim, ihr Gefangenen voller Hoffnung! Kehrt heim in die sichere befestigte Stadt! Auch heute verspreche ich dir doppelte Entschädigung. (Jesaja 61.7) 13 Ja, ich habe mir Juda als Bogen gespannt und den Köcher mit Efraïm gefüllt. Und deine Söhne, Zion, werde ich zum Schwert gegen Griechenlands Kämpfer machen, dem Schwert eines Helden." (Daniel 8.21-22) 14 Jahwe selbst wird über ihnen erscheinen, und sein Pfeil fährt aus wie der Blitz. Jahwe, der Herr, stößt ins Horn, er fegt einher in den Stürmen des Südens. 15 Jahwe, der allmächtige Gott, wird sein Volk beschützen. Schleudersteine werden um sich fressen, Menschen zu Boden strecken und Blut saufen wie Wein. Sie werden so voll sein mit Blut wie die Opferschale und wie die Ecken des Altars. 16 So wird Jahwe, ihr Gott, die Herde seines Volkes retten. Dann werden sie wie die Edelsteine im Stirnreif funkeln über seinem Land. 17 Wie anmutig und schön! Junge Männer und Mädchen lässt er heranwachsen wie Korn und jungen Wein.