zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

Sacharja - Kapitel 11

1 Öffne deine Tore, Libanon, / dass Feuer deine Zedern verzehrt! / 2 Heult auf, ihr Zypressen: / die Zedern sind gestürzt, / die Herrlichen dahin. / Heult, ihr Eichen von Baschan, / denn niedergelegt wurde der undurchdringliche Wald. / 3 Und hört ihr, wie die Hirten heulen? / Auch ihre Herrlichkeit ist dahin. / Hört ihr das Brüllen der jungen Löwen? / Selbst der Jordan-Urwald ist nicht mehr. 4 Jahwe, mein Gott, sagte zu mir: "Weide die Schafe, die zum Schlachten bestimmt sind!" 5 Ihre Besitzer schlachten sie ab und fühlen sich doch ohne Schuld; ihre Verkäufer stoßen sie ab und sagen noch: 'Preis sei Jahwe, ich bin jetzt reich!' Keiner der Hirten schont seine Tiere. (Jeremia 23.1) (Hesekiel 13.1) (Hesekiel 34.1) 6 Darum werde auch ich die Bewohner der Erde nicht mehr verschonen. Ich lasse sie in die Hand ihrer Mitmenschen fallen und liefere sie ihren Königen aus. Und selbst wenn diese das ganze Land verwüsten, ich befreie niemand aus ihrer Gewalt." 7 Da weidete ich die zum Schlachten bestimmten Schafe der Viehhändler. Ich nahm mir zwei Hirtenstäbe, den einen nannte ich "Freundschaft" und den anderen "Verbundenheit". Als ich nun die Herde weidete (Sacharja 11.11) 8 und in einem Monat drei Hirten beseitigt hatte, verlor ich die Geduld mit den Schafen, und auch sie wollten nichts von mir wissen. 9 Da sagte ich: "Ich will euch nicht mehr weiden. Was stirbt, mag sterben, und was verkommt, mag verkommen, und der Rest mag sich gegenseitig auffressen." (Jeremia 15.2) 10 Dann zerbrach ich meinen Stab "Freundschaft", um den Bund zu zerbrechen, den ich mit allen Völkern geschlossen hatte. 11 Von diesem Tag an hatte er keine Gültigkeit mehr. Da erkannten die Viehhändler, die mich beobachteten, dass ich im Auftrag Jahwes gehandelt hatte. (Sacharja 11.7) 12 Ich sagte zu ihnen: "Wenn ihr wollt, gebt mir meinen Lohn, wenn aber nicht, lasst es bleiben!" Da zählten sie mir einen Lohn von 30 Silberstücken hin. (Matthäus 26.15) 13 Jahwe aber sagte zu mir: "Das also bin ich ihnen wert! Wirf die großartige Summe dem Töpfer hin!" Ich nahm die 30 Silberstücke und warf sie im Tempel dem Handwerker hin, der das Gold und Silber einschmolz. (Matthäus 27.9-10) 14 Dann zerbrach ich meinen zweiten Stab "Verbundenheit", um die Bruderschaft zwischen Juda und Israel zu zerbrechen. (Hesekiel 37.22) 15 Nun sagte Jahwe zu mir: "Nimm noch einmal Hirtengeräte in die Hand und verhalte dich wie ein schlechter Hirt! 16 Denn ich werde einen Hirten im Land auftreten lassen, der die Vermissten nicht sucht, die Zerstreuten nicht sammelt, die Verwundeten nicht heilt und die Gesunden nicht versorgt, sondern das Fleisch der besten Tiere verschlingt, nachdem er ihnen die Klauen zerrissen hat. 17 Weh dem nichtsnutzigen Hirten, der die Schafe verlässt! Das Schwert treffe seinen Arm und sein rechtes Auge! Sein Arm sei verkrüppelt und sein rechtes Auge blind!"