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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Sacharja - Kapitel 1

1 Es war im November des zweiten Regierungsjahrs von Darius, als der Prophet Sacharja Ben-Berechja, der Enkel von Iddo, eine Botschaft Jahwes erhielt: (Esra 5.1) 2 "Jahwe ist sehr zornig über eure Vorfahren gewesen. 3 Nun sollst du dem Volk aber sagen: 'So spricht Jahwe, der allmächtige Gott: Kehrt um zu mir, dann werde auch ich zu euch umkehren! Das versichere ich, Jahwe, der allmächtige Gott! (Maleachi 3.7) (Jakobus 4.8) 4 Folgt nicht dem Beispiel eurer Väter! Die Propheten damals hatten sie in meinem Namen immer wieder aufgefordert, ihr verkehrtes Leben zu ändern und mit ihrem bösen Tun Schluss zu machen. Aber eure Vorfahren gehorchten überhaupt nicht, sie achteten nicht einmal auf mich, spricht Jahwe. (Jeremia 3.12) (Hesekiel 33.11) 5 Wo sind nun eure Väter? Und die Propheten, leben sie vielleicht ewig? 6 Doch meine Worte und meine Gebote, die ich durch meine Diener, die Propheten, verkündigen ließ - haben die sich etwa nicht an euren Vätern erfüllt? Ja, dann kehrten sie um und mussten zugeben: Jahwe, der allmächtige Gott, hat genau das kommen lassen, was er uns angedroht hatte. Unser Leben und unsere Taten haben es so verdient.'" 7 Am 24. Februar des folgenden Jahres erhielt der Prophet Sacharja wieder eine Botschaft Jahwes. Er berichtet: 8 Ich hatte in dieser Nacht eine Vision: Zwischen den Myrtenbüschen, die im Talgrund wachsen, war plötzlich ein Reiter zu sehen, der sein rotes Pferd zügelte. Hinter ihm konnte man rote, fuchsige und weiße Pferde erkennen. (Sacharja 6.1) 9 "Mein Herr, was bedeutet das alles?", fragte ich den Engel, der mir zur Seite stand. "Ich werde es dir gleich zeigen", erwiderte er. 10 Der Mann, der zwischen den Myrten gehalten hatte, sagte: "Diese Reiter hier hat Jahwe ausgeschickt, um die Erde zu erkunden." 11 Die Reiter meldeten dem Engel Jahwes, dem, der zwischen den Myrten gehalten hatte: "Wir haben die ganze Erde durchzogen, und überall herrscht Ruhe." 12 Da rief dieser: "Jahwe, du allmächtiger Gott, schon siebzig Jahre lang lastet dein Zorn auf Jerusalem und den anderen Städten Judas. Wann wirst du dich über sie erbarmen?" (Psalm 102.14) (Daniel 9.2) 13 Jahwe gab dem Engel, der mir zur Seite stand, eine gute, tröstliche Antwort. 14 Daraufhin sagte dieser zu mir: "Verkünde den Leuten: 'So spricht Jahwe, der allmächtige Gott: Ich brenne vor Liebe zu Jerusalem und dem Berg Zion. 15 Doch den selbstherrlichen Völkern gilt mein glühender Zorn. Sie sollten meinem Volk zwar eine Lehre erteilen, aber sie wollten es gleich ganz vernichten. (Jesaja 47.6) 16 Darum wende ich mich Jerusalem wieder liebevoll zu. Mein Haus soll in der Stadt wieder aufgebaut werden und ganz Jerusalem wird eine große Baustelle sein. Das versichert Jahwe, der allmächtige Gott.' (Sacharja 8.3) 17 Und weiter sollst du verkünden: 'So spricht Jahwe, der allmächtige Gott: In den Städten meines Volkes soll es wieder Überfluss an allen guten Dingen geben. Zion werde ich trösten, und Jerusalem wird wieder meine Stadt sein!'" (Jesaja 14.1) (Jesaja 40.1-2)