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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Römer - Kapitel 7

1 Nun ist euch doch klar, liebe Geschwister - ich rede ja zu Leuten, die das Gesetz kennen -, dass das Gesetz für einen Menschen nur so lange Geltung hat, wie er lebt. 2 So ist zum Beispiel eine verheiratete Frau durch das Gesetz an ihren Mann gebunden, so lange er lebt. Stirbt ihr Mann, ist sie frei von dem Gesetz, das sie an ihn band. (1. Korinther 7.39) 3 Wenn sie sich also zu Lebzeiten ihres Mannes mit einem anderen einlässt, gilt sie als Ehebrecherin. Stirbt aber der Mann, ist sie nicht mehr durch das Gesetz gebunden. Es steht ihr frei, einen anderen zu heiraten. Sie wird deswegen nicht zur Ehebrecherin. 4 So ist es auch mit euch, liebe Geschwister. Durch den körperlichen Tod des Messias seid ihr dem Gesetz gegenüber zu Tode gekommen, sodass ihr jetzt einem anderen angehören könnt, nämlich dem, der von den Toten auferweckt wurde. Und das bedeutet: Jetzt kann unser Leben für Gott Frucht bringen. 5 Denn als wir noch unserem natürlichen Wesen folgten, war alles, was wir taten, von den durch das Gesetz erregten sündigen Leidenschaften bestimmt. Die einzige Frucht, die das brachte, war der Tod. (Römer 6.21) 6 Doch jetzt sind wir vom Gesetz freigekommen, wir sind tot für das Gesetz, das uns früher gefangen hielt. Jetzt stehen wir im Dienst einer neuen Ordnung, der des Geistes, und werden nicht mehr von der alten beherrscht, die vom Buchstaben des Gesetzes bestimmt war. (Römer 6.2) (Römer 6.4) (Römer 8.1-2) 7 Heißt das nun, dass das Gesetz Sünde ist? Auf keinen Fall! Aber ohne Gesetz hätte ich nie erkannt, was Sünde ist. Auch die Begierde wäre nie in mir erwacht, wenn das Gesetz nicht gesagt hätte: "Du sollst nicht begehren!" 8 Doch die Sünde nutzte die Gelegenheit und stachelte durch das Gebot jede Begierde in mir auf. Ohne Gesetz ist die Sünde tot. (Römer 5.13) (1. Korinther 15.56) 9 Ich dagegen lebte, solange ich noch ohne Gesetz war. Als dann aber das Gebot kam, fing die Sünde an zu leben - 10 und ich starb. Das Gebot, das mir das Leben erhalten sollte, brachte mir den Tod. (3. Mose 18.5) (Jakobus 1.15) 11 Denn die Sünde ergriff die Gelegenheit und benutzte das Gesetz, um mich zu täuschen und zu töten. (Hebräer 3.13) 12 Es bleibt also dabei: Das Gesetz ist heilig, und seine Forderungen sind heilig, gerecht und gut. (1. Timotheus 1.8) 13 Hat nun das Gute mir den Tod gebracht? Auf keinen Fall! Schuld war die Sünde. Sie hat mir den Tod gebracht und das Gute dazu benutzt. So hat sie ihr wahres Gesicht gezeigt. Die Forderungen des Gesetzes haben nur die Abscheulichkeit der Sünde ans Licht gebracht. (Römer 5.20) 14 Wir wissen ja, dass das Gesetz vom Geist Gottes erfüllt ist. Ich dagegen bin von meiner Natur bestimmt und der Sünde unterworfen. (Johannes 3.6) 15 Ich verstehe ja selbst nicht, was ich tue. Denn ich tue nicht das, was ich will, sondern gerade das, was ich hasse. 16 Wenn ich aber das tue, was ich gar nicht tun will, gebe ich dem Gesetz Recht und heiße es gut. 17 Dann aber bin nicht mehr ich es, der so handelt, sondern die Sünde, die in mir wohnt. 18 Denn ich weiß, dass in mir, das heißt in meiner Natur, nichts Gutes wohnt. Es fehlt mir nicht am Wollen, aber ich bringe es nicht fertig, das Gute zu tun. (1. Mose 6.5) (1. Mose 8.21) 19 Ich tue nicht das Gute, das ich tun will, sondern das Böse, das ich nicht will. 20 Wenn ich aber das tue, was ich gar nicht will, dann bin nicht mehr ich der Handelnde, sondern die Sünde, die in mir wohnt. 21 Ich stelle also ein Gesetz des Bösen in mir fest, obwohl ich doch das Gute tun will. 22 Denn meiner innersten Überzeugung nach stimme ich dem Gesetz Gottes freudig zu, 23 aber in meinen Gliedern sehe ich ein anderes Gesetz wirken, das mit dem Gesetz in meinem Innern in Streit liegt und mich zu seinem Gefangenen macht: das Gesetz der Sünde. (Galater 5.17) 24 Ich unglückseliger Mensch! Gibt es denn niemand, der mich aus dieser tödlichen Verstrickung befreit? 25 Doch! Und dafür danke ich Gott durch Jesus Christus, unseren Herrn.Es gilt also beides: Meiner innersten Überzeugung nach diene ich dem Gesetz Gottes, meiner Natur nach aber bin ich dem Gesetz der Sünde versklavt. (1. Korinther 15.57)