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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Psalm - Kapitel 73

1 Ein Psalm von Asaf. Ich weiß es: Gott ist gut zu Israel, / zu Menschen mit reinem Gewissen. 2 Und ich, fast wäre ich gestolpert, / um ein Haar wäre ich gestürzt. (Psalm 94.18) 3 Ich beneidete die Prahler, / als ich sah, wie gut es den Gottlosen ging. (Hiob 21.7) 4 Sie leiden keine Qualen, / sie sind gesund und wohlgenährt. 5 Sie sind frei von den Lasten gewöhnlicher Menschen / und werden nicht mit den anderen geplagt. 6 Darum tragen sie ihren Stolz wie eine Kette am Hals, / Gewalt umhüllt sie wie ein Gewand. 7 Aus dem Fett glotzt ihr Auge hervor, / Einbildungen überfluten ihr Herz. (Hiob 15.27) 8 Höhnisch und boshaft reden sie, / setzen zynisch Menschen unter Druck. 9 Sie reißen ihr Maul bis zum Himmel hin auf, / ihre Zunge verschont nichts auf der Erde. 10 Darum läuft selbst Gottes Volk ihnen nach / und lauscht begierig auf ihr Geschwätz. 11 "Gott merkt ja doch nichts", sagen sie. / "Wie will der Höchste das wissen?" (Psalm 10.11) 12 Ja, das sind die, die Gott verachten; / ungestört mehren sie ihre Macht. 13 Ganz umsonst hielt ich mein Herz rein, / wusch in Unschuld meine Hände; 14 war ich doch geplagt den ganzen Tag / und bin jeden Morgen schon gestraft. 15 Hätte ich gesagt: "Ich will ebenso reden!", / dann hätte ich deine Kinder verraten. 16 Da dachte ich nach, um das zu begreifen. / Es war eine große Mühe für mich, 17 bis ich in Gottes Heiligtum ging / und dort ihr Ende bedachte. 18 Ja, du stellst sie auf schlüpfrigen Grund / und stürzt sie in ihr Verderben. 19 Wie plötzlich waren sie vor Entsetzen erstarrt, / sie alle nahmen ein Ende mit Schrecken. 20 Wie einen Traum nach dem Erwachen, / so verachtest du, Herr, / wenn du aufstehst, ihr Bild. 21 Als mein Herz verbittert war / und ich stechenden Schmerz in den Nieren verspürte, 22 da war ich dumm und ohne Verstand, / wie ein Stück Vieh stand ich vor dir. 23 Doch ich bin stets bei dir. / Du hältst mich an der rechten Hand. (Römer 8.35-38) 24 Mit deinem Rat leitest du mich /und nimmst mich am Ende in Ehren auf. 25 Wen hab ich im Himmel außer dir? / Und neben dir wünsch ich mir nichts auf der Erde. 26 Auch wenn ich Leib und Leben verliere, / bleibt Gott doch mein Fels und mein Anteil für immer. (Psalm 16.5) 27 Ja, wer sich fern von dir hält, geht zugrunde. / Du bringst jeden zum Schweigen, der dir die Treue bricht. 28 Doch ich bekenne: Die Gottesnähe tut mir gut! / Ich fand meine Zuflucht bei Jahwe, dem Herrn. / Nun will ich all deine Taten erzählen.