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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Psalm - Kapitel 71

1 Bei dir, Jahwe, da berge ich mich, / da werde ich niemals enttäuscht! 2 In deiner Gerechtigkeit rette mich und reiß mich heraus! / Leih mir dein Ohr und hilf mir! 3 Sei mir schützender Fels und rettende Burg, / wohin ich immer kommen kann. / Du hast doch geboten, mich zu befreien! / Du bist mein Fels und meine Burg. (Psalm 18.3) (Psalm 31.3-4) 4 Rette mich aus der Gewalt des Bösen, mein Gott, / aus der Faust des Bedrückers und Schurken. 5 Denn du bist meine Hoffnung, Jahwe, mein Herr, / meine Zuversicht von meiner Jugend an. 6 Von Mutterleib an verließ ich mich auf dich. / Du hast mir aus dem Mutterschoß geholfen. / Dir gilt stets mein Lobgesang. (Psalm 22.10) 7 Ich war wie ein Zeichen für viele, / denn du bist mein mächtiger Schutz. (Psalm 4.4) 8 Mein Mund ist voll von deinem Lob, / von deinem Ruhm den ganzen Tag. 9 Verwirf mich nicht in der Zeit des Alters, / verlass mich nicht beim Schwinden meiner Kraft. (Psalm 71.18) 10 Denn meine Feinde reden schlecht von mir; / die mir ans Leben wollen, beraten sich. 11 "Gott hat ihn verlassen!", sagen sie. / "Verfolgt und ergreift ihn! / Einen Retter hat er nicht." 12 Gott, du bist so weit weg! / Komm doch und hilf mir schnell! 13 Lass zuschanden werden und vergehen / alle, die mich beschuldigen! / Schimpf und Schande komme über die, / die versuchen, mich ins Unglück zu stürzen. 14 Doch ich will jederzeit hoffen / und mehren all dein Lob. 15 Mein Mund wird von deiner Gerechtigkeit reden, / von deinen Wohltaten jeden Tag, / die ich nicht mehr zählen kann. (Psalm 40.6) (Psalm 71.8) 16 Ich will kommen mit den Großtaten Jahwes, des Herrn. / Ich preise deine Gerechtigkeit, deine allein. 17 Gott, von Jugend auf hast du mich gelehrt. / Von deinen Wundern erzähl ich bis heute, (1. Samuel 7.12) 18 bis zum Alter und zum grauen Haar.Verlass mich nicht, mein Gott; / dass ich der Nachwelt von deiner Stärke erzähle, / dem kommenden Geschlecht von deiner Macht; (Psalm 71.9) (Jesaja 46.4) 19 von deiner Gerechtigkeit, Gott, die bis zum Himmel reicht. / Große Dinge hast du vollbracht. / Gott, wer ist wie du? (2. Mose 15.11) 20 Du ließest uns viel Angst und Not erfahren. / Du wirst uns wieder beleben, / uns wieder heraufbringen / aus den Tiefen der Erde. (1. Samuel 2.6) 21 Du bringst mich wieder zu Ehren / und wirst mich abermals trösten. 22 Dann will ich dich preisen mit meiner Harfe. / Ich rühme deine Treue, mein Gott, / du Heiliger Israels! / Auf der Zither will ich dir spielen. 23 Mit jubelnden Lippen musiziere ich dir; / ja ich, denn du hast mich erlöst. 24 Von früh bis spät will ich von deiner Gerechtigkeit reden; / denn die mein Unglück suchten, wurden schwer beschämt.