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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Psalm - Kapitel 50

1 Ein Psalmlied von Asaf. Gott, der Allmächtige, Gott, Jahwe, / er redet und ruft über die Welt. / Von dort, wo die Sonne aufgeht, / bis dahin, wo sie versinkt; (1. Chronik 25.1) 2 von Zion her, der vollkommenen Schönheit, / zeigt Gott sich in strahlendem Glanz. 3 Unser Gott kommt, und er schweigt nicht. / Feuer frisst vor ihm her, / und um ihn tobt ein gewaltiger Sturm. (Psalm 96.13) 4 Er ruft den Himmel oben und die Erde / zum Gericht seines Volkes herbei: (Jesaja 1.2) 5 "Holt meine Frommen zusammen, / die beim Opfer den Bund mit mir schlossen!" (2. Mose 24.4-8) 6 Die Himmel verkünden seine Gerechtigkeit / und dass Gott Richter ist, er selbst. // 7 "Höre, mein Volk, und lass mich reden! / Israel, ich klage dich an, / ich, Gott, dein Gott! 8 Nicht wegen deiner Opfer tadle ich dich, / deine Brandopfer sind immer vor mir. (Jesaja 1.11) 9 Doch ich nehme deine Opfer nicht an. / Ich brauche keinen Stier aus deinem Stall / und keinen Bock aus deinem Pferch! 10 Denn mein ist alles Wild im Wald, / die Tiere auf den tausend Bergen. 11 Ich kenne alle Vögel dort. / Was sich regt auf dem Feld, ist mein eigen. 12 Hätte ich Hunger, müsste ich es dir nicht sagen, / denn mein ist die Welt und was sie erfüllt. 13 Soll ich denn das Fleisch von Stieren essen? / Trink ich denn Blut von den Böcken? 14 Opfere Gott Dank / und löse ihm deine Versprechen ein! 15 Und wenn du in Not bist, rufe mich an! / Dann will ich dich retten - und du wirst mich ehren!" (Hiob 22.27) (Psalm 81.8) (Psalm 91.15) 16 Zum Gottlosen aber spricht Gott: / "Was redest du von meinen Geboten, / führst meinen Bund in deinem Mund? (Römer 2.21-23) 17 Du lässt dir ja nichts von mir sagen, / schlägst jede Mahnung in den Wind. 18 Mit Dieben freundest du dich an, / bist bei Ehebrechern zu Haus. (Epheser 5.11) 19 Du lässt deinen Mund zum Bösen los / und deine Zunge knüpft Lügengewebe. 20 Du ziehst über deinen Bruder her, / selbst den Sohn deiner Mutter verleumdest du. 21 Das hast du getan, und ich schwieg. / Hast du gemeint, ich sei so wie du? / Ich werde dich strafen! / Ich halte es dir vor! (Psalm 73.11) 22 Merkt auf, ihr Gottvergessenden; / sonst schlage ich zu, / und keiner rettet euch! 23 Dank ist die Opfergabe, die mich ehrt. / Wer diesen Weg einschlägt, wird das Heil Gottes sehen!"