zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 44

1 Dem Chorleiter. Ein Lehrgedicht von den Söhnen Korachs. 2 Gott, mit eigenen Ohren haben wir es gehört; / unsere Väter haben uns von dem Werk erzählt, / das du gewirkt hast in ihren Tagen, / den Tagen längst vergangener Zeit. (5. Mose 6.20) 3 Mit eigener Hand hast du Völker vertrieben, / sie aber eingepflanzt. / Nationen hast du Schaden zugefügt, / sie aber ausgebreitet. 4 Denn nicht mit ihrem Schwert nahmen sie das Land, / es half ihnen nicht die eigene Kraft. / Nein, dein Arm hat ihnen geholfen / und das Licht deiner Gegenwart. / Denn du fandest Gefallen an ihnen. 5 Du bist mein König, Gott. / Befiehl die Befreiung Jakobs! (Psalm 74.12) 6 Mit dir stoßen wir unsere Bedränger nieder, / in deinem Namen zertreten wir unsere Gegner. 7 Denn ich vertraue nicht auf meinen Bogen, / mein Schwert wird mich nicht retten. (Psalm 20.8) 8 Nein, du rettest uns vor denen, die uns bedrängen; / du lässt scheitern, die uns hassen. 9 Wir rühmen uns den ganzen Tag, solch einen Gott zu haben, / und werden deinen Namen immer preisen. // 10 Doch du hast uns verworfen und in Schande gebracht / und ziehst nicht mit unserem Heer. 11 Du lässt uns fliehen vor dem Bedränger. / Menschen, die uns hassen, plündern uns aus. 12 Du gibst uns hin wie Vieh zum Verzehr, / zerstreust uns unter die Völker. 13 Für ein Spottgeld verkaufst du dein Volk, / hast nichts durch den Kaufpreis verdient. 14 Du machst uns zum Schimpf für die Nachbarn, / zum Hohn und Spott für alle, die uns umgeben. (1. Könige 9.7) (Psalm 79.4) 15 Du machst uns zum Sprichwort für die Völker, / Nationen schütteln den Kopf über uns. 16 Immer steht mir die Schande vor Augen, / und Scham bedeckt mein Gesicht, 17 wenn ich die Spötter und Lästerer höre / und die rachsüchtigen Feinde bemerke. 18 All das ist über uns gekommen, / und doch haben wir dich nicht vergessen, / den Bund mit dir nicht verraten. 19 Unser Herz wich nicht von dir ab, / unser Schritt hat deinen Pfad nicht verlassen. 20 Doch du hast uns zu Boden geschlagen, / wir hausen wie Schakale in Trümmern, / bedeckt mit dem Schatten des Todes. 21 Hätten wir den Namen unseres Gottes vergessen, / zu einem fremden Gott die Hände erhoben, 22 würde Gott das nicht erforschen? / Er kennt doch die Geheimnisse des Herzens. (Psalm 7.10) 23 Nein, wegen dir werden wir täglich getötet, / wie Schlachtvieh sieht man uns an. (Römer 8.36) 24 Erwache doch! Warum schläfst du, Herr? / Wach auf! Verstoß uns nicht für immer! (Psalm 35.23) 25 Warum verbirgst du dein Gesicht, / vergisst unsere Not und Bedrängnis? (Psalm 10.1) 26 Erniedrigt liegen wir am Boden, kraftlos hingestreckt in den Staub. 27 Steh auf und komm uns zur Hilfe! / Erlöse uns, weil du gütig bist!