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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Psalm - Kapitel 37

1 Von David. Reg dich nicht über die Bösen auf, / beneide die Verbrecher nicht! (Sprüche 24.19) 2 Sie verdorren schnell wie das Gras, / welken wie das grüne Kraut. 3 Vertrau auf Jahwe und tue das Gute, / wohne im Land und lebe wahrhaftig! (Psalm 37.27) (Psalm 37.29) 4 Erfreu dich an Jahwe! Er gibt dir, was dein Herz begehrt. 5 Lass Jahwe dich führen! / Vertraue ihm, dann handelt er. (1. Petrus 5.7) 6 Er wird dein Recht aufgehen lassen wie das Licht, / deine Gerechtigkeit wie die Sonne am Mittag. (Hiob 11.17) (Psalm 97.11) (Psalm 112.4) 7 Werd still vor Jahwe und warte auf ihn! / Reg dich nicht über den auf, dem alles gelingt, / über den, der böse Pläne ausführt. (Psalm 73.3) 8 Steh ab vom Zorn und lass den Grimm! / Reg dich nicht auf! Das führt nur zum Bösen. 9 Denn die, die Böses tun, werden vernichtet. / Die auf Jahwe hoffen, erben das Land. (Psalm 37.11) (Psalm 37.22) (Psalm 37.29) (Psalm 37.34) 10 Noch kurze Zeit, dann ist der Gottlose fort, / und du findest keine Spur mehr von ihm. (Psalm 37.35) 11 Aber die Gebeugten erben das Land / und werden sich am Frieden erfreuen. (Psalm 37.9) (Matthäus 5.5) 12 Der Gottlose plant, dem Gerechten zu schaden, / zähneknirschend, voller Hass. 13 Der Herr aber lacht über ihn, / denn er weiß: Der Tag der Abrechnung kommt. (Hiob 18.20) 14 Die Bösen haben das Schwert gezogen, / schon ist ihr Bogen gespannt, / um die Gebeugten und Armen zu fällen / und die Aufrichtigen zu schlachten. (Psalm 11.2) 15 Doch das Schwert dringt ihnen ins eigene Herz, / und ihre Bogen werden zerbrochen. 16 Besser arm und gottrecht leben, / als Überfluss haben und gottlos sein. (Sprüche 15.16) 17 Denn Jahwe zerbricht die Arme der Bösen, / er stützt nur die, die gerecht vor ihm sind. 18 Jahwe kennt das Leben der Frommen, / ihr Erbe hat ewig Bestand. 19 In böser Zeit enttäuscht er sie nicht, / in Hungertagen werden sie satt. (Psalm 33.19) 20 Die Gottlosen gehen zugrunde, / auch die Feinde Jahwes. / Sie vergehen wie Wiesenblumen, / verwehen als Rauch. (Psalm 68.3) 21 Der Böse muss borgen und zahlt nicht zurück; / wer mit Gott lebt, kann freigebig schenken. 22 Wen Gott segnet, der besitzt das Land; / wen er verflucht, der kommt um. (Psalm 37.9) 23 Jahwe bestätigt die Schritte des Mannes, / wenn sein Weg ihm gefällt. 24 Auch wenn er strauchelt, stürzt er nicht hin, / denn Jahwe hält ihn fest an der Hand. (Sprüche 24.16) 25 Ich war jung und bin nun alt geworden: / Nie sah ich die Gerechten verlassen, / nie ihre Kinder auf der Suche nach Brot. (Psalm 34.10-11) 26 Immer können sie freigebig leihen / und ihre Kinder werden zum Segen. 27 Meide das Böse und tue das Gute! / Dann wirst du immer im Land wohnen. (Psalm 34.15) 28 Denn Jahwe liebt das Recht, / seine Frommen verlässt er nicht, / er beschützt sie allezeit. / Doch das Geschlecht der Gottlosen kommt um. (Psalm 11.7) 29 Die Gerechten besitzen das Land / und wohnen für immer darin. (Jesaja 60.21) 30 Ein Mensch, der gottrecht lebt, spricht Worte der Weisheit; / er sagt, was recht vor Jahwe ist. 31 Die Weisung seines Gottes trägt er im Herzen, / er bleibt fest auf dem richtigen Weg. (Psalm 40.9) 32 Wer Gott missachtet, belauert den, der gottrecht lebt, / und versucht, ihn zu töten. (Psalm 10.8-10) 33 Doch Jahwe überlässt ihn nicht seiner Hand, / lässt nicht zu, dass er verurteilt wird. (Psalm 34.23) 34 Hoffe auf Jahwe / und bleib auf seinem Weg! / Dann wird er dich ehren / und schenkt dir das Land. / Und du wirst sehen, wie er die Bösen beseitigt. (Psalm 37.9) 35 Ich sah einen Gottlosen, bereit zur Gewalt, / der entfaltete sich wie ein üppiger Spross. (Hiob 5.3-5) (Hiob 20.6-7) (Hesekiel 31.3) 36 Dann ging ich vorbei, da war nichts mehr da. / Ich suchte ihn, doch ich fand keine Spur. (Psalm 37.10) 37 Achte auf geradlinige Menschen, / sieh dir die Ehrlichen an, / denn ein Mann des Friedens hat Zukunft. (1. Mose 39.8-9) 38 Doch die mit Gott brechen, werden alle ausgelöscht. / Die Zukunft der Gottlosen ist schon vorbei. 39 Die Rettung der Gerechten kommt von Jahwe. / Er ist ihre Zuflucht in Zeiten der Not. (Psalm 46.2) 40 Jahwe steht ihnen bei, / er lässt sie entkommen; / und sie entfliehen den Bösen. / Er hilft ihnen, / denn bei ihm suchen sie Schutz. (Lukas 18.8)