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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Psalm - Kapitel 118

1 Dankt Jahwe, denn er ist freundlich, / seine Gnade hört nie auf! (Psalm 107.1) 2 Ganz Israel rufe: / "Seine Gnade hört nie auf!" (Psalm 115.9-13) 3 Das Haus Aaron bekenne: / "Seine Gnade hört nie auf!" 4 Die ihr Jahwe fürchtet, sagt: / "Seine Gnade hört nie auf!" 5 In Bedrängnis schrie ich zu Jah, / Befreiung war seine Antwort. 6 Jahwe steht mir bei. Ich fürchte mich nicht. / Was können Menschen mir tun? (Psalm 56.5) (Hebräer 13.6) 7 Jahwe steht mir als Helfer zur Seite. / Als Sieger blick ich herab auf die, die mich hassen. (Psalm 54.9) 8 Auf Jahwe zu vertrauen ist besser, / als auf Menschen zu bauen. 9 Auf Jahwe zu vertrauen ist besser, / als auf die Hilfe der Mächtigen zu schauen. (Psalm 146.3) 10 Feindliche Völker kreisten mich ein, / ich trieb sie zurück im Namen Jahwes. 11 Sie umringten mich, sie schlossen mich ein, / doch ich hab sie zerschlagen im Namen Jahwes. 12 Wie ein Schwarm von Bienen umschwirrten sie mich, / wie Feuer im Dornbusch verlöschten sie. / Und ich wehrte sie ab im Namen Jahwes. (Jesaja 33.12) 13 Ich wurde gestoßen und stürzte schon, / doch Jahwe half mir wieder auf. 14 Er ist meine Stärke und Jah ist mein Gesang, / er ist mir zur Rettung geworden. (2. Mose 15.2) 15 Hört die jubelnden Stimmen, die Lieder des Heils, / sie kommen aus dem Zelt der Gerechten: / "Jahwe, er hat uns seine Macht gezeigt! 16 Jahwes Hand ist siegreich erhoben! / Jahwe, er hat uns seine Macht gezeigt!" 17 Ich werde nicht sterben, sondern darf leben / und erzählen die Taten Jahwes. 18 Wohl hat mich Jahwe geschlagen, / dem Tod aber gab er mich nicht. (2. Korinther 6.9) 19 Öffnet mir die Tore der Gerechtigkeit! / Ich will eintreten und loben Jahwe. 20 Dies ist das Tor zu Jahwe. / Die Gerechten ziehen hier ein. 21 Ich will dich preisen, du hast mich erhört! / Du wurdest mein Heil! (Psalm 119.71) 22 Der Stein, den Fachleute verwarfen, / der ist zum Eckstein geworden. (Jesaja 28.16) (Matthäus 21.42) 23 Das hat Jahwe gewirkt, / ein Wunder vor unseren Augen. 24 Dies ist der Tag, den Jahwe gemacht hat; / freuen wir uns und seien fröhlich an ihm. 25 Hilf doch, Jahwe! / Jahwe, gib uns Gelingen! 26 Gesegnet, der kommt im Namen Jahwes; / vom Haus Jahwes aus segnen wir euch! (Matthäus 21.9) (Matthäus 23.39) 27 Jahwe ist Gott, sein Licht leuchtet uns. / Schwingt mit Zweigen beim Reigen / bis hin zu den Hörnern am Altar. 28 Du bist mein Gott, dir will ich danken, / mein Gott, mit Lob will ich dich ehren. 29 Dankt Jahwe, denn er ist freundlich, / seine Gnade hört nie auf!