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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Obadja - Kapitel 1

1 Vision Obadjas. Von Jahwe haben wir eine Botschaft gehört, und ein Bote wurde zu den Völkern geschickt: "Los, auf zum Kampf gegen Edom!" So spricht Jahwe, der Herr, über Edom: 2 "Pass auf! Ich mache dich klein vor den Völkern. / Man verachtet dich tief. 3 Dein Übermut hat dich getäuscht, / weil du in den Felsklüften wohnst, / deinen Sitz auf hohen Bergen hast / und im Innersten denkst: / 'Wer stürzt mich schon zu Boden?' (4. Mose 24.21) 4 Auch wenn du dein Nest so hoch baust wie der Adler, / ja, wenn du es zwischen die Sterne setzt: / Selbst von dort stürze ich dich hinab", spricht Jahwe. 5 Wenn Diebe und Räuber nachts über dich kämen, - Ach, wie hat man dich zerstört! - dann nähmen sie nur für ihren Bedarf. / Wenn Winzer über dich kämen, / würden sie eine Nachlese lassen. 6 Wie hat man Esau durchsucht, / wie seine Verstecke durchwühlt! 7 Bis an die Grenze haben sie dich getrieben, / die mit dir in einem Bund standen! / Betrogen, überwältigt haben dich die, / mit denen du im Frieden warst. / Einst aßen sie dein Brot, / jetzt legen sie dir eine Schlinge / und denken: 'Er merkt es doch nicht!' 8 "Ja, an jenem Tag", spricht Jahwe, / "lass ich die Weisen aus Edom verschwinden / und aus Esaus Bergen die Einsicht. 9 Da packt deine Helden der Schrecken, Teman, / dass keiner im Gebirge Esaus mit dem Leben davonkommt. / Wegen des Mordens, 10 der Gewalt an Jakob, deinem Bruder, / deswegen bedeckt dich die Schande, / deshalb wirst du für immer beseitigt! (Joel 4.19) 11 Als Fremde sein Heer in die Gefangenschaft führten, / als Ausländer durch seine Tore zogen / und das Los über Jerusalem warfen, / warst auch du wie einer von ihnen, / denn du standest an dem Tag dabei. 12 Nun weide dich nicht am Tag deines Bruders, / an seinem Missgeschick! / Freu dich nicht über die Judäer / am Tag ihrer Vernichtung! / Reiß dein Maul nicht auf am Tag der Not! (Psalm 137.7) 13 Tritt nicht ein ins Tor meines Volkes / am Tag seines Verderbens! / Sieh nicht auf sein Unheil herab / am Tag seines Verderbens / und vergreif dich nicht an seinem Vermögen / am Tag seines Verderbens! 14 Stell dich nicht am Engpass auf, / um seine Flüchtlinge niederzumachen, / und liefere seine Überlebenden nicht aus / am Tag der Not!" 15 "Denn der Tag Jahwes ist nah, / der alle Völker trifft. / Dann wird man dir tun, / wie du es getan hast. / Dein Tun fällt auf dich selbst zurück. (Jeremia 50.15) (Jeremia 50.29) (Joel 1.15) 16 Denn wie ihr getrunken habt auf meinem heiligen Berg, / werden alle Nationen ohne Unterlass trinken, / ja, sie werden trinken und schlürfen / und werden sein, als wären sie nie gewesen." (Jeremia 25.15) 17 "Doch auf dem Zionsberg wird Rettung sein. / Er ist ein heiliger Ort. / Und die Nachkommen Jakobs erben ihre Besitztümer neu. (Joel 3.5) (Joel 4.17) 18 Dann werden die Nachkommen Jakobs wie ein Feuer sein / und die Nachkommen Josefs wie eine Flamme. / Doch die Nachkommen Esaus werden das Stoppelfeld sein. / Es wird vom Brand erfasst und verzehrt. / Dem Haus Esau wird kein Überlebender bleiben. / Denn Jahwe hat gesprochen." (Sacharja 12.6) 19 Dann werden sie den Negev besitzen und das Bergland von Esau, die Schefela und das Gebiet der Philister, auch die Gebiete Efraïms und Samarias. Benjamin wird Gilead besitzen. 20 Die Verbannten dieses Heeres der Israeliten nehmen in Besitz, was den Kanaanitern gehört, bis Zarpat, und die Verbannten Jerusalems, die in Sefarad sind, die Städte des Negev. 21 Retter ersteigen den Berg Zion, um das Bergland Esaus zu richten. Und das Königtum wird Jahwe gehören.