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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Nehemia - Kapitel 7

1 Als der Wiederaufbau der Mauer abgeschlossen war, ließ ich die Torflügel einsetzen. Dann wurden die Torwächter bestellt. Auch die Sänger und Leviten bekamen ihren Dienst zugewiesen. 2 Zu Befehlshabern über Jerusalem ernannte ich meinen Bruder Hanani und den Burghauptmann Hananja, der ein zuverlässiger und gottesfürchtiger Mann war, wie es nicht viele gab. 3 Ich sagte zu ihnen: "Die Tore Jerusalems werden erst geöffnet, wenn die Sonne schon heiß scheint. Und abends, während sie noch am Himmel steht, werden die Tore geschlossen und verriegelt. Bildet einen Wachdienst aus den Einwohnern der Stadt. Ein Teil von ihnen soll an den besonders gefährdeten Stellen Wache stehen und die anderen bei ihrem Haus." 4 Nun war die Stadt ausgedehnt und groß, aber die Zahl der Einwohner klein; neugebaute Häuser waren nicht vorhanden. 5 Da gab es mir Gott in den Sinn, die Vornehmen, die Vorsteher und das ganze Volk zusammenzurufen, um sie nach ihren Sippen in Listen einzutragen. Dabei fand ich die Schriftrolle mit dem Verzeichnis der ersten Heimkehrer. Darin hieß es: 6 Die hier Eingetragenen der Provinz Judäa verließen Babylonien, wohin sie von König Nebukadnezzar verschleppt worden waren, und kehrten nach Jerusalem und Judäa in ihre Heimatorte zurück. (Esra 2.1) 7 Sie kamen mit Serubbabel, Jeschua, Nehemja, Asarja, Raamja, Nahamani, Mordochai, Bilschan, Misperet, Bigwai, Rehum und Baana. 8 Es folgt ein Verzeichnis der heimgekehrten Sippen mit der Zahl der zu ihnen gehörenden Männer: Parosch 2172, 9 Schefatja 372, 10 Arach 652, 11 Pahat-Moab, die Nachkommen von Jeschua und Joab 2818, 12 Elam 1254, 13 Sattu 845, 14 Sakkai 760, 15 Bani 648, 16 Bebai 628, 17 Asgad 2322, 18 Adonikam 667, 19 Bigwai 2067, 20 Adin 655, 21 Ater, die Nachkommen von Hiskija 98, 22 Haschum 328, 23 Bezai 324, 24 Harif 112, 25 Gibeon 95, 26 Netofa aus Bethlehem 188. 27 Aus Anatot waren es 128, 28 aus Bet-Asmawet 42, 29 aus Kirjat-Jearim, Kefira und Beerot 743, 30 aus Rama und Geba 621, 31 aus Michmas 122, 32 aus Bet-El und Ai 123, 33 aus dem anderen Nebo 52. 34 Von einem anderen Elam 1254, 35 von Harim 320, 36 aus Jericho 345, 37 aus Lod, Hadid und Ono 721, 38 von Senaa 3930. 39 Von den Priestersippen kehrten zurück: Jedaja, die Nachkommen von Jeschua 973, 40 Immer 1052, 41 Paschhur 1247, 42 Harim 1017. 43 Von den Sippen der Leviten: Jeschua, die Nachkommen von Kadmiël, Binnui und Hodawja 74. 44 Von den Tempelsängern: die Nachkommen Asafs 148. 45 Von den Torwächtern des Tempels: die Sippen Schallum, Ater, Talmon, Akkub, Hatita und Schobai, 138 Mann. 46 Von den Tempelsklaven kehrten folgende Sippen heim: Ziha, Hasufa, Tabbaot, 47 Keros, Sia, Padon, 48 Lebana, Hagaba, Salmai, 49 Hanan, Giddel, Gahar, 50 Reaja, Rezin, Nekoda, 51 Gasam, Usa, Paseach, 52 Besai, die Mëuniter, die Nefusiter, 53 Bakbuk, Hakufa, Harhur, 54 Bazlit, Mehida, Harscha, 55 Barkos, Sisera, Temach, 56 Neziach und Hatifa. 57 Von den Sippen der Sklaven Salomos kehrten heim: Sotai, Soferet, Peruda, 58 Jaala, Darkon, Giddel, 59 Schefatja, Hattil, Pocheret-Zebajim und Amon. 60 Die Gesamtzahl der Tempelsklaven und der Nachkommen der Sklaven Salomos betrug 392. 61 Aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub-Addon und Immer kamen folgende Sippen, die ihre Herkunft aus Israel nicht nachweisen konnten: 62 Delaja, Tobija und Nekoda 642. 63 Die Priestersippen Habaja, Koz und Barsillai. Barsillai hatte damals eine Tochter von dem Barsillai aus Gilead geheiratet und dessen Namen angenommen. 64 Sie konnten ihre Abstammungsnachweise nicht finden. Deshalb wurden sie für unrein erklärt und vom Priesteramt ausgeschlossen. 65 Der Statthalter untersagte ihnen, von den höchst heiligen Opfergaben zu essen, bis wieder ein Priester für die Urim und Tummim auftreten würde. 66 Die ganze Versammlung zählte 42.360 Personen, 67 dazu kamen 7337 Sklaven und Sklavinnen und 245 Sänger und Sängerinnen. 68 Sie hatten 435 Kamele und 6720 Esel. 69 Einige von den Sippenoberhäuptern gaben Spenden für das Werk. Der Statthalter spendete achteinhalb Kilogramm Goldstücke, 50 Opferschalen und 530 Priestergewänder. 70 Einige Sippenoberhäupter spendeten für den Bau 170 Kilogramm Goldstücke und 1250 Kilogramm Silber. (Nehemia 7.65) 71 Das übrige Volk spendete 170 Kilogramm Goldstücke, 1140 Kilogramm Silber und 67 Priestergewänder. 72 Die Priester, die Leviten, die Torwächter, die Sänger, die Tempelsklaven und das übrige Volk ließen sich in ihren Heimatorten nieder. Als der Oktober herankam und die Israeliten in ihren Städten wohnten,