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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Nehemia - Kapitel 5

1 Auf einmal breitete sich eine große Unzufriedenheit bei den Männern des einfachen Volkes aus. Sie beschwerten sich mit ihren Frauen über ihre jüdischen Stammesbrüder. 2 Die einen klagten: "Wir haben viele Söhne und Töchter und wissen nicht, wie wir satt werden sollen! Wir brauchen Getreide zum Überleben!" 3 Andere sagten: "Um in der Hungersnot Getreide zu bekommen, mussten wir unsere Felder, Weinberge und Häuser verpfänden." 4 Wieder andere beklagten sich: "Und wir mussten unsere Felder und Weinberge verpfänden, um die Steuer für den König bezahlen zu können." 5 Und alle sagten: "Wir sind doch vom gleichen Fleisch und Blut wie unsere Stammesbrüder! Sind unsere Kinder nicht genauso Israeliten wie ihre Kinder? Und doch müssen wir unsere Söhne und Töchter zu Sklaven erniedrigen. Einige unserer Töchter sind schon in ihrer Gewalt, und wir können nichts dagegen tun. Unsere Felder und Weinberge gehören ja anderen." 6 Als ich ihre Klage und diese Worte hörte, wurde ich sehr zornig. 7 Ich dachte gründlich über alles nach und stellte dann die Vornehmen und Vorsteher zur Rede: "Ihr nutzt die Not eurer Brüder schamlos aus!" Dann brachte ich die Sache vor die ganze Volksversammlung. (2. Mose 22.24) 8 Ich sagte: "Wir haben unsere jüdischen Stammesbrüder, die von Fremden zu Sklaven gemacht wurden, freigekauft, so weit es uns möglich war. Und ihr wollt sie jetzt selber verkaufen, damit sie dann wieder an uns verkauft werden?" Da wussten sie keine Antwort und schwiegen. 9 "Es ist unwürdig, was ihr da tut!", sagte ich. "Solltet nicht gerade ihr in Furcht vor Gott leben? Doch so macht ihr uns zum Gespött für unsere Feinde! 10 Auch ich und meine Brüder und meine Diener haben Geld und Getreide verliehen. Erlassen wir ihnen doch die Rückzahlung! 11 Gebt ihnen unverzüglich ihre Felder und Weinberge, Olivenhaine und Häuser zurück!" 12 Sie erwiderten: "Gut, wir wollen alles zurückgeben und nichts mehr von ihnen fordern. Wir wollen alles tun, was du gesagt hast." Da rief ich die Priester und ließ die Gläubiger vor ihnen schwören, ihre Zusage wirklich zu halten. 13 Außerdem schüttelte ich den Bausch meines Gewandes vor ihnen aus und erklärte: "Genauso soll Gott jeden, der diesen Schwur nicht hält, aus seinem Haus und Besitz herausschütteln. Ja, er selbst sei so ausgeschüttelt und geleert." Da rief die ganze Versammlung: "Amen!" und lobte Jahwe. Alle hielten sich an diese Abmachung. 14 Ich selbst habe vom Anfang meiner Statthalterschaft in Juda an zwölf Jahre lang, vom 20. bis zum 32. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes, für mich und meine Brüder auf alle mir zustehenden Unterhaltskosten verzichtet. 15 Frühere Statthalter hatten dem Volk schwere Lasten auferlegt und nicht nur Brot und Wein, sondern auch 40 Silberstücke pro Tag von ihnen genommen. Auch ihre Diener hatten willkürlich über das Volk geherrscht. Ich habe das nicht so gemacht, weil ich Gott fürchtete. 16 Auch beim Bau der Mauer habe ich selbst Hand angelegt und auch meine Leute haben mitgeholfen. Keiner von uns kaufte Land für sich selbst. 17 An meinem Tisch speisten die 150 Vorsteher der Juden, dazu noch die Gäste von den umliegenden Völkern. 18 Jeden Tag ließ ich ein Rind, sechs ausgesuchte Schafe und Geflügel zubereiten. Alle zehn Tage wurden die verschiedensten Weine in großer Menge angeliefert. Trotzdem habe ich auf die Unterhaltskosten, die mir als Statthalter zustanden, verzichtet, denn der Arbeitsdienst lastete schwer genug auf dem Volk. 19 "Denk an mich, mein Gott, und lass mir zugutekommen, was ich für dieses Volk getan habe!" (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22) (Nehemia 13.31)