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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Nahum - Kapitel 3

1 Weh der mörderischen Stadt, / erfüllt mit Lüge und Gewalt! / Das Rauben lässt sie nicht. (Hesekiel 24.6) (Hesekiel 24.9) 2 Peitschenknall und rasselnde Räder, / jagende Pferde und rasende Wagen, 3 galoppierende Reiter, / flammendes Schwert und blitzender Speer. / Durchbohrte Menschen, / Haufen von Toten, / Leichen ohne Zahl, / man stolpert über die Körper. 4 Das alles für die Hurerei / der Edelhure, / der Zauberkünstlerin, / die durch Unmoral Völker versklavte, / ganze Stämme durch ihre Zauberei. (Jesaja 23.16) (Offenbarung 17.1) 5 "Pass auf! Jetzt gehe ich gegen dich vor!", / spricht Jahwe, der allmächtige Gott. / "Ich hebe dir das Kleid hoch bis übers Gesicht, / ich zeige den Völkern deine Blöße, / den Königreichen deine Scham. / (Jesaja 47.3) 6 Ich werfe Unrat auf dich, / gebe dich der Verachtung preis / und stelle dich öffentlich zur Schau. 7 Dann läuft jeder weg, der dich erblickt, / und ruft: / 'Ninive ist verwüstet! / Wer wird wohl sein Beileid bekunden? / Wo soll ich einen Tröster für dich finden?' 8 Bist du denn besser als Theben, / das am Nilstrom lag, / von Wasser umgeben? / Ein Meer war sein Bollwerk, / das Wasser seine Mauer. (Jeremia 46.25) 9 Nubien war seine Stärke, / ganz Ägypten verteidigte es, / Put und Libyen kamen zur Hilfe. 10 Auch Theben war der Verbannung verfallen, / zog in die Gefangenschaft. / Auch seine Kinder wurden zerschmettert / an den Ecken aller Straßen, / auch seine Vornehmen wurden verlost, / und alle seine Großen in Ketten gelegt. (Joel 4.3) 11 So wirst auch du betrunken und ohnmächtig sein, / auch du wirst Zuflucht suchen vor dem Feind. (Jeremia 25.15) 12 All deine befestigten Städte / sind Bäume mit frühreifen Feigen: / Wenn man sie schüttelt, / fallen sie dem Esser in den Mund. 13 Schau, deine Männer sind Memmen geworden! / Die Tore deines Landes / stehen offen für den Feind. / Feuer hat deine Riegelbalken gefressen. 14 Schöpfe dir Wasser für die Belagerung! / Verstärke deine Festungen! / Tritt den Ton, / stampfe den Lehm, / forme dir Ziegel daraus! 15 Dort wird dich das Feuer fressen. / Das Schwert wird dich vernichten, / dich verzehren wie der Fresser. / Vermehre dich ruhig wie der Fresser, / werde zahlreich wie ein Heuschreckenschwarm! (Joel 1.4) 16 Magst du auch mehr Händler haben, / als Sterne am Himmel sind: / Die Fresser häuten sich und fliegen davon. 17 Deine Höflinge sind wie die Heuschrecken, / deine Beamten wie ein Heuschreckenschwarm, / der sich am frostigen Tag / auf Mauern niederlässt. / Geht die Sonne auf, / fliegt er eilig davon. / Niemand weiß, wohin. / Ja, wo sind sie geblieben? 18 Deine Hirten schlafen, / König von Assyrien! / Deine Mächtigen sind tot. / Dein Volk ist auf den Bergen zerstreut, / und niemand führt es wieder zusammen. 19 Keine Heilung gibt es für deinen Bruch, / von diesem Schlag erholst du dich nie! / Jeder, der die Nachricht hört, / klatscht vor Freude in die Hände. / Denn wer wurde nicht / von deiner ständigen Bosheit getroffen?"