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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Micha - Kapitel 7

1 Weh mir! Es ist wie im Herbst nach der Ernte: / Keine Traube ist mehr zu finden, / keine Spur von den köstlichen Feigen. 2 Der Fromme ist aus dem Land verschwunden, / kein redlicher Mensch ist mehr da. / Alle lauern auf Blut, / einer macht Jagd auf den andern. (Psalm 12.2) 3 Zum Bösen brauchen sie beide Hände; / darin sind sie wirklich gut! / Die Oberen fordern Bestechungsgeschenke, / die Richter sind für Geld zu haben. / Die Mächtigen entscheiden nach Willkür und Laune. / So verdrehen sie alle das Recht. 4 Der Beste von ihnen ist wie ein Distelstrauch, / der Redlichste ist wie Dornengestrüpp. / Aber der Tag der Abrechnung ist da, / eure Wächter haben ihn schon genannt. / Nun ist die Bestürzung groß. 5 Trau deinem Nachbarn nicht, / verlass dich nicht auf den Freund! / Hüte deine Zunge vor der Frau in deinen Armen. 6 Denn der Sohn verachtet den Vater, / die Tochter widersetzt sich der Mutter / und die Schwiegertochter der Schwiegermutter. / Der Mann hat seine Feinde im eigenen Haus. (Jeremia 9.3-4) (Matthäus 10.35-36) 7 Ich aber schaue aus nach Jahwe, / ich warte auf den Gott meines Heils. / Mein Gott wird mich erhören! 8 Freue dich nicht über mich, meine Feindin! / Denn wenn ich auch fiel, / ich stehe wieder auf. / Wenn ich auch im Finstern sitze, / ist Jahwe doch mein Licht. (Obadja 1.12) 9 Ich will den Zorn Jahwes ertragen - denn ich habe gegen ihn gesündigt -, bis er meine Sache vertritt, / bis er mir wieder Recht verschafft. / Er führt mich hinaus ins Licht, / ich werde seine Gerechtigkeit erfahren. (Jeremia 14.7) 10 Auch meine Feindin soll es sehen, / und sie soll vor Scham vergehen, / denn sie sagte zu mir: / "Wo ist denn Jahwe, dein Gott?" / Nun werden sich meine Augen an ihr weiden! / Wie Straßendreck wird sie zertreten. (Psalm 79.10) 11 Die Zeit wird kommen, / da wird man deine Mauern wieder bauen, / da wird man auch deine Grenzen erweitern. 12 In der Zeit kommen alle zu dir, / von Assur bis Ägypten, / von Ägypten bis zum Euphrat, / von Meer zu Meer, / von einem Gebirge zum anderen. 13 Doch die Erde wird zur Wüste werden / wegen ihrer Bewohner; / so ernten sie die Frucht ihrer Taten. 14 Weide dein Volk mit deinem Stab, / die Herde, die dir gehört! / Sie wohnt einsam im Wald, / obwohl ringsum guter Boden ist. / Lass sie wieder in Baschan und Gilead weiden / wie in den Tagen der Vorzeit. (4. Mose 23.9) (Micha 5.3) 15 Lass uns deine Wunder schauen wie damals, / als du uns aus Ägypten führtest. 16 Die Völker in all ihrer Macht / sollen es sehen und sich schämen. / Es soll ihnen die Sprache verschlagen / und Hören und Sehen vergehen. (Hiob 21.5) 17 Staub sollen sie lecken wie die Schlange, / sich wie Würmer auf dem Boden winden. / Zitternd sollen sie aus ihren Schlupfwinkeln kriechen / und sich Jahwe, unserem Gott, unterwerfen. / Sie sollen Furcht und Schrecken vor dir haben. (Jesaja 49.23) 18 Wer ist solch ein Gott wie du, / der dem Rest seines Eigentums / die Schuld vergibt und die Vergehen verzeiht! / Du hältst nicht für immer an deinem Zorn fest, / denn du liebst es, gnädig zu sein. (Psalm 103.3) (Psalm 103.8) 19 Er wird wieder Erbarmen mit uns haben, / er wird niedertreten unsere Schuld! / Ja, du wirfst all unsere Sünden / in die Tiefen des Meeres hinab. 20 Du wirst Jakobs Nachkommen Treue zeigen, / dem Volk Abrahams deine Gnade, / wie du es schon unseren Vätern zugesagt hast / mit einem Eid in uralter Zeit. (1. Mose 22.16-18) (1. Mose 28.13-15) (Lukas 1.73)