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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Micha - Kapitel 1

1 Das ist die Botschaft, die Jahwe Micha aus Moreschet über Samaria und Jerusalem offenbarte, als die Könige Jotam, Ahas und Hiskija über Juda regierten. (Jesaja 1.1) (Jeremia 26.18) 2 Hört zu, all ihr Völker! / Ihr Bewohner der Erde, gebt acht! / Jahwe, der Herr, tritt als Zeuge gegen euch auf, / er tritt heraus aus seinem Heiligtum. 3 Denn seht, Jahwe verlässt seine Wohnung, / er steigt herab und tritt auf die Höhen der Erde. (Amos 4.13) 4 Die Berge schmelzen unter ihm / wie Wachs vor dem Feuer; / Täler spalten sich auf / wie hinabschießendes Wasser am Hang. 5 Das geschieht wegen Jakobs Verbrechen / und wegen der Sünden Israels. / Wer hat Schuld am Vergehen Jakobs? / Ist es nicht Samaria? / Wer hat Schuld an Judas Opferhöhen? / Ist es nicht Jerusalem? (Jeremia 23.13-14) 6 "Deshalb werde ich Samaria zum Trümmerfeld machen, / zu einem Platz, wo man Weinberge anlegt. / Ich stürze seine Steine ins Tal / und mache es dem Erdboden gleich! 7 Seine Schnitzbilder werden zerschlagen, / seine Götzengaben verbrannt / und alle seine Götter zerstört. / Sie wurden ja mit Hurenlohn gekauft / und werden nun wieder zum Hurengeld." (Hosea 2.7) (Hosea 2.14) 8 Darüber muss ich klagen und jammern. / Ich laufe barfuß und ohne Obergewand herum. / Ich heule wie ein Schakal, / ich schreie wie der Vogel Strauß. 9 Denn von diesem Schlag erholt sich Samaria nie. / Der wird auch ganz Juda treffen; / er reicht bis nach Jerusalem, / bis an das Tor meines Volkes. 10 Berichtet es nicht in Gat, / zeigt ihnen nicht eure Tränen. / Wälzt euch voll Entsetzen in Bet-Leafras Staub. (2. Samuel 1.20) 11 Zieh fort, du Siedlerin von Schafir, / entblößt und voller Schande! / Doch die Siedlerin von Zaanan / kann die Stadt nicht verlassen. / Die Klage von Bet-Ezel nimmt euch dessen Halt. 12 Noch bangt um das Gute die Siedlerin von Marot. / Doch von Jahwe stieg das Unheil nieder. / Es kam zu Jerusalems Tor. 13 Spann die Pferde an den Wagen, / du Siedlerin von Lachisch! / Mit dir fing die Sünde der Zionsstadt an. / In dir fanden sich Israels Verbrechen. 14 Darum musst du Aussteuer geben / für Moreschet, die "Verlobte" von Gat. / Die Häuser von Achsib werden zur Enttäuschung / für die Könige von Israel. 15 Ich werde dir den Erben noch bringen, / du Siedlerin von Marescha. Bis nach Adullam / wird Israels Herrlichkeit kommen. 16 Rauf dich kahl und schere dein Haar / wegen deiner geliebten Kinder! / Scher dir eine Glatze, / so kahl wie die eines Geiers, / denn man hat deine Kinder verschleppt!