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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Josua - Kapitel 5

1 Alle Amoriterkönige westlich des Jordan und alle Kanaaniterkönige an der Küste des Mittelmeers hörten, dass Jahwe das Wasser des Jordan vor den Israeliten hatte vertrocknen lassen, bis sie durchgezogen waren. Da wurden sie von Angst gepackt und verloren allen Mut vor Israel. (Josua 2.24) (Josua 3.16) 2 In dieser Zeit sagte Jahwe zu Josua: "Mach dir Steinmesser und wiederhole die Beschneidung an allen männlichen Israeliten!" (2. Mose 4.25) 3 Da fertigte sich Josua Steinmesser an und beschnitt alle männlichen Israeliten an einem Platz, der seitdem "Hügel der Vorhäute" heißt. 4 Das geschah aus folgendem Grund: Alle männlichen Israeliten, die Ägypten im wehrfähigen Alter verließen, waren in der Wüste gestorben. 5 Sie waren beschnitten gewesen. Während der Wüstenwanderung aber waren die Neugeborenen nicht beschnitten worden. 6 Das Volk Israel musste ja vierzig Jahre in der Wüste umherziehen, bis alle Männer, die Ägypten im wehrfähigen Alter verlassen hatten, umgekommen waren. Sie waren Jahwe ungehorsam gewesen, und er hatte ihnen geschworen: "Sie sollen das Land nicht sehen, das ich ihren Vätern versprochen habe, das Land, das von Milch und Honig überfließt!" (4. Mose 14.22-23) 7 Jahwe hatte ihre Söhne an ihre Stelle treten lassen. Diese beschnitt Josua jetzt, denn sie waren unterwegs nicht beschnitten worden. 8 Nachdem nun alle beschnitten waren, blieben sie im Lager, bis ihre Wunden wieder heilten. 9 Jahwe sagte zu Josua: "Heute habe ich die ägyptische Schmach von euch abgewälzt." Deshalb wird der Ort bis heute Gilgal, Abwälzung, genannt. 10 Während die Israeliten noch in der Ebene von Jericho bei Gilgal lagerten, feierten sie das Passafest. Das war am Abend des 14. April. (2. Mose 12.6) (3. Mose 23.5) 11 Und am Tag nach dem Passa aßen sie vom Ertrag des Landes: ungesäuertes Fladenbrot und geröstete Getreidekörner. 12 Von diesem Tag an blieb das Manna aus. Die Israeliten fanden keins mehr und aßen schon in diesem Jahr das, was in Kanaan gewachsen war. (2. Mose 16.35) 13 In der Nähe von Jericho sah Josua sich plötzlich einem Mann gegenüberstehen, der ein gezogenes Schwert in der Hand hatte. Josua ging auf ihn zu und fragte: "Gehörst du zu uns oder zu unseren Feinden?" (4. Mose 22.23) (4. Mose 22.31) 14 "Zu keinem von beiden", sagte der Fremde, "ich bin der Befehlshaber des Heeres Jahwes und bin gerade angekommen." Da warf sich Josua voller Ehrfurcht vor ihm auf den Boden und sagte: "Ich bin dein Sklave. Was befiehlst du mir, Herr?" (2. Mose 14.19) 15 "Zieh deine Schuhe aus", erwiderte der Befehlshaber des Heeres Gottes, "du stehst auf heiligem Boden!" Josua gehorchte. (2. Mose 3.5)