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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Josua - Kapitel 3

1 Früh am nächsten Morgen brach Josua von Schittim auf und zog mit dem ganzen Volk Israel bis an den Jordan. Sie überquerten den Fluss aber noch nicht, sondern übernachteten dort. (4. Mose 25.1) 2 Am dritten Tag schickte Josua die Hauptleute mit dem Befehl durchs Lager: 3 "Sobald ihr seht, dass die Lade Jahwes, die Lade eures Bundes mit Gott, von Priestern aus dem Stamm Levi getragen wird, dann brecht auf und zieht hinter ihr her. 4 Sie wird euch einen Weg zeigen, den ihr vorher noch nie gegangen seid. Ihr dürft der Lade aber nicht zu nahe kommen, sondern müsst einen Abstand von etwa tausend Metern zu ihr halten." 5 Weiter ließ Josua dem Volk sagen: "Heiligt euch, denn morgen wird Jahwe in eurer Mitte Wunder tun." (2. Mose 19.10) 6 Am nächsten Tag befahl Josua den Priestern: "Nehmt die Bundeslade auf und zieht dem Volk voran!" Da hoben sie die Bundeslade auf und zogen vor dem Volk her. (Josua 6.6) 7 Da sagte Jahwe zu Josua: "Heute will ich anfangen, dich vor dem ganzen Volk Israel groß zu machen. Sie sollen merken, dass ich dir beistehe, wie ich Mose zur Seite stand. (Josua 1.5) (Josua 1.17) (Josua 4.14) 8 Befiehl den Priestern, die die Bundeslade tragen: 'Wenn ihr an den Rand des Wassers kommt, bleibt ihr im Jordan stehen!'" 9 Dann rief Josua das Volk Israel zu sich: "Kommt her und hört, was Jahwe, euer Gott, euch sagt! 10 Ihr werdet gleich sehen, dass der lebendige Gott unter euch ist und dass er die Völker des Landes, die Kanaaniter, Hetiter, Hiwiter, Perisiter, Girgaschiter, Amoriter und Jebusiter vor euch vertreiben wird. 11 Passt auf! Die Bundeslade Jahwes, des Herrschers über die ganze Erde, wird jetzt durch den Jordan ziehen. 12 Wählt zwölf Männer aus, von jedem Stamm einen! 13 Wenn dann die Priester, die diese Lade Jahwes, des Herrn der ganzen Erde, tragen, ihre Füße ins Jordanwasser setzen, wird kein Wasser mehr nachfließen. Der Fluss wird sich weiter oben anstauen wie vor einem Damm." 14 Nun brach das Volk auf, um durch den Jordan zu ziehen. An der Spitze des Zuges trugen die Priester die Bundeslade. 15 Als sie ihre Füße ins Wasser setzten - der Jordan führt während der ganzen Erntezeit Hochwasser -, 16 da staute sich der Fluss sehr weit oben bei der Stadt Adam, in der Nähe von Zaretan. Dort richtete sich ein Damm auf. Und das Wasser, das zum Meer der Araba, dem Toten Meer, hinabfloss, verlief sich völlig. So konnte das Volk gegenüber von Jericho trockenen Fußes durch den Jordan gehen. (2. Mose 14.21) (Psalm 114.3) 17 Die Priester blieben mit der Bundeslade Jahwes mitten im Flussbett stehen, bis die ganze Nation den Jordan überschritten hatte.