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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Josua - Kapitel 23

1 Seit Jahwe Israel Ruhe vor all seinen Feinden verschafft hatte, war eine lange Zeit vergangen. Josua war inzwischen sehr alt geworden. (Josua 21.44) 2 Da rief er noch einmal ganz Israel zusammen, die Ältesten, die Oberhäupter, die Richter und die Aufseher. Er sagte zu ihnen: "Ich bin nun alt und habe nicht mehr lange zu leben. 3 Ihr habt mit eigenen Augen gesehen, was Jahwe, euer Gott, mit allen Völkern hier gemacht hat, denn er war es, der für euch kämpfte. 4 Und ich habe euch auch das noch nicht eroberte Land dieser Völker zwischen dem Jordan und dem Großen Meer im Westen zugeteilt. 5 Jahwe, euer Gott, wird auch diese Völker vor euch vertreiben, und ihr werdet deren Land in Besitz nehmen, wie er es versprochen hat. 6 Lasst euch deshalb nicht davon abbringen, alles zu befolgen, was im Gesetzbuch des Mose geschrieben steht. Haltet euch ganz fest daran und weicht weder rechts noch links davon ab, (5. Mose 5.29) 7 damit ihr euch nicht mit den Völkern vermischt, die noch übrig geblieben sind. Nehmt die Namen ihrer Götter nicht in den Mund und schwört nicht bei ihnen! Dient ihnen nicht und betet sie nicht an. (2. Mose 23.13) (2. Mose 23.24) 8 Nur Jahwe, eurem Gott, sollt ihr anhängen und ihm die Treue halten, wie ihr es bis jetzt getan habt. 9 Jahwe hat große und starke Völker vor euch vertrieben, und bis heute konnte euch niemand standhalten. (3. Mose 26.7-8) (5. Mose 28.7) 10 Ein Einziger von euch jagt tausend, denn Jahwe, euer Gott, kämpft für euch, wie er es versprochen hat. 11 Euer Leben hängt davon ab, dass ihr Jahwe, euren Gott, liebt! 12 Denn wenn ihr euch von ihm abwendet und euch mit den Völkern einlasst, die bei euch noch übrig geblieben sind, wenn ihr euch mit ihnen verschwägert und vermischt, 13 dann sollt ihr mit Sicherheit wissen: Jahwe, euer Gott, wird sie nicht weiter vor euch vertreiben. Dann werden sie für euch zum Fangnetz und zur Falle, zu Stachelpeitschen in euren Seiten und zu Dornen im Gesicht, bis ihr zugrunde geht und aus diesem guten Land fort müsst, das euer Gott euch gegeben hat. (4. Mose 33.55) (5. Mose 7.16) (Richter 2.3) 14 Ich werde bald den Weg alles Irdischen gehen. Doch ihr habt ja mit Herz und Seele erkannt, dass all die guten Worte, die Jahwe, euer Gott, euch gesagt hat, eingetroffen sind; kein einziges davon ist ausgeblieben. (Josua 21.45) (1. Könige 2.2) 15 Aber genauso, wie sich jedes gute Wort Jahwes bei euch erfüllt hat, wird sich auch all das Böse erfüllen, das er euch angedroht hat - bis er euch wieder aus diesem schönen Land entfernt hat, das er euch gab. 16 Wenn ihr den Bund brecht, den Jahwe, euer Gott, mit euch geschlossen hat, wenn ihr also anderen Göttern dient und euch vor ihnen niederwerft, dann wird euch Jahwes brennender Zorn treffen, und ihr werdet schnell aus dem guten Land verschwunden sein, das er euch gab."