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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Jesaja - Kapitel 51

1 "Hört auf mich, die ihr nach Gerechtigkeit fragt, / die ihr nach Jahwe sucht! / Schaut zu dem Felsen hin, aus dem ihr gehauen seid, / auf den Brunnenschacht, aus dem man euch gegraben hat. (Jesaja 48.1) 2 Seht auf euren Vater Abraham / und auf Sara, die euch unter Schmerzen gebar! / Als Einzelnen berief ich ihn. / Doch ich habe ihn gesegnet und ihm viele Nachkommen geschenkt." (Hesekiel 33.24) 3 Seid gewiss! Jahwe tröstet Zion und auch alle seine Trümmer! / Das verwüstete Land macht er zu einem Paradies, / die Steppe wie den Garten Jahwes. Freude und Fröhlichkeit findet man dort, / Lobpreis und Gesang. 4 "Merke auf, mein Volk und höre auf mich! / Denn von mir geht die Weisung aus / und mein Recht wird den Völkern zum Licht. 5 Meine Wahrheit ist nah, / mein Heil tritt hervor, / mein Arm verschafft den Völkern ihr Recht. / Die Meeresländer hoffen auf mich, / auf meinen Beistand warten sie. 6 Blickt zum Himmel hoch: / Er wird sich auflösen wie Rauch. / Schaut auf die Erde unter euch: / Sie wird zerfallen wie ein altes Gewand, / und ihre Bewohner werden sterben wie die Fliegen. / Doch mein Heil wird ewig bleiben, / und meine Gerechtigkeit zerbricht nie. (Psalm 102.27) 7 Hört auf mich, die ihr Gerechtigkeit kennt, / du Volk, das meine Weisung in sich trägt: / Fürchtet nicht den Hohn von Menschen, / erschreckt doch nicht vor ihrem Spott! (Matthäus 5.11) 8 Denn wie die Motte ein Kleid zerfrisst, so wird es ihnen ergehen, / wie Wolle, die von der Schabe gefressen wird. / Doch meine Gerechtigkeit wird ewig bestehen / und mein Heil in jeder Generation." 9 "Wach auf, Jahwe, wach auf! / Umkleide dich mit Kraft! / Zeig deine Macht, wie du sie in den Tagen der Vorzeit erwiesen hast! / Warst du es nicht, der Rahab zerhieb, / der das Ungetüm im Meer erstach? (2. Mose 14.14) (2. Mose 15.7) 10 Hast du nicht das Meer trockengelegt, / das Wasser der großen Flut? / Hast du nicht den Meeresgrund zu einem Weg gemacht, / auf dem hindurchzog dein befreites Volk?" (2. Mose 14.21-22) 11 So kehren die von Jahwe Befreiten zurück, / voll Jubel kommen sie wieder nach Zion, / bleibende Freude wird um sie her sein; / ja, Wonne und Glück stellen sich ein, / und Kummer und Seufzen sind für immer vorbei. (Jesaja 35.10) 12 "Ich, ich bin es, der euch tröstet! / Wie kommst du dazu, dich vor Sterblichen zu fürchten, / vor Menschen, die vergehen wie Gras, (Psalm 56.5) (Jesaja 40.6) 13 und Jahwe zu vergessen, der dich gemacht hat, / der den Himmel ausgespannt und die Erde gegründet hat? / Warum zitterst du den ganzen Tag vor dem Zorn deines Unterdrückers, / wenn er sich rüstet, um dich zu vernichten? / Wo bleibt denn die Wut des Bedrückers? 14 Bald werden die Gefesselten befreit, / keiner wird durch Hunger sterben, / für alle ist genug zu essen da. 15 Ich bin doch Jahwe, dein Gott, / der das Meer aufwühlt, sodass die Wogen tosen, / Jahwe, der allmächtige Gott, bin ich. 16 Meine Worte gab ich in deinen Mund / und mit dem Schatten meiner Hand hüllte ich dich ein, / als ich den Himmel ausspannte und die Erde gründete, / als ich zu Zion sagte: 'Du bist mein Volk.'" (Jesaja 49.2) 17 Raff dich auf, Jerusalem! / Erhebe dich, steh auf! / Jahwe ließ dich trinken den Becher seines Zorns. / Du hast ihn bis zur Neige ausgeschlürft, / den Trank, der jeden taumeln macht. (Psalm 60.5) (Psalm 75.9) (Jeremia 25.15-18) 18 Und von all den Söhnen, die Jerusalem gebar, / war keiner, der sie bei der Hand nahm, / von allen, die sie aufzog, / niemand, der sie führte. 19 Doppelt hat es dich getroffen, / doch wer zeigt dir schon sein Mitgefühl? / Verwüstung und Zusammenbruch, / Hungersnot und Schwert - und niemand tröstet dich. (Jesaja 47.9) 20 Ohnmächtig sanken deine Kinder hin, / an den Ecken aller Gassen lagen sie wie die Antilope im Netz, / getroffen vom Zorn Jahwes, / von Gottes Schelte und Grimm. (Klagelieder 2.11) (Klagelieder 2.19) 21 Darum höre doch, gebeugte Stadt, / die taumelt und doch nicht betrunken ist! 22 So spricht Jahwe, dein Herr und dein Gott, / der den Prozess seines Volkes führt: / 'Ich nehme dir den Becher aus der Hand, / den Trank des Zornes, der dich taumeln macht, / du musst ihn nicht mehr trinken. (Jesaja 51.17) 23 Ich drück ihn denen in die Hand, / die dich gepeinigt haben, / denen, die dir sagten: / 'Wirf dich nieder, wir schreiten über dich!' / So musstest du deinen Rücken zum Fußboden machen, / zum Weg für die, / die über dich hinweggeschritten sind." (Psalm 129.3)