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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Jeremia - Kapitel 52

1 Als Zidkija die Herrschaft antrat, war er 21 Jahre alt. Er regierte elf Jahre in Jerusalem. Seine Mutter hieß Hamutal; sie war eine Tochter von Jirmeja und stammte aus Libna. (2. Könige 24.18) (2. Chronik 36.11) (Jeremia 39.1) 2 Und so wie König Jojakim tat Zidkija, was Jahwe verabscheute. 3 Doch jetzt war das Maß voll. Jahwe war so zornig über die Leute von Juda und Jerusalem, dass er sie aus seinen Augen wegschaffen ließ. - Dann lehnte sich Zidkija gegen den König von Babylon auf. 4 Es geschah am 10. Januar im neunten Regierungsjahr des Königs Zidkija von Juda, dass König Nebukadnezzar von Babylon mit seinem ganzen Heer begann, Jerusalem zu belagern. Er ließ einen Belagerungswall rings um die Stadt aufschütten. 5 Die Belagerung dauerte bis ins elfte Regierungsjahr Zidkijas. 6 Zuletzt hatte der Hunger in der Stadt überhand genommen. Am 9. Juli war für das einfache Volk nichts mehr zu essen da. 7 Da wurde eine Bresche in die Stadtmauer geschlagen. In der Nacht darauf flohen die Soldaten durch den Torweg zwischen den beiden Mauern am Königsgarten und durchbrachen den Belagerungsring. Sie versuchten, in Richtung der Araba zu entkommen. 8 Doch die chaldäischen Truppen nahmen die Verfolgung auf und holten Zidkija in der Araba bei Jericho ein. Sein Heer ließ ihn im Stich und zerstreute sich. 9 So nahmen sie den König gefangen und brachten ihn nach Ribla vor den König von Babylon, wo das Urteil über ihn gesprochen wurde. 10 Der König ließ Zidkija zusehen, wie seine Söhne abgeschlachtet wurden. Auch die Oberen von Juda wurden in Ribla hingerichtet. 11 Danach wurden Zidkija die Augen ausgestochen, und der König ließ ihn in Ketten nach Babylon bringen, wo er bis zu seinem Tod in Gefangenschaft blieb. (Jeremia 32.5) 12 Am 10. August im 19. Regierungsjahr des Königs Nebukadnezzar von Babylon, traf Nebusaradan, der Befehlshaber der königlichen Leibwache, einer der engsten Vertrauten des Königs, in Jerusalem ein. 13 Er ließ den Tempel Jahwes, den Königspalast und alle großen Häuser niederbrennen. 14 Seine Truppen zerstörten auch die ganze Stadtmauer. 15 Dann ließ Nebusaradan den Rest der Einwohner, die einfachen Leute und alle, die zum König von Babylon übergelaufen waren, und den Rest der Handwerker gefangen nehmen und in die Verbannung führen. 16 Nur einige Leute vom einfachen Volk ließ der Befehlshaber der Leibwache zurück, um die Äcker und Weinberge zu bestellen. 17 Die Chaldäer zertrümmerten die beiden Bronzesäulen, die vor dem Haus Jahwes standen, ebenso die Kesselwagen und das bronzene "Meer" und schafften das Metall nach Babylon. (Jeremia 27.19-22) 18 Sie nahmen auch die Töpfe und Schaufeln, die Messer, die Schalen zum Auffangen des Blutes und alle anderen Schalen und Bronzegegenstände mit, die für den Tempeldienst gebraucht worden waren. 19 Auch die Becken, die Feuerpfannen und Sprengschalen, die Töpfe, die Leuchter, die Schalen und die Opferschalen und überhaupt alles, was aus reinem Gold und Silber war, nahm der Befehlshaber der Leibwache mit. 20 Für die beiden Säulen, das "Meer", die zwölf Bronzerinder darunter und die Kesselwagen im Haus Jahwes hatte König Salomo eine ungeheure Menge Bronze verarbeitet. (1. Könige 7.15) 21 Jede der Säulen war neun Meter hoch. Ihr Umfang betrug sechs Meter. Sie waren innen hohl und hatten eine Wanddicke von acht Zentimetern. 22 Auf jeder ruhte ein Kapitell aus Bronze von zweieinhalb Meter Höhe, das ringsum mit einem Gitterwerk und mit Granatäpfeln verziert war, alles aus Bronze. 23 Es waren 96 frei hängende Granatäpfel an dem Gitterwerk befestigt, insgesamt 100. 24 Der Befehlshaber der Leibwache ließ den obersten Priester Seraja festnehmen, dazu seinen Stellvertreter Zefanja und die drei für die Torwache verantwortlichen Priester. (1. Chronik 5.40) 25 In der Stadt fanden sich noch der Hofbeamte, der für die Soldaten zuständig gewesen war, sieben Männer, die zu den Vertrauten des Königs gehört hatten, der Beamte, der für die Musterung des Heeres verantwortlich war und 60 seiner Männer. 26 Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, brachte sie nach Ribla zum König von Babel. 27 Dieser ließ sie dort, in der Provinz Hamat, hinrichten. - So wurde das Volk von Juda in die Verbannung geführt. 28 Hier ist die Zahl der von Nebukadnezzar Weggeführten: In seinem 7. Regierungsjahr 3023 Judäer, (2. Könige 24.11) 29 in seinem 18. Regierungsjahr 832 Einwohner von Jerusalem. 30 Im 23. Regierungsjahr Nebukadnezzars führte Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, 745 Judäer fort. Insgesamt waren es 4600 Männer, die in die Gefangenschaft geführt wurden. 31 In dem Jahr, als Ewil-Merodach König von Babylonien wurde, begnadigte er König Jojachin von Juda und holte ihn aus dem Gefängnis. Das geschah im 37. Jahr seiner Gefangenschaft, am 25. März. 32 Er behandelte ihn freundlich und gab ihm eine Ehrenstellung unter den Königen, die nach Babylon gebracht worden waren. 33 Jojachin durfte seine Gefängniskleidung ablegen und zeitlebens an der Tafel des Königs speisen. 34 Der König sorgte auch sonst für seinen Unterhalt. Bis zu seinem Lebensende bekam er täglich, was er brauchte.