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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Jeremia - Kapitel 27

1 Es war noch am Anfang der Regierungszeit des Königs Zidkija Ben-Joschija von Juda, als ein Wort Jahwes zu Jeremia kam. 2 Jahwe sagte zu mir: "Mach dir Joche aus Hölzern und Stricken und lege sie dir um den Hals. (Jeremia 13.1) 3 Dann gib sie den Gesandten von Edom, Moab, Ammon, Tyrus und Sidon, die zu König Zidkija nach Jerusalem gekommen sind, an ihre Könige mit. (Jeremia 25.21-22) 4 Lass sie ihren Herren ausrichten: 'So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 5 Ich habe die Erde, die Menschen und die Tiere, die es auf ihr gibt, geschaffen durch meine gewaltige Kraft und Macht. Ich kann sie geben, wem ich will! 6 Und jetzt habe ich all diese Länder in die Hand meines Dieners Nebukadnezzar gegeben, des Königs von Babylon. Selbst die wilden Tiere habe ich in seinen Dienst gestellt. (Jeremia 25.9) 7 Alle Völker sollen ihm, seinem Sohn und seinem Enkel dienen, bis auch die Zeit seines Landes gekommen ist. Dann wird es großen Völkern und mächtigen Königen unterworfen werden. (Jeremia 25.12) 8 Doch jetzt ist es so: Das Volk oder Reich, das König Nebukadnezzar von Babylon nicht dienen will, das den Hals nicht in sein Joch steckt, spricht Jahwe, über das lasse ich Krieg, Hunger und Pest kommen, bis es ganz in seiner Gewalt ist. 9 Hört nicht auf eure Propheten und Wahrsager, eure Träumer, Zauberer und Beschwörer, die euch einreden, dass ihr dem König von Babylon nicht dienen müsst. (Jeremia 14.13-14) 10 Denn sie lügen, wenn sie euch weissagen, und bringen euch so um eure Heimat, indem ich euch vertreibe und ihr umkommt. 11 Aber die Nation, die ihren Hals in das Joch des Königs von Babylon steckt und ihm dient, werde ich auf ihrem heimatlichen Boden lassen, spricht Jahwe. Sie kann ihn bebauen und dort wohnen bleiben. 12 Auch zu König Zidkija von Juda sagte ich dasselbe. Steckt eure Hälse in das Joch des Königs von Babylon und dient ihm und seinem Volk. Dann werdet ihr am Leben bleiben. 13 Warum willst du mit deinem Volk durch Krieg, Hunger und Pest sterben, wie es Jahwe jedem Volk angedroht hat, das sich dem König von Babylon nicht unterwirft? 14 Hört nicht auf die Propheten, die euch sagen: Ihr werdet dem König von Babylon nicht dienen! Was sie euch weissagen ist Lüge. (Jeremia 27.9) 15 Denn ich habe sie nicht gesandt, spricht Jahwe. Darum ist es Lüge, was sie in meinem Namen weissagen. Die Folge wird sein, dass ich euch vertreibe und ihr samt den Propheten, die euch weissagen, umkommt.'" 16 Zu den Priestern und dem ganzen Volk sagte ich: "So spricht Jahwe: Hört nicht auf die Worte eurer Propheten, wenn sie weissagen: 'Passt auf! Die Gegenstände aus dem Haus Jahwes werden nun bald aus Babylonien zurückgebracht.' Sie lügen euch an. (2. Chronik 36.10) (Jeremia 28.3) 17 Hört nicht auf sie! Unterwerft euch dem König von Babylon, dann bleibt ihr am Leben! Warum soll diese Stadt ein Trümmerfeld werden? 18 Wenn sie wirklich Propheten sind, von denen man das Wort Jahwes erfährt, dann sollten sie Jahwe, den Allmächtigen, bestürmen, damit die Gegenstände nicht nach Babylonien kommen, die im Haus Jahwes, im Königspalast und in Jerusalem noch übrig geblieben sind. 19 Denn so spricht Jahwe, der Allmächtige, über die Säulen, das sogenannte Meer, die Kesselwagen und die übrigen Gegenstände, (Jeremia 52.17) 20 die König Nebukadnezzar von Babylon nicht mitgenommen hat, als er König Jechonja Ben-Jojakim von Juda samt den Edelleuten von Juda und Jerusalem als Gefangene nach Babylonien wegführte. (2. Könige 24.14-15) 21 Ja, so spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels, über die Gegenstände, die im Haus Jahwes, im Königspalast und in Jerusalem noch übrig geblieben sind: 22 Sie sollen nach Babylonien gebracht werden und dort so lange bleiben, bis ich mich wieder um sie kümmere, und sie an diesen Ort zurückbringe", spricht Jahwe. (2. Chronik 36.22) (Esra 1.7-11)