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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Jeremia - Kapitel 18

1 Wort Jahwes, das zu Jeremia kam: 2 "Geh zum Haus des Töpfers hinunter, denn dort habe ich dir etwas zu sagen!" 3 Ich ging hinunter und sah den Töpfer bei seiner Arbeit auf der Töpferscheibe. 4 Wenn ihm ein Gefäß unter den Händen misslang, machte er aus dem Ton ein anderes, das ihm besser gefiel. 5 Da kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 6 "So spricht Jahwe: 'Kann ich es mit euch nicht genauso machen wie dieser Töpfer, ihr Leute von Israel? Wie der Ton in der Hand des Töpfers, so seid ihr in meiner Hand. (Jesaja 45.9) (Römer 9.21) 7 Wenn ich irgendwann einem Volk oder Reich androhe, es auszureißen, niederzubrechen und zu vernichten, (Jeremia 1.10) 8 dieses Volk aber umkehrt und seine Bosheit unterlässt, tut es mir Leid, dass ich das Unheil über sie bringen wollte, und tue es nicht. (Jeremia 26.3) (Jeremia 26.19) (Jona 3.10) 9 Ein anderes Mal sage ich zu einem Volk oder Reich, dass ich es aufbauen und einpflanzen will. 10 Wenn dieses Volk aber tut, was mir missfällt, und nicht auf mich hört, tut es mir leid, dass ich ihnen das Gute bringen wollte, und ich tue es nicht.' 11 Rede nun zu den Leuten von Juda und den Einwohnern Jerusalems. Sag ihnen: 'So spricht Jahwe: Passt auf! Ich mache einen Plan gegen euch, ich bereite das Unglück für euch vor. Kehrt um von euren falschen Wegen und ändert euer Leben von Grund auf! Das gilt jedem von euch!' (Jeremia 7.3) (Jeremia 25.5) 12 Aber sie sagen: 'Daraus wird nichts! Wir wollen unsere eigenen Pläne verwirklichen. Jeder von uns kann stur sein und machen, was er will - auch aus bösen Motiven.'" (Jeremia 3.17) (Jeremia 6.16) 13 "Deshalb spricht Jahwe: 'Erkundigt euch bei allen Völkern! Wo hat man je so etwas gehört? Etwas ganz Abscheuliches hat Israel, die junge Frau, getan. 14 Taut jemals der Schnee vom Gipfelfelsen des Libanon? Hört das Wasser auf zu fließen, das aus fernen Quellen kommt? 15 Mein Volk aber hat mich vergessen. Den Nichtsen opfern sie Weihrauch, und das brachte sie zu Fall. Nun gehen sie nicht mehr die guten Wege, die sie seit alter Zeit kennen. Von ihren Götzen wurden sie auf gefährliche, ungesicherte Steige geführt. 16 Deshalb wird ihr Land für immer zu einem Ort des Grauens und der Verachtung. Wer an ihm vorüberzieht, schüttelt entsetzt den Kopf. 17 Wie ein Ostwind werde ich mein Volk vor seinem Feind zerstreuen. Wenn das Unheil über sie kommt, kehre ich ihnen den Rücken zu und nicht das Gesicht.'" (Jeremia 2.27) 18 Da gibt es Leute, die sagen: "Los, wir müssen etwas gegen Jeremia tun! Niemals wird unseren Priestern das Gesetz abhanden kommen, unseren Weisen der gute Rat und unseren Propheten das Wort. Los, schlagen wir ihn mit seinen eigenen Worten! Auf ihn wollen wir auf keinen Fall hören!" 19 "Achte auf mich, Jahwe! / Hör doch das Gerede meiner Gegner! / 20 Wird Gutes denn mit Bösem vergolten? / Eine Fallgrube haben sie mir geschaufelt. / Denk daran, wie ich vor dir stand, / um für sie einzutreten / und deinen Zorn von ihnen abzuwenden! (Psalm 35.7) 21 Darum: Lass ihre Kinder den Hungertod sterben / und übergib sie alle dem Schwert! / Ihre Frauen sollen kinderlose Witwen sein! / Ihren alten Männern wünsche ich die Pest / und ihren jungen den Tod durch das Schwert! 22 Schreie soll man aus den Häusern hören, / wenn plündernde Soldaten über sie kommen! / Denn sie hoben die Fallgrube aus, / um mich zu fangen. / Sie haben mir die Fallen gestellt. 23 Aber du, Jahwe, kennst / ihre Mordpläne gegen mich. / Vergib ihnen nicht diese Schuld, / lösch ihre Sünde bei dir nicht aus! / Lass sie niederstürzen vor dir / und rechne im Zorn mit ihnen ab!" (Psalm 109.14-15)