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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Jeremia - Kapitel 17

1 Mit Eisengriffeln ist Judas Sünde aufgeschrieben, / mit Diamantenspitze eingegraben / in die Tafeln ihrer Herzen / und die Hörner ihrer Altäre. 2 "Wie an ihre Kinder - so denken sie an ihre Altäre und Aschera-Pfähle bei den grünen Bäumen auf den Opferhöhen. 3 Du Volk von Berg- und Hügelpilgern! Deinen Besitz und all deine Schätze und auch deine Opferhöhen gebe ich zur Plünderung frei. Das ist der Lohn für deine Sünden in deinem ganzen Wohngebiet. 4 Du bist selbst daran schuld, wenn du den Erbbesitz, den ich dir gegeben habe, loslassen musst. Ich mache dich zum Sklaven deiner Feinde in einem fremden, unbekannten Land. Ihr habt Feuer in mein Gesicht gebracht, das ist mein Zorn, der ewig brennt." (Jeremia 15.14) 5 So spricht Jahwe: / "Verflucht ist der Mann, der auf Menschen vertraut, / der sich auf Menschenkraft verlässt / und sein Herz von Jahwe abkehrt! (Psalm 118.8) (Psalm 146.3) 6 Er ist wie ein kahler Strauch in der Steppe, / der vergeblich auf Regen hofft. / Er steht auf dürrem Wüstenboden, / im salzigen Land, wo niemand wohnt. (Jeremia 48.6) 7 Gesegnet ist der Mann, der auf Jahwe vertraut, / dessen Hoffnung Jahwe ist! (Psalm 146.5) 8 Er ist wie ein Baum, der am Wasser steht / und seine Wurzeln zum Bach hinstreckt. / Er hat nichts zu fürchten, wenn Hitze kommt, / seine Blätter bleiben grün und frisch. / Ihm ist nicht bange vor dem Dürrejahr; / er trägt immer seine Frucht." 9 Abgründig ist das menschliche Herz, / beispiellos und unverbesserlich. / Wer kann es durchschauen? (Psalm 1.3) 10 Ich, Jahwe, sehe bis auf den Grund. / Ich prüfe die geheimsten Wünsche, / um jedem zu geben, was er verdient, / und zwar aufgrund seiner Taten. (Psalm 7.10) (Römer 2.6) 11 Wie ein Rebhuhn, das Eier ausbrütet, / die es nicht selbst gelegt hat, / so ist ein Mensch, / der Reichtum durch Unrecht erwirbt. / In der Mitte seines Lebens muss er ihn lassen, / und am Ende steht er als Trottel da. (Psalm 39.7) 12 Der Ort unseres Heiligtums / ist ein Thron der Herrlichkeit, / erhaben von Anfang an. 13 Jahwe, du Hoffnung Israels! / Die dich verlassen, werden scheitern, / werden in den Staub geschrieben, / denn sie verließen Jahwe, / die Quelle frischen Wassers. (Jeremia 2.13) 14 Heile mich, Jahwe, dann werd ich geheilt! / Hilf du mir, dann ist mir wirklich geholfen! / Du gibst mir Anlass, dich zu preisen. 15 Sieh doch, wie sie zu mir sagen: "Wo bleibt denn Jahwes Wort? / Es soll sich doch erfüllen!" (Jesaja 5.19) 16 Ich gab den Hirtendienst nicht auf, / wünschte das Unheil nicht herbei, / wie du ja weißt. / Was von meinen Lippen kam, / ist dir wohlbekannt. 17 Mach mir keine Angst, / du bist doch meine Zuflucht, / wenn das Unheil kommt. 18 Bring Schande über meine Verfolger, / aber nicht über mich! / Sie soll das Entsetzen packen, / nicht aber mich. / Bring über sie den Unheilstag, / zerschmettere sie im völligen Zusammenbruch! 19 So sprach Jahwe zu mir: "Stell dich an das Tor des Volkes, durch das die Könige Judas ein- und ausziehen, und auch an alle anderen Tore Jerusalems 20 und rufe dort aus: 'Hört die Botschaft Jahwes, Könige von Juda, Volk von Juda, Einwohner von Jerusalem und alle, die durch diese Tore kommen! 21 So spricht Jahwe: Wenn euch das Leben lieb ist, dann hütet euch davor, am Sabbat irgendeine Last durch diese Tore hereinzutragen! 22 Auch aus euren Häusern dürft ihr am Sabbat nichts hinaustragen. An diesem Tag muss jede Arbeit ruhen. Ehrt den Sabbat als heiligen Tag, wie ich es schon euren Vätern befahl! (Jesaja 56.2) (Jesaja 58.13) 23 Leider haben sie nicht gehorcht, ja nicht einmal hingehört. Sie stellten sich stur und wollten sich nichts sagen lassen. (Jeremia 11.8) 24 Wenn ihr mir aber gehorcht, spricht Jahwe, wenn ihr am Sabbat keine Last durch diese Tore tragt, wenn ihr ihn als heiligen Tag ehrt und keine Arbeit verrichtet, 25 dann werden auch weiterhin Könige durch die Tore dieser Stadt einziehen, die auf dem Thron Davids sitzen; mit Wagen und Pferden werden sie sich fortbewegen, sie und ihre Oberen, die Männer von Juda und die Einwohner Jerusalems. Diese Stadt wird dann für immer bewohnt bleiben. 26 Dann werden Leute aus den Städten Judas und aus der Umgebung Jerusalems kommen, aus dem Land Benjamin, aus der Schefela, vom Gebirge und aus dem Negev. Sie bringen ihre Opfergaben in das Haus Jahwes: Brand- und Freudenopfer, Speise- und Lobopfer und Weihrauch. 27 Wenn ihr aber nicht auf mich hört, wenn ihr den Sabbat nicht als heiligen Tag ehrt, wenn ihr am Sabbat mit Lasten durch die Tore Jerusalems kommt, dann werde ich ein unlöschbares Feuer in diesen Toren entfachen, das die Paläste der Stadt verzehrt.'"