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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Jeremia - Kapitel 12

1 Du bist gerecht, Jahwe, wie könnte ich nur mit dir streiten? / Dennoch muss ich über das Recht mit dir reden. / Warum haben die Bösen Erfolg? / Weshalb können Abtrünnige sorglos sein? (Hiob 21.7) (Psalm 73.3) 2 Du hast sie gepflanzt, und sie haben Wurzeln geschlagen; / sie wachsen heran und bringen auch Frucht. / Doch nur in ihrem Reden bist du nah, / in ihrem Gewissen aber fern. 3 Du kennst mich, Jahwe, / du hast mich durchschaut / und meine Gesinnung geprüft. / Zerre sie fort wie Schafe zum Schlachten, / sondere sie zum Abschlachten aus! 4 Wie lange soll das Land vertrocknen, / das Grün auf den Feldern verdorren? / Wegen der Bosheit seiner Bewohner / gehen Vieh und Vögel zugrunde. / Denn sie sagen von mir: / "Der sieht unsere Zukunft nicht!" (Jeremia 9.9) 5 "Wenn du mit Fußgängern läufst, / und sie dich schon ermüden, / wie willst du den Lauf gegen Pferde bestehen? / Wenn du dich nur im Land des Friedens sicher fühlst, / wie wirst du dich dann im Jordandickicht verhalten? 6 Selbst deine Brüder und deine Verwandten haben dich verraten. / Sie schreien laut hinter dir her. / Trau ihnen nicht, / auch wenn sie freundlich mit dir reden." 7 "Ich habe mein Haus verlassen, / mein Eigentum verstoßen. / Das Volk, das ich von Herzen liebe, / gab ich in die Gewalt seiner Feinde. 8 Mein Erbteil ist mir fremd geworden. / Es ist wie ein Löwe im Wald / und brüllt mich feindselig an. / Darum musste ich es hassen. 9 Nun ist es wie ein bunter Vogel, / über dem die Raubvögel kreisen. / Los! Bringt die wilden Tiere herbei! / Hier gibt es genug zu fressen. 10 Viele Hirten haben meinen Weinberg verwüstet, / meinen Acker zerstampft, / meine herrlichen Felder / zu einer trostlosen Wüste gemacht. 11 Alles ist zur Öde geworden, / verwüstet trauert es mich an. / Das ganze Land ist eine Wüste, / weil niemand es sich zu Herzen nahm." 12 Über alle Wüstenhöhen kamen Zerstörer ins Land, denn das Schwert Jahwes verwüstet es von einem Ende bis zum anderen. Kein Mensch kann sicher sein. 13 Sie haben Weizen gesät und Dornen geerntet. Sie haben sich geplagt, aber ohne Erfolg. Nun stehen sie enttäuscht vor ihren Erträgen, vor der Glut von Jahwes Zorn. (5. Mose 28.38) (Hosea 8.7) 14 So spricht Jahwe: "Ich werde die unverschämten Nachbarn, die das Eigentum meines Volkes Israel antasten, ebenso aus ihrem Land herausreißen, wie ich das mit Juda tue. 15 Doch nachdem ich sie herausgerissen habe, werde ich mich wieder über sie erbarmen: Ich lasse jedes Volk in sein Land und seinen Grundbesitz zurückkehren. 16 Und wenn die Nachbarn dann die Lebensweise meines Volkes lernen, sodass sie bei meinem Namen schwören: 'So wahr Jahwe lebt!', so wie sie früher mein Volk lehrten, beim Baal zu schwören, dann werden sie mitten in meinem Volk wiederhergestellt werden. (5. Mose 6.13) (Jeremia 4.2) 17 Wenn solch ein Volk aber nicht hört, werde ich es endgültig ausreißen und vernichten", spricht Jahwe.