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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Jeremia - Kapitel 1

1 Das sind die Worte von Jeremia Ben-Hilkija, der zu den Priestern aus Anatot gehörte, einem Ort im Stammesgebiet von Benjamin. 2 Im 13. Regierungsjahr des Königs Joschija Ben-Amon von Juda kam das Wort Jahwes zu ihm (2. Könige 21.24) 3 und dann weiter in der Zeit des Königs Jojakim Ben-Joschija bis zum Ende der Regierung des Königs Zidkija Ben-Joschija, als im August seines elften Regierungsjahrs die Bevölkerung Jerusalems verschleppt wurde. (2. Könige 23.34) (2. Könige 24.17) (2. Könige 25.2) (2. Könige 25.8) 4 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 5 "Noch bevor ich dich im Mutterleib formte, hatte ich dich erwählt. / Noch ehe du geboren wurdest, hatte ich dich geweiht: / Zum Propheten für die Völker bist du bestimmt!" (Jesaja 49.1) (Galater 1.15) 6 Doch ich erwiderte: "Ach mein Herr, Jahwe! Ich kann doch nicht reden, ich bin ja noch so jung!" (2. Mose 3.11) (Jesaja 6.5-8) 7 Da sagte Jahwe zu mir: "Sag nicht, ich bin zu jung! Geh, wohin ich dich sende, und rede, was ich dir befehle! 8 Hab keine Angst vor den Menschen, denn ich bin mit dir und beschütze dich, spricht Jahwe." 9 Dann berührte Jahwe meine Lippen mit seiner Hand und sagte: "Hiermit lege ich meine Worte in deinen Mund. (5. Mose 18.18) 10 Pass auf: Von heute an bist du damit betraut, / in Königreichen und Völkern / auszureißen und abzureißen, / zu vernichten und zu verwüsten, / zu bauen und zu pflanzen." (Jeremia 18.7-10) 11 Wieder kam das Wort Jahwes zu mir: "Was siehst du, Jeremia?" - "Einen Mandelzweig", erwiderte ich. 12 "Du hast richtig gesehen", sagte Jahwe. "Denn ich wache über mein Wort, damit geschieht, was ich sage." (Jeremia 31.28) 13 Das Wort Jahwes kam noch einmal zu mir: "Was siehst du?" - "Ich sehe einen siedenden Kessel", sagte ich, "sein Rand neigt sich von Norden her gegen mich." 14 Da sagte Jahwe zu mir: "Von Norden her ergießt sich das Unheil über alle Bewohner dieses Landes. 15 Ja, ich rufe alle Stämme des Nordens herbei", spricht Jahwe, "dass ihre Könige kommen und ihre Throne ringsum an die Eingänge der Tore Jerusalems stellen und um die Mauern aller anderen Städte Judas. 16 Dann werde ich mein Urteil über die Judäer sprechen und sie strafen für all das Böse, das sie getan haben: Sie haben mich verlassen und anderen Göttern Rauchopfer gebracht, sie haben das Werk ihrer eigenen Hände angebetet. 17 Du aber mach dich bereit, steh auf und sag ihnen alles, was ich dir auftrage! Hab keine Angst vor ihnen, sonst mache ich dir vor ihnen Angst. 18 Pass auf! Ich mache dich heute zu einer befestigten Stadt, einer eisernen Säule, einer stählernen Mauer gegen das ganze Land, gegen seine Könige und Beamten, gegen seine Priester und gegen das Volk. (Jeremia 15.20) (Hesekiel 3.8-9) 19 Sie werden gegen dich kämpfen, dich aber nicht bezwingen, denn ich bin mit dir, um dich zu retten", spricht Jahwe.