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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hiob - Kapitel 40

1 So reagierte Jahwe auf Hiob und sagte: 2 "Will der Tadler mit dem Allmächtigen streiten? / Der Gott Zurechtweisende antworte darauf!" (Jesaja 45.9) 3 Da erwiderte Hiob Jahwe: 4 "Schau, ich bin zu gering. / Was soll ich erwidern? / Ich lege die Hand auf den Mund. 5 Einmal habe ich geredet, ich wiederhole es nicht, / zweimal, und ich tu es nicht wieder." 6 Jahwe antwortete Hiob aus dem Sturm und sagte: 7 "Steh jetzt auf und zeig dich als Mann! / Dann will ich dich fragen, und du belehrst mich. (Hiob 38.3) 8 Willst du im Ernst mein Recht bestreiten, / mich schuldig sehn, damit du Recht bekommst? 9 Sag, hast du einen Arm wie Gott, / kann deine Stimme donnern wie er? (Hiob 37.5) 10 Schmück dich doch mit Hoheit und Stolz, / kleide dich in Herrlichkeit und Pracht! 11 Gieß aus die Fluten deines Zorns, / sieh den Stolzen an und erniedrige ihn! 12 Beuge den Hochmut mit deinem Blick! / Tritt auf der Stelle die Gottlosen nieder! 13 Verscharr sie allesamt im Staub, / schließe sie im Verborgenen ein! 14 Dann will auch ich dich preisen, / es half dir ja deine Rechte!" 15 "Sieh doch den Behemot, / den ich wie dich erschuf. / Gras frisst er wie das Rind. 16 Seine Kraft ist in den Lenden, / seine Stärke in den Muskeln seines Bauchs. 17 Er streckt seinen Schwanz wie die Zeder. / Die Sehnen seiner Schenkel sind verflochten. 18 Seine Knochen sind Röhren aus Bronze, / seine Gebeine wie eiserne Stäbe. 19 Er ist das Erste von Gottes Geschöpfen. / Der ihn schuf, gab ihm sein Schwert. 20 Das Futter tragen die Berge ihm zu, / dort, wo die Wildtiere spielen. 21 Unter Lotosbüschen legt er sich nieder, / versteckt in Rohr und Sumpf. 22 Lotosbüsche spenden ihm Schatten, / die Weiden am Bach umgeben ihn. 23 Da schwillt der Strom! Er läuft nicht weg, hält still, / selbst wenn ein Sturzbach ihm ans Maul schießt. 24 Kann man ihn fangen, wenn er die Augen offen hat, / ihm Stricke durch die Nase ziehn?" 25 "Ziehst du den Leviatan mit der Angel herbei, / fasst du seine Zunge mit dem Seil? (Jesaja 27.1) 26 Ziehst du ihm einen Ring durch die Nase, / bohrst einen Haken durch seine Kiefer? 27 Wird er dich lang um Gnade bitten / und freundlich reden mit dir? 28 Wird er einen Bund mit dir schließen, / dass er für immer dein Sklave wird? 29 Spielst du mit ihm wie mit einem Vogel / und bindest ihn für deine Mädchen an? 30 Feilschen die Jagdgenossen um ihn, / verteilen sie ihn unter die Händler? 31 Spickst du seine Haut mit Spießen, / mit Harpunen seinen Kopf? 32 Leg nur deine Hand an ihn / und denk an den Kampf! / Du tust es sicher nicht wieder.