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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hiob - Kapitel 36

1 Elihu fuhr fort und sagte: 2 "Warte ein wenig, / ich will's dir erklären, / denn es ist noch mehr zu sagen für Gott. 3 Ich will mein Wissen von weither holen / und zeigen, dass mein Schöpfer gerecht ist. 4 Das ist gewiss: Meine Worte trügen nicht. / Der, der alles Wissen hat, der ist bei dir. 5 Ja, Gott ist mächtig / - und doch verachtet er niemand - / mächtig an Verstandeskraft. 6 Den Gottlosen lässt er nicht leben, / doch dem Elenden schafft er das Recht. (Psalm 72.4) (Psalm 72.12) 7 Von Gerechten wendet er seine Augen nicht ab; / zu Königen setzt er sie auf den Thron, / und sie werden für immer erhöht." 8 "Und sind sie mit Fesseln gebunden, / in Stricken des Elends gefangen, 9 dann zeigt er ihnen ihr Tun, / ihre Vergehen und ihren Stolz; 10 dann öffnet er ihr Ohr für Zucht / und befiehlt ihnen, vom Bösen zu lassen. (Hiob 33.16) 11 Wenn sie hören und sich unterwerfen, / vollenden sie ihre Tage im Glück / und ihre Jahre in Freude. 12 Hören sie nicht, laufen sie in den Tod / und kommen im Unverstand um. 13 Die Gottesverächter schnauben vor Wut, / rufen nicht um Hilfe, wenn er sie lähmt. 14 Ihre Seele stirbt schon in der Jugend / und ihr Leben unter Prostituierten. 15 Den Elenden rettet er durch sein Elend / und öffnet sein Ohr durch die Not." (Hiob 36.10) 16 "Er lockt auch dich aus dem Rachen der Angst / in einen weiten Raum ohne Enge, / zur Ruhe am reich gedeckten Tisch. 17 Urteilst du so wie Gottlose es tun, / werden Urteil und Gericht dich ergreifen. 18 Der Zorn verlocke dich ja nicht zum Hohn, / das hohe Lösegeld verführe dich nicht! 19 Kann dein Schreien dich aus der Not befreien, / kann es eigene Anstrengung schaffen? 20 Sehne nicht die Nacht herbei, / in der die Völker untergehen. 21 Pass auf und wende dich nicht zu dem Bösen, / dass du es anstelle des Elends auswählst!" 22 "Gott ist erhaben in seiner Macht. / Wer ist ein Lehrer wie er? (Psalm 25.9) 23 Wer schreibt ihm seinen Weg vor, / und wer darf sagen: Du hast Unrecht getan? 24 Denk daran, sein Tun zu preisen, / das die Menschen besingen! 25 Alle Menschen haben es gesehen, / jeder kann es von ferne erblicken. 26 Ja, Gott ist erhaben, wir fassen es nicht; / keiner erforscht die Zahl seiner Jahre." 27 "Ja, er zieht Wassertropfen herauf, / ballt den Dunst zu Regen, (Hiob 5.10) 28 der dann aus den Wolken träufelt / und viele Menschen benetzt. 29 Versteht man gar das Ausbreiten der Wolken, / das Donnerkrachen aus seinem Zelt? (Psalm 104.3) 30 Schau, mit Licht hat er sich umgeben / und den Grund des Meeres zugedeckt. (Psalm 18.15-16) 31 Ja, damit richtet er die Völker - und gibt ihnen Nahrung im Überfluss. 32 Seine Hände beherrschen den Blitz; / er befiehlt ihm, wen er treffen soll. 33 Sein Rollen kündigt ihn an, / seinen Zorneseifer gegen die Bosheit.