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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hiob - Kapitel 33

1 "So hör auf meine Rede, Hiob, / nimm meine Worte zu Ohren. 2 Sieh doch, ich habe meinen Mund geöffnet, / die Worte liegen mir auf der Zunge. 3 Ich rede mit aufrichtigem Herzen, / meine Lippen bringen klares Wissen vor. 4 Gottes Geist hat mich gemacht, / der Hauch des Allmächtigen belebt mich. 5 Wenn du kannst, so antworte mir, / leg es mir vor und stell dich! 6 Schau, vor Gott bin ich wie du, / vom Ton geknetet bin auch ich. (Hiob 10.9) 7 Furcht vor mir muss dich nicht schrecken, / ich setze dich nicht unter Druck." 8 "Du sagtest doch vor meinen Ohren, / und den Laut deiner Worte höre ich noch: 9 'Ich bin rein, ohne Vergehen, / makellos und frei von Schuld. (Hiob 16.17) (Hiob 27.6) (Hiob 31.1) 10 Doch er fand eine Sache gegen mich, / er hält mich für seinen Feind. (Hiob 13.24) (Hiob 19.11) 11 Er legt meine Füße in den Block, / überwacht jeden meiner Wege.' 12 Da liegst du falsch, / entgegne ich dir, / denn Gott ist mehr als ein Mensch. 13 Was haderst du mit ihm? / Er gibt keine Antwort über sein Tun." 14 "Doch in einer Weise redet Gott, / und in zweien, / und man achtet nicht darauf. 15 Im Traum, im Nachtgesicht, / wenn Schlaf die Menschen überfällt, / im Schlummer auf dem Lager. 16 Dann öffnet er dem Menschen das Ohr / und bestätigt die Warnung für ihn, (Hiob 36.10) (Psalm 16.7) 17 um den Menschen von seinem Tun abzubringen, / den Hochmut auszutreiben vom Mann. (Psalm 119.67) (Psalm 119.71) 18 Er will ihn vor dem Grab bewahren, / sein Leben vom Lauf in den Tod. 19 Er wird gemahnt durch Schmerz auf dem Lager, / den er in allen seinen Gliedern fühlt. 20 Dann ist ihm selbst das Essen zuwider, / die Lieblingsspeise mag er nicht mehr. 21 Er magert ab bis auf die Knochen; / sie stehen vor, wo man sie früher nicht sah. 22 Sein Leben nähert sich dem Grab, / seine Seele den Mächten des Todes. 23 Ist dann ein Bote für ihn da, / ein Mittler, einer von tausend, / der dem Menschen das Rechte erklärt, (Hebräer 1.14) 24 so ist er ihm gnädig und spricht: / 'Lass ihn nicht ins Grab hinuntergehen, / ich fand das Lösegeld für ihn.' 25 Dann wird sein Körper wieder frisch und stark, / er kehrt in die Zeit seiner Jugend zurück. (Psalm 103.5) 26 Dann fleht er zu Gott, und dieser nimmt ihn gnädig an; / er darf sein Angesicht mit Jubel schauen, / und dieser gibt dem Menschen seine Gerechtigkeit wieder. 27 Er wird vor den Leuten singen und sagen: / 'Ich hatte gesündigt und das Recht verdreht, / und er hat es mir nicht vergolten. 28 Er hat mich erlöst vor dem Abstieg ins Grab, / und mein Leben schaut das Licht.' (Hiob 33.18) 29 Ja, das alles tut Gott / zwei- und dreimal mit dem Mann, 30 um sein Leben vom Grab abzuwenden, / dass das Licht des Lebens ihm leuchte. (Psalm 103.4) (Psalm 56.14) 31 Merke auf, Hiob, höre mir zu; / schweig, denn ich will reden! 32 Doch hast du Worte, so antworte mir! / Sprich, denn gern gäb ich dir recht! 33 Wenn nicht, so höre mir zu; / schweig, und ich zeige dir, was Weisheit ist!"