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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hiob - Kapitel 30

1 "Jetzt aber lachen über mich, / die jünger sind als ich. / Deren Väter hätte ich nicht / zu den Hunden meiner Herde gestellt. (Hiob 29.8-11) 2 Was sollte mir ihre Hilfe, / wenn ihnen jede Kraft fehlt? 3 Durch Mangel und Hunger abgezehrt / nagen sie die Steppe ab, / die längst öde und kahl ist. 4 Sie pflücken Salzkraut beim Gesträuch, / Ginsterwurzel ist ihr Brot. 5 Aus der Gemeinschaft werden sie vertrieben, / man schreit über sie wie über den Dieb. 6 Sie hausen in grausigen Schluchten, / in Löchern und Klüften der Erde. 7 Zwischen den Büschen kreischen sie, / und unter Dornen sammeln sie sich. 8 Kinder von namenlosem Gesindel, / die man mit Peitschen aus dem Land trieb. 9 Und jetzt bin ich ihr Spottlied, / bin ihnen zum Gerede geworden. (Hiob 17.6) (Psalm 69.13) (Klagelieder 3.63) 10 Sie verabscheuen mich, rücken von mir ab / und spucken mir voll ins Gesicht. (Matthäus 26.67) 11 Gott hat mich schwach und wehrlos gemacht, / so lassen sie ihre Hemmungen fahren. 12 Zur Rechten erhebt sich die Brut; / sie stoßen meine Füße weg / und bahnen einen Weg, mich zu verderben. 13 Sie zerstören meinen Pfad, / sie schüren mein Verderben, / und niemand muss ihnen helfen. 14 Sie kommen wie durch eine Bresche, / wälzen sich unter Trümmern heran. 15 Schrecken hat sich gegen mich gekehrt, / verfolgt wie der Wind meine Würde, / und mein Heil zieht weg wie eine Wolke. 16 Und nun zerfließt die Seele in mir, / Tage des Elends halten mich fest. (Psalm 42.5) 17 Die Nacht durchbohrt mein Gebein, / die nagenden Schmerzen hören nicht auf. 18 Durch ihre große Heftigkeit / verändert sich mein Kleid / und schnürt mich ein wie ein Hemd. (Hiob 7.5) 19 Er hat mich in den Dreck gestürzt, / wie Staub und Asche bin ich geworden. 20 Ich schreie zu dir, und du antwortest nicht; / ich stehe da, und du starrst mich nur an. (Hiob 19.7) (Psalm 22.3) 21 Zum Grausamen wandelst du dich, / mit starker Hand verfolgst du mich. 22 Du hebst mich hoch, lässt mich reiten im Wind, / dass ich die Besinnung verlier. 23 Ich weiß, du führst mich in den Tod, / ins Haus, wo alles Lebendige sich sammelt. 24 Doch streckt man beim Sturz nicht die Hand aus, / schreit man nicht beim Untergang? 25 Weinte ich denn nicht über den, der harte Tage hatte? / Hatte ich mit Armen denn kein Mitgefühl? 26 So erwartete ich Gutes, doch es kam Böses; / ich wartete auf Licht, doch es kam Finsternis. (Jeremia 14.19) 27 Mein Inneres ist aufgewühlt, kommt nicht zur Ruhe; / mich haben die Tage des Elends erreicht. 28 Ich geh ohne Sonne in Trauer, / ich steh in der Versammlung auf und schreie. 29 Den Schakalen bin ich ein Bruder geworden, / ein Gefährte der Strauße. 30 Meine Haut ist schwarz und löst sich ab, / meine Knochen glühen von Fieber. 31 Meine Zither klagt, / und meine Flöte weint." (Psalm 30.12)