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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hiob - Kapitel 22

1 Da erwiderte Elifas von Teman: 2 "Kann ein Mann Gott Nutzen bringen? / Der Verständige nützt nur sich selbst. 3 Wenn du gerecht bist, was bringt es dem Allmächtigen? / Hat er Gewinn, wenn deine Wege unschuldig sind?" 4 "Straft er dich, weil du ihn fürchtest, / geht er deshalb mit dir ins Gericht? 5 Ist nicht deine Bosheit groß, / sind deine Sünden nicht endlos? 6 Du hast deinen Bruder grundlos gepfändet, / du nahmst ihm als Pfand das einzige Gewand. (2. Mose 22.25-26) (Hiob 24.9-10) (Jesaja 58.7) 7 Dem Erschöpften hast du kein Wasser gegeben, / dem Hungrigen nicht ein Stück Brot. (Matthäus 25.42-43) 8 Dem Mann der Faust gehörte das Land, / und der Schmeichler wohnte darin. 9 Witwen schicktest du mit leeren Händen fort, / die Arme der Waisen hast du zerschlagen. (Hiob 29.12) 10 Darum sind Schlingen rings um dich her, / ein plötzlicher Schrecken macht dich bestürzt 11 oder Finsternis, in der du nichts siehst, / und die Wasserflut, die dich bedeckt." 12 "Ist Gott nicht so hoch wie der Himmel? / Schau doch die höchsten Sterne an! 13 Du aber sagst: 'Was weiß denn Gott? / Kann er durch Wolkendunkel richten? 14 Wolken umhüllen ihn, dass er nichts sieht, / wenn er am Himmelsrand spazieren geht.' 15 Willst du den Pfad der Vorwelt befolgen, / den die Gottlosen gegangen sind, 16 die weggerafft wurden vor der Zeit? / Wie ein Strom zerfloss ihr fester Grund. (1. Mose 7.21) (Hiob 15.32-33) 17 Sie sagten zu Gott: 'Mach dich fort!', / und: 'Was kann der Allmächtige uns tun?' (Hiob 21.14) 18 Hatte er doch ihre Häuser mit Gutem gefüllt. / Auch mir ist das Denken der Gottlosen fern! (Hiob 21.16) 19 Die Gerechten sehen es und freuen sich, / und der Schuldlose wird über sie spotten: (Psalm 107.42) 20 Vernichtet sind unsere Feinde! / Ihren Rest hat das Feuer gefressen." 21 "Sei ihm doch Freund und halte Frieden! / Dadurch kommt wieder Gutes zu dir. 22 Nimm die Lehre aus seinem Mund an, / nimm dir seine Worte zu Herzen! 23 Wenn du zum Allmächtigen umkehrst, / wirst du wieder aufgebaut / und entfernst das Unrecht aus deinem Zelt. (Hiob 8.5-7) (Hiob 11.14) 24 Wirf dein Gold doch in den Staub, / das Ofirgold zu den Kieseln im Bach! (1. Könige 9.28) 25 Dann ist der Allmächtige dein Gold, / das erlesene Silber für dich. 26 Dann wirst du dich am Allmächtigen freuen / und dein Gesicht zu Gott erheben. (Psalm 37.4) 27 Du wirst zu ihm beten, / und er wird dich hören. / Und du erfüllst ihm, was du gelobst. (Psalm 50.14-15) 28 Was du beschließt, / das wird dir gelingen. / Auf deinen Wegen wird es hell. 29 Gott erniedrigt, die hochmütig reden, / doch wer die Augen niederschlägt, dem hilft er. (1. Petrus 5.5) 30 Er rettet selbst den, der nicht schuldlos ist; / durch die Reinheit deiner Hände wird er befreit." (Psalm 18.21) (Psalm 18.25)