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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hiob - Kapitel 16

1 Da erwiderte Hiob: 2 "Ähnliches habe ich viel gehört, / ihr alle seid leidige Tröster! 3 Haben die windigen Worte ein Ende? / Oder was sticht dich, mir zu erwidern? 4 Auch ich könnte reden wie ihr, / wenn ihr an meiner Stelle wärt. / Ich könnte mit Worten gegen euch glänzen, / würde meinen Kopf über euch schütteln. (Psalm 22.8) 5 Ich würde euch stärken mit meinem Mund, / der Trost von meinen Lippen würde Linderung bringen." 6 "Wenn ich rede, hört mein Schmerz nicht auf, / lass ich es sein, geht er auch nicht fort. 7 Ja, jetzt hat er mich erschöpft. / Du hast mein ganzes Umfeld zerstört. 8 Und du hast mich gepackt. / Mein Verfall sagt gegen mich aus / und erhebt sich als Zeuge. / Ins Gesicht klagt er mich an. 9 Sein Zorn zerreißt und verfolgt mich, / er knirscht mit den Zähnen / und durchbohrt mich mit seinem Blick. (Psalm 35.16) (Psalm 112.10) 10 Sie reißen das Maul gegen mich auf, / schlagen mir voll Hohn auf die Wangen, / rotten sich zusammen gegen mich. (Psalm 22.8) 11 Und Gott gibt mich den Schurken preis, / stößt mich in die Hände der Bösen. 12 Ich war in Frieden, da verstörte er mich; / er hat mich beim Nacken gepackt und zerschmettert. / Er stellte mich als seine Zielscheibe hin, (Klagelieder 3.12) 13 seine Pfeile umschwirren mich. / Erbarmungslos durchbohrt er meine Nieren, / schüttet meine Galle zur Erde. 14 Bresche um Bresche schlägt er in mich; / er stürmt wie ein Krieger gegen mich an. 15 Der Trauersack ist meine zweite Haut, / kraftlos liege ich im Staub. (1. Mose 37.34) 16 Mein Gesicht ist rot vom Weinen, / und meine Augen sind von dunklen Schatten umringt. 17 Doch kein Unrecht klebt an meinen Händen, / mein Gebet ist rein." 18 "O Erde, deck mein Blut nicht zu, / damit mein Schreien nicht zur Ruhe kommt. (1. Mose 4.10) 19 Nun aber seht! Im Himmel ist mein Zeuge, / der in der Höhe für mich spricht. 20 Meine Freunde sind es, die mich verspotten; / mit Tränen blickt mein Auge zu Gott. (Klagelieder 3.14) 21 Er schaffe Recht zwischen Mensch und Gott, / zwischen dem Mann und seinem Freund. 22 Denn die wenigen Jahre verstreichen, / dann geh ich den Weg, der ohne Wiederkehr ist." (Hiob 10.21)